Monografie
Bekanntmachung des Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten vom 11ten Oktober 1820, die Uebereinkunft mit der Kurhessischen Regierung, wegen gegenseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen betreffend
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 48 in:2" Gr 3538
- Extent
-
2 Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_Territorialrecht
- Series
-
Deutsches Territorialrecht des 19. Jahrhunderts
- Published
-
[Berlin] : [Decker] , 1820
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:07 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1820
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![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Da Wir nach nunmehro wieder hergestelltem Frieden durch eine unter dem 30sten May a.c. ... erlassene Cabinets-Ordre zu approbiren geruhet haben, daß die unter dem dem 3ten September 1792 verhängte Suspension der Militair-Processe ... aufgehoben ... werden soll ... Gegeben Berlin, den 11ten Juny 1795. v. Schleinitz. Circular-Verordnung.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d8671974-437d-451e-9fb6-7a86238db318/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Da Wir nach nunmehro wieder hergestelltem Frieden durch eine unter dem 30sten May a.c. ... erlassene Cabinets-Ordre zu approbiren geruhet haben, daß die unter dem dem 3ten September 1792 verhängte Suspension der Militair-Processe ... aufgehoben ... werden soll ... Gegeben Berlin, den 11ten Juny 1795. v. Schleinitz. Circular-Verordnung.
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f0cf3ec-15b0-4ddc-bc34-429e50f2232a/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86f7b40c-fc77-4972-9dd2-4434c99bcb29/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Würdiger und Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Unser Haupt-Banco-Direktorium hat für nöthig gefunden, mit der Form der Banko-Obligationen eine solche Veränderung zu treffen, daß dieselbe gewissermaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... so werdet Ihr und sämmtliche Presbyterien auch Prediger hierdurch gnädigst befehliget ... Berlin, den 15sten April 1795. Thulemeier. Thym.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3ff7c3d6-d3dc-407a-a58a-7dd0e755723a/full/!306,450/0/default.jpg)