Urkunden
Maximilian Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden) und Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und Herr zu Langenburg (Lanngenburg) beurkunden einen Vertrag zwischen den A., der aufgrund von Auseinandersetzungen (irrungen) geschlossen wurde, die sich bereits zwischen Vorgängern von Maximilian Erzherzog von Österreich im Amt des Hoch- und Deutschmeisters, Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Georg [Hund von Wenkheim] und Heinrich [von Bobenhausen] und Vorfahren des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg, den Herren Albrecht, Georg und Ludwig Casimir Grafen von Hohenlohe und Herren zu Langenburg, ergeben hatten. Diese Streitpunkte waren nach erfolgter Erbteilung des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg mit dessen Brüdern Philipp und Friedrich auf diesen übergegangen (uff uns erwachsen und kommen), wobei der erste Streitpunkt bereits bis ind das Jahr [15]36 zurückreicht, als es zwischen Walther von Cronberg und Wolf Graf von Hohenlohe zu einer Auseinandersetzung um Rechte im Amt Weikersheim (Weyckherßheim) gekommen war, die unter anderem durch den Bischof zu Würzburg entschieden wurde. Des weiteren die Auseinandersetzung um die Fräuleinsteuer (und die Steuer oder anlagen vonn wegen deß heurathguts) von zwei Gräfinnen [von Hohenlohe], von denen eine mit einem Rheingrafen und die andere mit einem von Staufen (Stauffen) vermählt wurde, und auch um die fränkische Kreissteuer in Höhe von 5 % (fünff batzen uffs hundert), die in der Auseinandersetzung zwischen Bamberg, Würzburg und Nürnberg (Nürmberg), als drei fränkische Einigungsstände, gegen Markgrafen Albrecht zu Brandenburg erhoben wurde. Als weitere Streitpunkte werden die Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Orden und dem Haus Hohenlohe um den Viehtrieb in Roth (Rodt), Hollenbach, Herbsthausen und Adolzhausen (Adoltzhausen), um Holzrechte in der Gemarkung Azendorf (Otzendorff) und um Jagdrechte in den Gemarkungen Schönbühl, Markelsheim (Markelßheim), Rüsselhausen, Igersheim (Igerßheim), Neuseß (Neuses), Elpersheim und Bemsfelden (Bemßfelden) genannt, wobei dem Amt Neuhaus (Neuenhauß) des Deutschen Ordens in der Auseinandersetzung um die Jagdrechte gewisse Rechte zugesprochen werden und in diesem Zusammenhang Ailvingen (Alvingen), Igelstrut, Apfelbach (Apffelbach), Herrenzimmern im Amt Bartenstein, Schäftersheim (Scheffterßheim), Igersheim (Egerßheim), Harthausen und Stalldorf erwähnt werden; des weiteren werden in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Schaftrieb zu Herbsthausen unter anderem Niederhausen (Niderheus) und Nassau (Nassaw) und in Zusammenhang mit den Abgaben von begüterten Untertanen in der Gemarkung Azendorf der Ort Hachtel erwähnt. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Hohenlohe, Neuenstein (Newenstein) und Waldenburg um das Gericht ? (Schied) zu Brüchlingen, die Auseinandersetzungen um die Obrigkeit und Fischrechte zu Ebersbach, wobei in diesem Zusammenhang Unterregenbach (Nidern Regenbach) und Mergentheim (Margentheim) erwähnt werden, und unter anderem die Vereinbarung über das Pfarrhaus zu Hohebach (Hoebach), wobei hier der Ort Rengershausen (Rengerßhausen) genannt wird, werden abschließend abgehandelt.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 386
- Alt-/Vorsignatur
-
N. 12 in fas. 9a lat. 50 Cist. N, Merg, [18.Jh.]
Registrat pag. 16
12/4
386
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Maximilian Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen u. Deutschmeister; Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Sg. an roten u. weißen Seidenschnüren in Holzkapsel o. Deckel
Vermerke: 2 Rv.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften der A.
Besonderheiten: Libell, 14 Blatt
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
- Kontext
-
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 7. Verträge des Deutschen Ordens mit dem Haus Hohenlohe
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
19.04.2024, 08:23 MESZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Kommende Mergentheim
Entstanden
- 1598 Juli 10 (den zwanzigsten neuen und zehenden alten calenders des monats Julii)
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![Maximilian Erzherzog zu Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister und Friedrich Herzog zu Württemberg und Teck (Teckh), Graf zu Mömpelgard (Mümppelgart) und Herr zu Heidenheim (haydenheim) beurkunden, daß in der Auseinandersetzung (Irrung) zwischen den A., bzw. zwischen Hans Wolf Capler genannt Bautz von Ödheim, Lehnsmann von Friedrich Herzog zu Württemberg, und dem Deutschen Haus und dem Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn (hailbronn) unter anderem um das Schloß zu Ödheim, einen Hof zu Willsbach (willenbach), um Güter bzw. Rechte in den Gemarkungen Hagenbach, Heuchlingen, Jagstfeld (Jagstvelder) bzw. Untergriesheim (undergrießheim) ( wobei in diesem Zusammenhang auch Neckarsulm (Neckhersulm) bzw. eine Landstraße von Wimpfen (wimpffen) nach Kreßbach erwähnt wird) eine gütliche Einigung erzielt wurde.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/453711cb-572a-41e4-a926-0c8bb34bc134/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutsch ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (Holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (Zhaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren auf den Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montag nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/56dd3bce-2b0c-407d-8b53-69dd81d00e37/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Walther von Cronberg (Cronbergk), Deutschmeister (Meister teutschs ordenns In Teutschenn und Welschenn landen), und die Brüder Albrecht und Georg, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), beurkunden, daß sie, nachdem zwischen den A. eine Auseinandersetzung wegen der Beschädigung von Gütern entstanden war, wobei diese Beschädigungen einerseits an Häusern und Schlössern des Deutschen Ordens in Horneck, Mergentheim (Mergetheim), Scheuerberg (Schewerberg), Neuhaus (Newenhaus), Gelchsheim (Geilichsheim), Heuchlingen und Talheim bei Mosbach (Mospach) durch Albrecht, Georg und Wolf Grafen von Hohenlohe, deren Untertanen (ir aigen gerichtbarn und vogtbarn undersassen) und Verwandten angerichtet wurden und andererseits durch Unteranen des Deutschmeisters zu Sulm (=Neckarsulm), Erlenbach und zu Biswang/Beiswangen ? (Bißwangen) den Grafen von Hohenlohe zugefolgt wurden, in dieser Auseinandersetzung einen Vergleich getroffen haben, wobei sich der Deutschmeister die Forderung an die Untertanen [der Grafen von Hohenlohe] in Niedemhall (Nieddemhall) und Künzelsau (Contzelsaw) vorbehält und mit Wolf Graf von Hohenlohe auf einem Gerichtstag zu Heidelberg (Heidelbergk) oder an einem anderen Ort eine gütliche Einigung erreichen will.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/452aea98-716e-4db1-8edd-bec4bc04fbb6/full/!306,450/0/default.jpg)
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Walther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutschs ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen die Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren um ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (thaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. auf Streitigkeiten Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. solchenn, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montags nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.
![Hochzeit der Gräfin Martha zu Hohenlohe-Neuenstein mit Johann Casimir, Graf zu Leiningen am 23. Juni 1617 in Langenburg; Verhandlungen über die Heiratsabrede und den Hochzeitstermin; Auseinandersetzungen zwischen Graf Kraft zu Hohenlohe-Neuenstein und Graf Philipp Ernst zu Hohenlohe-Langenburg um die Kosten; vertragliche Vereinbarung für künftige Hochzeiten.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hochzeit der Gräfin Martha zu Hohenlohe-Neuenstein mit Johann Casimir, Graf zu Leiningen am 23. Juni 1617 in Langenburg; Verhandlungen über die Heiratsabrede und den Hochzeitstermin; Auseinandersetzungen zwischen Graf Kraft zu Hohenlohe-Neuenstein und Graf Philipp Ernst zu Hohenlohe-Langenburg um die Kosten; vertragliche Vereinbarung für künftige Hochzeiten.
![1530 Februar 7 (Montag nach Dorothea) Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister Deutschordens in deutschen und welschen Landen, schlichtet durch Wilhelm Lochinger, Komtur zu Mergentheim, und seine Räte Streitigkeiten zwischen den Grafen Georg und Wolfgang von Hohenlohe einerseits und der Gemeinde (Unter-)Apfelbach andererseits wegen Trieb, Weide und Hut der hohenlohischen Schäfereien Herrenzimmern und Herbsthausen. SA: der A., die Grafen Georg und Wolfgang von Hohenlohe, auf Bitten der Gemeinde Apfelbach Schultheiß und Gericht zu Markelsheim. Ausf.; Perg. 3 Sg.; 1 besch., 2 und 3 abg.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
1530 Februar 7 (Montag nach Dorothea) Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister Deutschordens in deutschen und welschen Landen, schlichtet durch Wilhelm Lochinger, Komtur zu Mergentheim, und seine Räte Streitigkeiten zwischen den Grafen Georg und Wolfgang von Hohenlohe einerseits und der Gemeinde (Unter-)Apfelbach andererseits wegen Trieb, Weide und Hut der hohenlohischen Schäfereien Herrenzimmern und Herbsthausen. SA: der A., die Grafen Georg und Wolfgang von Hohenlohe, auf Bitten der Gemeinde Apfelbach Schultheiß und Gericht zu Markelsheim. Ausf.; Perg. 3 Sg.; 1 besch., 2 und 3 abg.
![Heiratsvertrag zwischen Graf Wolfgang Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg und Gräfin Eva Christina zu Hohenlohe-Langenburg. Sr.: 1. Dorothea Walburga zu Hohenlohe-Waldenburg; 2. Wolfgang Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg; 3. Ludwig Eberhard zu Hohenlohe-Pfedelbach; 4. Philipp Gottfried zu Hohenlohe-Waldenburg; 5. Eva Christina zu Hohenlohe-Langenburg; 6. Joachim Albrecht zu Hohenlohe-Langenburg; 7. Heinrich Friedrich zu Hohenlohe-Langenburg. Perg.-Libell, 7 S. in Holzkapseln.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Heiratsvertrag zwischen Graf Wolfgang Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg und Gräfin Eva Christina zu Hohenlohe-Langenburg. Sr.: 1. Dorothea Walburga zu Hohenlohe-Waldenburg; 2. Wolfgang Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg; 3. Ludwig Eberhard zu Hohenlohe-Pfedelbach; 4. Philipp Gottfried zu Hohenlohe-Waldenburg; 5. Eva Christina zu Hohenlohe-Langenburg; 6. Joachim Albrecht zu Hohenlohe-Langenburg; 7. Heinrich Friedrich zu Hohenlohe-Langenburg. Perg.-Libell, 7 S. in Holzkapseln.
![[Hans Egenn, Forstmeister zu Heidenheim] berichtet [Ulrich Herzog zu Württemberg und Teck], daß Untertanen von [Balthasar Graf zu Nassau], Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, zu Lauchheim, Hülen und anderen Orten in Wäldern des bereits erwähnten [Ulrich Herzog zu Württemberg und Teck] u.a. wildern und unrechtmäßig Holz schlagen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
[Hans Egenn, Forstmeister zu Heidenheim] berichtet [Ulrich Herzog zu Württemberg und Teck], daß Untertanen von [Balthasar Graf zu Nassau], Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, zu Lauchheim, Hülen und anderen Orten in Wäldern des bereits erwähnten [Ulrich Herzog zu Württemberg und Teck] u.a. wildern und unrechtmäßig Holz schlagen.
![Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Wilhelm Lochinger, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die von ihm eingesetzten Räte die Streitigkeiten zwischen Georg und Wolfgang, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), Vettern (gevetternn), und dem Schultheiß und der Gemeinde zu Apfelbach (Undern Appfelbach) um Schaftrieb und -weide in der Markung Apfelbach beigelegt haben. Nach dem die Gemeinde Apfelbach der Graf Georg zugehörigen Schäferei zu Herrenzimmern (Herenn Zimern) und der Graf Wolfgang zugehörigen Schäferei zu Herbsthausen (Herbsthausenn) die Erlaubnis, die Schafe gegen Zahlung von 5 Pfund in ihre Markung zu treiben und zu weiden, aufgesagt hatten, entgegneten erwähnte Grafen von Hohenlohe, es handle sich dabei um ein Recht. Dies wurde von Sigmund von Uissigheim (Ussigkheim), von dem Graf Georg Herrenzimmern mitsamt dem umstrittenen Weide- und Triebrecht gekauft hatte, bestätigt. Die Auseinandersetzung wurde folgendermaßen entschieden: Die Gemeinde Apfelbach erhält weiterhin jährlich 5 Pfund; den beiden Schäfereien wird das Weide- und Triebrecht bis zu einer von beiden Parteien angenommen festgelegten Grenze auf immer zuerkannt, jedoch steht es denen von Apfelbach frei, ihr Vieh ebenfalls dort zu weiden. Von dieser Urkunde erhalten das Amt Neuhaus (Neuenhaus), Graf Georg von Hohenlohe, Graf Wolfgang von Hohenlohe, sowie die Gemeinde zu Apfelbach je eine Ausfertigung.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fa35e66c-1e6e-4749-a8ed-28fa74b32a5a/full/!306,450/0/default.jpg)