Tektonik

Staatliche Prüfungsausschüsse (19./20. Jh.)

Tektonikbeschreibung: Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nahm der Staat auf Ausbildung und Prüfung der künftigen Staatsdiener mit Ausnahme der Theologen keinen unmittelbaren Einfluss. 1806 wird für Bewerber um Stellen, die ein Studium erfordern, das Biennium vorgeschrieben (Reyscher, S. 510), seit 1811 von Juristen und Medizinern ein vierjähriges Studium (Reyscher 102, S. 540) und das Zeugnis über die am Ende des Studiums absolvierte Fakultätsprüfung verlangt (Reyscher 98, S. 533f.). Im Lauf der folgenden Jahrzehnte werden staatliche Dienstprüfungen eingeführt. Die Zulassung zur Ersten Dienstprüfung ist nur nach bestandener Fakultätsprüfung möglich. 1833 wird dann die Absolvierung der Akademischen Vorprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung (Reyscher 249, S. 771), die Fakultätsprüfungen werden durch zwei Dienstprüfungen ersetzt. Die Prüfungskommissionen für die erste der Dienstprüfungen hatten ihren Sitz allerdings in der Regel in Tübingen und setzten sich überwiegend aus Angehörigen des Lehrkörpers zusammen (Vgl. Reyscher 249, S. 772f.).
Aktenführung, Überlieferung: Die Bürogeschäfte auch der staatlichen Prüfungsausschüsse besorgte das Akademische Rektoramt. Den Universitätspedellen oblag die Einziehung der Prüfungsgebühren. Die Prüfungsakten gelangten mit den Unterlagen dieser Stellen in das Universitätsarchiv, teilweise bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts. Akten der Prüfungsausschüsse und auf die staatlichen Prüfungen bezügliches Schriftgut sind darüber hinaus in größerem Umfang auch bei den Akten der Fakultäten überliefert.

Context
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bf Prüfungsorgane >> Bf 1 Staatliche Prüfungsausschüsse

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14.06.2024, 6:24 PM CEST

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