Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Nachricht. Welchergestalt Se. Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster Herr, Dero Aemter, Vorwercker und andere Domainen-Stücke in Erb-Pacht gesetzet wissen wollen, damit sowol Sie selbst deßfals gnugsame Caution von denen Erb-Pächtern ... haben mögen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 26. Martii 1704
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
[1] gef. Bl. ; 2°
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Friderich
VD18 90093003
- VD 18
-
VD18 90093003
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Last update
-
12.01.2024, 10:05 AM CET
Object type
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Associated
Time of origin
- [S.l.] , 1704 -
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![Seine Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr, haben mißfällig vernommen, daß so wol in Dero Landen, als auch auswerts übel intentionirte Leute sich unterstehen, die bey Dero Domainen bißhero eingeführte Erb-Pacht zu verkleineren und in üblen Credit zu bringen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 31. Augusti 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9a963be1-1091-4b8b-9c73-dccbbcc99525/full/!306,450/0/default.jpg)
Seine Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr, haben mißfällig vernommen, daß so wol in Dero Landen, als auch auswerts übel intentionirte Leute sich unterstehen, die bey Dero Domainen bißhero eingeführte Erb-Pacht zu verkleineren und in üblen Credit zu bringen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 31. Augusti 1707
![Demnach Ihro Königl. Majest. in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr ... zu wissen gefüget, Welchergestalt Sie allergnädigst resolviret ... Dero wüste Feldmarcken und Vorwercker in Dero Altemarckschen, nebst andern Aembtern mit Unterthanen zu besetzen und in Erbpacht auszuthun ... : Signatum Wesell, dem 1. Maij. 1702](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6788b2aa-720f-482c-ab09-2ce45edef3b6/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach Ihro Königl. Majest. in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr ... zu wissen gefüget, Welchergestalt Sie allergnädigst resolviret ... Dero wüste Feldmarcken und Vorwercker in Dero Altemarckschen, nebst andern Aembtern mit Unterthanen zu besetzen und in Erbpacht auszuthun ... : Signatum Wesell, dem 1. Maij. 1702
![Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg ... Thun kund und fügen ... zu wissen, nachdem Wir ... vernehmen müssen, welchergestalt ... einige unserer Cammer-Bedienten, als auch Beamte einiges Interesse gehabt, höchst-straffbarer Weise sich unterstehen sollen, die Erb-Pächter ... zu decouragiren ... : So geschehen Cölln an der Spree, den 2. Januarii 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5fe82b98-7c1c-4f98-95c8-10b40c551eca/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg ... Thun kund und fügen ... zu wissen, nachdem Wir ... vernehmen müssen, welchergestalt ... einige unserer Cammer-Bedienten, als auch Beamte einiges Interesse gehabt, höchst-straffbarer Weise sich unterstehen sollen, die Erb-Pächter ... zu decouragiren ... : So geschehen Cölln an der Spree, den 2. Januarii 1704
![Vermöge Seiner Königl. Majestät in Preussen, [et]c Unsers allergnädigsten Königs und Herrn, allergnädigster Verordnung, vom 10. Octobr. dieses Jahres, soll von dem Brennholtze, so in diese Residentz-Städte... eingeführet wird ... abgegeben werden ... : Signatum zu Cölln an der Spree, den 21. Octobr. 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/731f700c-b5ed-4884-990f-deca075fc8f7/full/!306,450/0/default.jpg)
Vermöge Seiner Königl. Majestät in Preussen, [et]c Unsers allergnädigsten Königs und Herrn, allergnädigster Verordnung, vom 10. Octobr. dieses Jahres, soll von dem Brennholtze, so in diese Residentz-Städte... eingeführet wird ... abgegeben werden ... : Signatum zu Cölln an der Spree, den 21. Octobr. 1707
![Reglement. Nach welchem vermöge Sr. Königl. Majestät in Preussen ... unter dem 7. Maii dieses Jahrs anderweit ausgelassenen Rescripti, alle neu angenommene, Königl. Civil-Militair- und Hoff-Bediente, Expectanten und Adjuncti, von dem Höchsten bis zum Niedrigsten ... : Signatum Cölln an der Spree, den 7. May 1705](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4db24bc2-447b-4697-8467-e713d94cfe8c/full/!306,450/0/default.jpg)
Reglement. Nach welchem vermöge Sr. Königl. Majestät in Preussen ... unter dem 7. Maii dieses Jahrs anderweit ausgelassenen Rescripti, alle neu angenommene, Königl. Civil-Militair- und Hoff-Bediente, Expectanten und Adjuncti, von dem Höchsten bis zum Niedrigsten ... : Signatum Cölln an der Spree, den 7. May 1705
![Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... Thun kund und fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir sowol zum allgemeinen Nutzen Unserer Lande, als auch insonderheit zu sicheren und beglaubten Gründen Unserer Aembter und Domainen, gewisse Saal-Lager-Erb- oder Haupt-Bücher, beschreiben ... : Gegeben zu Cölln an der Spree, den 27. Novembr. 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d8ad7260-6e34-46e5-8402-99658d674561/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... Thun kund und fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir sowol zum allgemeinen Nutzen Unserer Lande, als auch insonderheit zu sicheren und beglaubten Gründen Unserer Aembter und Domainen, gewisse Saal-Lager-Erb- oder Haupt-Bücher, beschreiben ... : Gegeben zu Cölln an der Spree, den 27. Novembr. 1704
![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster König ... wahrgenommen, was gestalt wider Dero wegen Anrichtung einer General-Land- und Stadt-Feuer-Casse hieselbst publicirtes Reglement und Verordnung allerhand Oppositiones und Schwierigkeiten gemachet ... : Signatum Potsdam, den 12. Octobris 1706](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f4997f3-f0ef-4706-82da-563a4fc014bd/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster König ... wahrgenommen, was gestalt wider Dero wegen Anrichtung einer General-Land- und Stadt-Feuer-Casse hieselbst publicirtes Reglement und Verordnung allerhand Oppositiones und Schwierigkeiten gemachet ... : Signatum Potsdam, den 12. Octobris 1706
![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c Unser allergnädigster Herr, vernommen, was gestalt in Dero Königreich ... nicht nur keine Wasserleitungen gemachet, sondern so gar auch die Graben und Bäche ... niemahls recht aufgeräumet, vielmehr zum Schaden und Ruin des Landes ... zum grossen Nachtheil der Commercien und der Mühlen-Nützung ...: Gegeben zu Cölln an der Spree, den 25. Februar. 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/39f0fb49-0114-4f97-84f0-44e136c5168e/full/!306,450/0/default.jpg)