Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Seine Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr, haben mißfällig vernommen, daß so wol in Dero Landen, als auch auswerts übel intentionirte Leute sich unterstehen, die bey Dero Domainen bißhero eingeführte Erb-Pacht zu verkleineren und in üblen Credit zu bringen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 31. Augusti 1707
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] gef. Bl. ; 2°
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Friderich
VD18 90092953
- VD 18
-
VD18 90092953
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:07 MEZ
Objekttyp
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1707 -
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![Nachricht. Welchergestalt Se. Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster Herr, Dero Aemter, Vorwercker und andere Domainen-Stücke in Erb-Pacht gesetzet wissen wollen, damit sowol Sie selbst deßfals gnugsame Caution von denen Erb-Pächtern ... haben mögen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 26. Martii 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/be8999c8-089a-43fd-b4b3-fc4fae134d5e/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachricht. Welchergestalt Se. Königl. Majestät in Preussen [et]c Unser allergnädigster Herr, Dero Aemter, Vorwercker und andere Domainen-Stücke in Erb-Pacht gesetzet wissen wollen, damit sowol Sie selbst deßfals gnugsame Caution von denen Erb-Pächtern ... haben mögen ... : Signatum Cölln an der Spree, den 26. Martii 1704
![Vermöge Seiner Königl. Majestät in Preussen, [et]c Unsers allergnädigsten Königs und Herrn, allergnädigster Verordnung, vom 10. Octobr. dieses Jahres, soll von dem Brennholtze, so in diese Residentz-Städte... eingeführet wird ... abgegeben werden ... : Signatum zu Cölln an der Spree, den 21. Octobr. 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/731f700c-b5ed-4884-990f-deca075fc8f7/full/!306,450/0/default.jpg)
Vermöge Seiner Königl. Majestät in Preussen, [et]c Unsers allergnädigsten Königs und Herrn, allergnädigster Verordnung, vom 10. Octobr. dieses Jahres, soll von dem Brennholtze, so in diese Residentz-Städte... eingeführet wird ... abgegeben werden ... : Signatum zu Cölln an der Spree, den 21. Octobr. 1707
![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c Unser allergnädigster Herr, vernommen, was gestalt in Dero Königreich ... nicht nur keine Wasserleitungen gemachet, sondern so gar auch die Graben und Bäche ... niemahls recht aufgeräumet, vielmehr zum Schaden und Ruin des Landes ... zum grossen Nachtheil der Commercien und der Mühlen-Nützung ...: Gegeben zu Cölln an der Spree, den 25. Februar. 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/39f0fb49-0114-4f97-84f0-44e136c5168e/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen, [et]c Unser allergnädigster Herr, vernommen, was gestalt in Dero Königreich ... nicht nur keine Wasserleitungen gemachet, sondern so gar auch die Graben und Bäche ... niemahls recht aufgeräumet, vielmehr zum Schaden und Ruin des Landes ... zum grossen Nachtheil der Commercien und der Mühlen-Nützung ...: Gegeben zu Cölln an der Spree, den 25. Februar. 1704
![Demnach Ihro Königl. Majest. in Preussen [et]c Unser allergnädigster König und Herr ... zu wissen gefüget, Welchergestalt Sie allergnädigst resolviret ... Dero wüste Feldmarcken und Vorwercker in Dero Altemarckschen, nebst andern Aembtern mit Unterthanen zu besetzen und in Erbpacht auszuthun ... : Signatum Wesell, dem 1. Maij. 1702](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6788b2aa-720f-482c-ab09-2ce45edef3b6/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Ihro Königlichen Majestät in Schweden, Unserm Allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn ist mißfällig vorgekommen, wasmasen das von alters her in denen Haupt-Städten ... eingeführte Schützen-schiessen nach der Scheibe ... mißbraucht worden ... : [Cassel, den 22. Tag Augusti 1733]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ec13460c-4175-4a77-862a-1b4371f590d3/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Ihre Königl. Majest. in Preussen, [et]c Unser allergnädigster König und Herr, aus erheblichen und zur Wolfahrt dero Landen abzielenden Ursachen ... diejenige wüste Feldmarcken und Vorwercker, allwo vordem Dörffer gewesen, und anjetzo auch noch die Dorff-Stellen und Kirche zusehen und verhanden sind ... : Signatum Potstam, den 2. April 1701](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cf04b283-519c-44f9-9f0b-c9fdd7d1d4de/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem Ihre Königl. Majest. in Preussen, [et]c Unser allergnädigster König und Herr, aus erheblichen und zur Wolfahrt dero Landen abzielenden Ursachen ... diejenige wüste Feldmarcken und Vorwercker, allwo vordem Dörffer gewesen, und anjetzo auch noch die Dorff-Stellen und Kirche zusehen und verhanden sind ... : Signatum Potstam, den 2. April 1701
![Reglement. Nach welchem vermöge Sr. Königl. Majestät in Preussen ... unter dem 7. Maii dieses Jahrs anderweit ausgelassenen Rescripti, alle neu angenommene, Königl. Civil-Militair- und Hoff-Bediente, Expectanten und Adjuncti, von dem Höchsten bis zum Niedrigsten ... : Signatum Cölln an der Spree, den 7. May 1705](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4db24bc2-447b-4697-8467-e713d94cfe8c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen/ [et]c. Unser allergnädigster König und Herr, mißfällig vernommen/ daß einige Magisträte in Städten/ Gerichts-Obrigkeiten/ Beambte/ Prediger/ Schultzen/ Küster und andere, denen Pässe zu ertheilen aufm Lande zukommet ... Signatum Cölln an der Spree/ den 3. Octobr. 1709. Friderich.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d292113-edc5-42bd-989a-e0925cb23a98/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen/ [et]c. Unser allergnädigster König und Herr, mißfällig vernommen/ daß einige Magisträte in Städten/ Gerichts-Obrigkeiten/ Beambte/ Prediger/ Schultzen/ Küster und andere, denen Pässe zu ertheilen aufm Lande zukommet ... Signatum Cölln an der Spree/ den 3. Octobr. 1709. Friderich.
![Unsern [] Nachdem Fürstl. Renth-Cammer bißhero mißfällig wahrgenommen, daß viele von denen Rechnungsführenden Beampten die Herrschafftliche Intraden nicht zu gehöriger Zeit, wann selbige fällig seynd, einbringen, sondern ... erst gegen Weynachten ... erheben. ... : Datum Cassel den 1. Tag Augusti 1704.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4519a1c0-5ce8-4f55-8c13-51051f729e52/full/!306,450/0/default.jpg)