Bestand

Landeszahnärztekammer Sachsen (Bestand)

Geschichte: Mit der Bildung der Selbstverwaltungsorgane für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker konstituierte sich am 07.10.1990 die Landeszahnärztekammer Sachsens, die auf Grundlage des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) die gesetzliche Berufsvertretung aller Zahnärzte im Freistaat Sachsen ist. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und überwacht die berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder, sichert die Qualität der Berufsausbildung, ist für die Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen, die Ausbildung von Zahnazthelferinnen bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten sowie für die Patientenberatung zuständig. Ihr gehören die Fortbildungsakademie und die Zahnärzteversorgung Sachsen als Sondereinrichtungen mit berufsständischer Selbstverwaltung an.

Weitere Angaben siehe 5. Freistaat Sachsen seit 1990

Inhalt: Fortbildungsprogramme.- Jubiläumsschrift.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 13736
Umfang
0,10 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.07 Soziales, Gesundheit und Familie >> 05.03.07.06 Körperschaften öffentlichen Rechts

Bestandslaufzeit
1995 - 2003

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1995 - 2003

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