Archivale
Korrespondenz zwischen dem Deutschordensvogt zu Dinkelsbühl und dem Amt Rötlen wegen einem durch den öttingischen vermeinten Landvogt auf ordentlichen Platze gefangen genommenen deutschherrischen Untertan zu Gerau, weil derselbe von einem ellwangischen Untertanen mit Hintansetzung seines vorgesetzten Amtes vor den öttingischen Landvogt belangt wurde
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 448 Bü 78
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 448 Ellwangen, Regierung: Beziehungen zu benachbarten Herrschaften
- Kontext
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Ellwangen, Regierung: Beziehungen zu benachbarten Herrschaften >> Differenzen mit dem Haus Öttingen (verschiedene Linien) >> Hoheitsrechte, Polizei >> Arretierung, Auslieferung von Straftätern
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
19.04.2024, 08:15 MESZ
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1602
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Differenzen zwischen dem öttingischen Landvogt und dem Oberamt Rötlen, worinnen ersterem alle sich ellwangischerseits und öttingischerseits anmaßende Landvogteilichkeit widersprochen, die Stellung der ellwangischen zu Gerau und derselben Gegend frevelnden Untertanen verweigert, vielmehr derselben Ahndung beim hiesigen Oberamte vorgenommen worden ist
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Bericht des Oberamtes Rötlen, dass Michel Zeller von Gerau von dem öttingischen vermeinten Landvogtsknechten auf Georg Maiers, diesseitgen Untertanen Wiese auf dem Briel genannt, nächst dem Weiler Gerau auf Stillau zu,auf Ellwanger Obrigkeit gelegen, gefangen genommen und nach Tannhausen und Öttingen geführt worden sei, wogegen Ellwangen protestiert hat
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Korrespondenz zwischen dem Oberamt Rötlen, Vogtamt Schneidheim und dem öttingischen Landvogtamt wegen einer zwischen dem Deutschordensvogt zu Schneidheim und einem ellwangischen Untertan zu Riepach vorgefallenen Tätlichkeit und der von der Landvogtei Öttingen unbeachtet ellwangischer hoher und niederer Gerichtsbarkeit mittels Gefangennahme des Vogtes angemaßten Untersuchung und Bestrafung
![Berichte des Amts [Rötlen] und hierauf zwischen der ellwangischen und der öttingischen Herrschaft erfolgte Korrespondenz wegen Arrests des öttingischen Jägers von Baldern, weil derselbe mit noch bei sich gehabter Mannschaft im ellwangischen Territorium und zwar auf dem Weilemer Spitz zwischen Dalkingen und Westhausen gestreift hat, worauf derselbe gegen Erstattung der Arrestkosten und erlegter Strafe wieder entlassen wurde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Berichte des Amts [Rötlen] und hierauf zwischen der ellwangischen und der öttingischen Herrschaft erfolgte Korrespondenz wegen Arrests des öttingischen Jägers von Baldern, weil derselbe mit noch bei sich gehabter Mannschaft im ellwangischen Territorium und zwar auf dem Weilemer Spitz zwischen Dalkingen und Westhausen gestreift hat, worauf derselbe gegen Erstattung der Arrestkosten und erlegter Strafe wieder entlassen wurde
![Differenzen zwischen dem öttingischen Landvogtamt und dem Oberamt Rötlen wegen beiderseits angemaßter Aburteilung eines auf den Grenzen bei Gerau vorgefallenen Frevels zwischen ellwangischen und Deutschordens-Untertanen, wobei das Oberamt Rötlen die Angelegenheit als abgetan betrachtet, das Landvogteiamt hingegen einen ellwangischen Untertan zu Tannhausen gefangen nahm](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Differenzen zwischen dem öttingischen Landvogtamt und dem Oberamt Rötlen wegen beiderseits angemaßter Aburteilung eines auf den Grenzen bei Gerau vorgefallenen Frevels zwischen ellwangischen und Deutschordens-Untertanen, wobei das Oberamt Rötlen die Angelegenheit als abgetan betrachtet, das Landvogteiamt hingegen einen ellwangischen Untertan zu Tannhausen gefangen nahm
![Korrespondenz zwischen dem öttingischen Landvogt und dem Vogt zu Rötlen im Streit zwischen Ellwangen und Öttingen mandati nunc paritoris Martin Küstners ellwangischen Untertans Hinwegführung und Verstrickung in specie aber die Jurisdiktion, worüber sich der öttingische Landvogt erklärt hat, dass man öttingischerseits die Parition und die gerichtlich anerkannte Bezahlung der 14 Batzen leisten wolle](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Korrespondenz zwischen dem öttingischen Landvogt und dem Vogt zu Rötlen im Streit zwischen Ellwangen und Öttingen mandati nunc paritoris Martin Küstners ellwangischen Untertans Hinwegführung und Verstrickung in specie aber die Jurisdiktion, worüber sich der öttingische Landvogt erklärt hat, dass man öttingischerseits die Parition und die gerichtlich anerkannte Bezahlung der 14 Batzen leisten wolle
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Bericht des Oberamtes Rötlen, dass Wolf Bronner, ellwangischer Untertan von Riepach, durch den öttingischen Landvogtknecht auf seiner ersteren, sogenannten Trommenwiesen gefangen genommen und nach Tannhausen geführt worden sei, worauf seitens Ellwangen an das erwähnte Oberamt der Befehl ergangen ist, den Landvogtknecht bei Betreten des ellwangischen Territoriums handfest zu machen
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Die durch verschiedenen verübten Unfug und anders veranlasste gewalttätige Einfangung des Landknechts zu Gerau im Hof eines deutschherrischen Hintersassen und desselben Handfestmachung auf der diesseitigen Stiftsgrenze bei der vermeinten gräflich öttingischen Schmidtstatt und Gefangenhaltung auf Rötlen, von wo aber derselbe nach gerechter Strafe wieder entlassen wurde
![Schwäbische Bundes-Akten, in Sachen zwischen Ellwangen und Öttingen wegen eines von ersteren gefangen genommenen öttingischen, von letzteren aber im Gegenteil im Namen des Domkapitels Augsburg als einen in der Bundeseinung mit Öttingen verknüpften Stande nach Ausweis des zwischen diesen errichteten Vertrages inhaftierten ellwangischen Schutzverwandten zu Tannhausen usw.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Schwäbische Bundes-Akten, in Sachen zwischen Ellwangen und Öttingen wegen eines von ersteren gefangen genommenen öttingischen, von letzteren aber im Gegenteil im Namen des Domkapitels Augsburg als einen in der Bundeseinung mit Öttingen verknüpften Stande nach Ausweis des zwischen diesen errichteten Vertrages inhaftierten ellwangischen Schutzverwandten zu Tannhausen usw.
![Berichte des Oberamtes Rötlen und hierauf erfolgte Befehle, dass Kaspar Schellmann, ellwangischer Wirt zu Riepach von drei öttingischen, dinkelsbühlischen und bopfingschen Untertanen auf der Gemeindealpe, mithin in ellwangischer Obrigkeit halb zu Tode geschlagen wurde, worauf die drei benannten Frevler von hierorts zur Stellung verlangt wurden, jedoch nicht gestellt wurden, vielmehr der beleidigte Wirt vom öttingischen Landvogt gefangen genommen und bestraft wurde, wogen vom Oberamt Rötlen protestiert wurde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Berichte des Oberamtes Rötlen und hierauf erfolgte Befehle, dass Kaspar Schellmann, ellwangischer Wirt zu Riepach von drei öttingischen, dinkelsbühlischen und bopfingschen Untertanen auf der Gemeindealpe, mithin in ellwangischer Obrigkeit halb zu Tode geschlagen wurde, worauf die drei benannten Frevler von hierorts zur Stellung verlangt wurden, jedoch nicht gestellt wurden, vielmehr der beleidigte Wirt vom öttingischen Landvogt gefangen genommen und bestraft wurde, wogen vom Oberamt Rötlen protestiert wurde
![Berichte des Amtes Rötlen, dass durch einen öttingischen Untertanen zu Zöbingen beim neuen Weiler eine Bildsäule aufgerichtet, von Amts wegen aber wiederum herausgerissen, die anverlangte Stellung des öttingischen Untertan von Baldern verweigert und dagegen unter Vorbehalt der hohen, niederen, auch landgerichtlichen und forstlichen Obrigkeit protestiert wurde](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Berichte des Amtes Rötlen, dass durch einen öttingischen Untertanen zu Zöbingen beim neuen Weiler eine Bildsäule aufgerichtet, von Amts wegen aber wiederum herausgerissen, die anverlangte Stellung des öttingischen Untertan von Baldern verweigert und dagegen unter Vorbehalt der hohen, niederen, auch landgerichtlichen und forstlichen Obrigkeit protestiert wurde
![Korrespondenz der öttingen-wallersteinischen und fürstlich ellwangischen Regierung wegen des durch die öttingischen, zwischen Stillau und Gerau gefangen genommenen Schultheiß Lorenz Bestle von Pfahlheim, der Zollforderungen unterschlagen hat, wobei der Schultheiß auf eine listige Art aus dem Gefängnis entweichen konnte, worauf Öttingen sein Pferd beschlagnahmte und ihm dasselbe erst rückerstatten wollte, bis er die 60 Gulden Strafe und 30 Gulden Verpflegsgeld bezahlt hat](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)