Einblattdruck
Edjct wodurch die Vor- und Aufkauferey des Pohlnischen Getreydes, und deßen Verschickung außer Landes durch Schlesische Unterthanen verboten wird : d. d. Potsdam, den 23. October 1771
- Alternative title
-
Edict wodurch die Vor- und Aufkauferey des Pohlnischen Getreydes, und deßen Verschickung außer Landes durch Schlesische Unterthanen verboten wird
Edikt wodurch die Vor- und Aufkäuferei des Polnischen Getreides, und dessen Verschickung außer Landes durch Schlesische Untertanen verboten wird
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,659 g
- Extent
-
[1] gef. Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Ill.
Kopft.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Breslau
- (who)
-
Graß
- (when)
-
[1771]
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095359-7
- Last update
-
16.04.2025, 8:42 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Associated
Time of origin
- [1771]
Other Objects (12)
![Edict, daß kein Vasall und Unterthan in Schlesien und der Grafschafft Glatz seine Söhne und Töchter, ingleichen kein Vormund oder Curator seine Pupillen und Curanden beyderley Gechlechts, Bey Confiscation ihrer Güther und sämmtlichen Vermögens, ausser Landes zur Education oder sonstigen Aufenthalt verschicken sollen : [Gegeben Potsdam den 22ten Martii 1756.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ac876194-c6c1-4085-b081-654ef50701f2/full/!306,450/0/default.jpg)
Edict, daß kein Vasall und Unterthan in Schlesien und der Grafschafft Glatz seine Söhne und Töchter, ingleichen kein Vormund oder Curator seine Pupillen und Curanden beyderley Gechlechts, Bey Confiscation ihrer Güther und sämmtlichen Vermögens, ausser Landes zur Education oder sonstigen Aufenthalt verschicken sollen : [Gegeben Potsdam den 22ten Martii 1756.]

Renovirtes Königl. Preußisches Patent, Wegen verbotener Einführung und Annehmung beschnidtener und unwichtiger Ducaten, Wie auch aller fremden, geringhaltigen, zum öftern verruffenen Land- und Scheide-Müntze, im Erb-Hertzogthum Schlesien und der Grafschafft Glatz. Ingleichen. Daß die gute Geld-Sorten nicht ausser Landes geführet werden sollen : De dato Potsdam den 13ten Februarii 1749

Königl. Preußisches erneuertes Patent, Betreffend die Beneficia, Freyheiten und Exemptiones, Welche die in Accisbaren Städten Des Königl. Preußischen Erb-Hertzogthums Schlesien und der Grafschafft Glatz sich niederlassende Fremde Künstler, Ouvriers, Fabriquanten und Manufacturiers; ingleichen Diejenigen Professionisten, so wüste Stellen bebauen, oder ledige Häuser an sich bringen, abbrechen und wieder aufbauen, zu gewarten haben sollen : De Dato Potsdam, den 31. Mart. 1749
