Archivale
Obligation
Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen als Oberpfleger der sogenannten Vacierenden Pfründen und Joh. Georg Göppinger, Pfandschultheiss, und Joh. Jacob Hess, Tucherzunftmeister, als Unterpfleger bekennen, dass neben anderen Pflegschaftsverwaltungen der Stadt auch die Administration der Vacierenden Pfründen zu Bestreitung der fast unerschwinglichen Kreis-Prästanden eine namhafte Summe beizutragen hat, welche ohne grossen Abbruch der Jahresgefälle aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden kann, und dass daher der höchst berühmteste Medicinae Doktor Johann Zeller, württ., baden-badischer und öttingischer Rat und Leibmedicus, Professor publicus bei der Universität Tübingen, dahin sich hat erbitten lassen, der Pfründenpflege 400 Gulden guter, unverrufener Reichswährung, jeden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, zu leihen. Sie versprechen, die 400 Gulden mit 20 Gulden jährlich auf Lichtmeß, 1706 erstmals, 8 Tage vor oder nach, zu verzinsen, sodann das Hauptgut selbst in 4 Jahren auf vorhergehende vierteljährige Kündigung heimzuzahlen. Wofern dieses Kapital nach verstrichenen 4 Jahren nicht gekündigt werden sollte, so soll es allwegen (= jedesmal) von 4 zu 4 Jahren als ein frisch hergeliehenes Hauptgut gehalten werden. Zu mehrerer Versicherung dessen verpfänden sie alle Güter der Pfründenpflege, in specie aber das dritteilige Hof- und Lehengut, das alt Hans Knapps Erben zu Oferdingen besitzen, mit allen Zugehörden. Wofern sie oder ihre Nachkommen die Reichung des jährlichen Zinses einmal nicht richtig einhalten oder zu Zeit der Ablösung ihrem obigen Versprechen kein Genüge leisten würden, so haben der Gläubiger, dessen Erben und getreue Briefsbesitzer das Recht, um Kapital und Interesse auch Kosten und Schaden alsbald an kais. Majestät Reichshofrat oder Kammergericht zu Wetzlar Mandata executorialia sine Clausula usw. zu extrahieren, ja die besagte Spezial-Hypothek anzugreifen, bis sie ihr Kapital, Interesse, Kosten und Schaden völlig wiedererlangt haben werden, und wenn sie hieraus keine völlige Bezahlung erlangen, an andere Güter der Pfründepflege sich zu halten und kraft der General-Hypothek wider dieselben auf gleiche Weise zu verfahren. Dagegen soll kein Privileg usw. die Pfründenpflege schützen. Insonderheit versprechen sie, wenn vor Ablösung dieses Kapitals eine Reductio monetarum (= der Münzen) erfolgen und die Sorten nach Proportion verringert werden sollten, an dem geliehenen Hauptgut nichts abzuziehen, sondern die Bezahlung vollkommen in dem Valeur der Sorten zu tun, wie selbige alsdann gehen werden.
Dorsal-/Marginalvermerke: Darunter: Stuttgart, 31. März 1739. Kirchenrats-Expeditionsrat Stocmejer quittiert den Pfründenpflegern Johannes Gruner und Joh. Georg Rust für den Empfang der Hauptsumme 400 fl und der auf Lichtmess 1739 verfallenen Zinsen 20 fl und erklärt die gegenwärtige Obligation damit für erledigt.
- Archivaliensignatur
-
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1484
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
-
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
-
1705 Februar 2, Lichtmess
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1705 Februar 2, Lichtmess