Urkunden
Kaiser Karl IV. widerruft alle etwa aus Versehen ausgestellten königlichen und kaiserlichen Briefe, die den der Stadt Nürnberg verliehenen Privilegien widersprechen. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 150
- Former reference number
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SS/C Nr. 45; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1234
- Language of the material
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ger
- Notes
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Kopiert im N. Schwb. I f. 111r und 112a.
- Further information
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Ausstellungsort: Prag
Literatur: Regesta Imperii VIII, 4337
Originaldatierung: Der geben ist zu Prage (1366) an dem nehsten donerstage nach sand Margarethen tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1366
Monat: 7
Tag: 16
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit an schwarz-heller Schnur (die schwarzen Fäden sind fast völlig vergangen) anh. Sg. (mit Rücksg. von rotem Wachs, l. besch.).
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer Kaiser (Lade SS/C)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexentry person
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Karl IV., Kaiser
- Indexentry place
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Nürnberg, Derogationsprivilegien
Prag (tsch. Praha, Tschechien), Ausstellungsort
- Date of creation
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1366 Juli 16
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:52 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1366 Juli 16
Other Objects (12)

König Karl IV. erweist den Ratleuten und Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nu{e}renberg") die Gnade, dass alle während des jüngsten Aufruhrs ("auflauf wider vns") unter dem städtischen Siegel ausgegangenen unbilligen und wider die alten Gewohnheiten der Stadt gerichteten Briefe ungültig sein sollen, dass soferne die Juden zu Nürnberg wider der Bürger vom Rat Willen geschädigt würden, letzten dies nicht entgelten sollen, dass der Rat alle, welche der Stadt nicht füglich wären, von der Stadt schicken und jene, welche von des Aufruhrs wegen Irrsale und Aufläufe hervorrufen wollten, an Leib und Gut strafen möge, dass die Bürger der Stadt alle während des Aufruhrs etwa aus Versehen ergangenen königlichen Briefe von den Anführern einfordern und soferne sie der Stadt schädlich verrichten dürfen, dass überhaupt alle von des mehrgedachtem Auflaufs wegen wider frühere Privilegien und Gnadenverleihungen gerichteten königlichen Briefe außer Kraft sein sollen; dass endlich die Bürger vom Rat Gewalt haben sollen, die Reichsburg zu Nürnberg zu richten und zu behüten, und der jeweilige königliche Burgmann bei des Königs Ableben dieselbe niemand anders antworten möge als den Nürnberger Rat. - Siegler: der Aussteller.
