Bestand
Kirchengemeinde Witten-Christus (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten (Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten) wurde 2017 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 63 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1958 bis 2013. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.305. Die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten entstand 1977 durch die Teilung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witten (KABl. 1977 S. 137-139). Deren 5. und 7. Pfarrstellen (Christuskirche und Krone) wurden zur 1. und 2. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde Witten-Christus. 2006 fusionierte die Kirchengemeinde Witten-Christus mit der Kirchengemeinde Heven zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Witten (KABl. 2006 S. 22). Wie die Laufzeit der Überlieferung erahnen lässt, befinden sich im Archiv einige Unterlagen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witten, die Pfarrbezirke Christuskirche und Krone betreffend. Leider sind die Verwaltungsgeschäfte und das Gemeindeleben der Kirchengemeinde durch die Archivquellen nur unzureichend dokumentiert. Interessant sind Erinnerungen des Pfarrers Wolf Meydam über die Anschaffung von Turm und Glocken für die Christuskirche (LkA EKvW 4.305 Nr. 46) sowie über die kirchliche Versorgung von Krone (LkA EKvW 4.305 Nr. 48). Bei der Erforschung der Geschichte des Pfarrbezirks Christuskirche empfiehlt es sich, das Archiv der Mutter-Kirchengemeinde Witten zu berücksichtigen (LkA EKvW 4.244). Interessierte an der kirchengeschichtlichen Entwicklung von Krone sollen zusätzlich das Gemeindearchiv von Langendreer (LkA EKvW 4.39), dessen Teil Krone bis 1962 war, heranziehen. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.305 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im November 2017 Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Evangelische Gemeinden an der Ruhr. Der Kirchenkreis Hattingen-Witten, Wuppertal 1983 (W 4913) Christian Uhlstein (Red.): 50 Jahre Ev. Christuskirche Witten 1964-2014, Witten 2014 (W 21603) Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten (Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten) wurde 2017 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 63 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1958 bis 2013. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.305.
Die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Witten entstand 1977 durch die Teilung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witten (KABl. 1977 S. 137-139). Deren 5. und 7. Pfarrstellen (Christuskirche und Krone) wurden zur 1. und 2. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde Witten-Christus. 2006 fusionierte die Kirchengemeinde Witten-Christus mit der Kirchengemeinde Heven zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Witten (KABl. 2006 S. 22).
Wie die Laufzeit der Überlieferung erahnen lässt, befinden sich im Archiv einige Unterlagen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witten, die Pfarrbezirke Christuskirche und Krone betreffend.
Leider sind die Verwaltungsgeschäfte und das Gemeindeleben der Kirchengemeinde durch die Archivquellen nur unzureichend dokumentiert. Interessant sind Erinnerungen des Pfarrers Wolf Meydam über die Anschaffung von Turm und Glocken für die Christuskirche (LkA EKvW 4.305 Nr. 46) sowie über die kirchliche Versorgung von Krone (LkA EKvW 4.305 Nr. 48).
Bei der Erforschung der Geschichte des Pfarrbezirks Christuskirche empfiehlt es sich, das Archiv der Mutter-Kirchengemeinde Witten zu berücksichtigen (LkA EKvW 4.244). Interessierte an der kirchengeschichtlichen Entwicklung von Krone sollen zusätzlich das Gemeindearchiv von Langendreer (LkA EKvW 4.39), dessen Teil Krone bis 1962 war, heranziehen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.305 Nr. (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im November 2017
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Evangelische Gemeinden an der Ruhr. Der Kirchenkreis Hattingen-Witten, Wuppertal 1983 (W 4913)
Christian Uhlstein (Red.): 50 Jahre Ev. Christuskirche Witten 1964-2014, Witten 2014
(W 21603)
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.
- Reference number of holding
-
4.305
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.10. Kirchenkreis Hattingen - Witten
- Date of creation of holding
-
1958 - 2013
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1958 - 2013