Urkunden
Hanns Herman gen. Beyerlin zu Botenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er, in einem Streit mit der Maid des Frühmessers zum Bezahlen von 3 Pfund Schilling verurteilt, diese nicht zu bezahlen vermochte, auch wegen einiger ungebührlicher Worte, hat in etwas mehr als 3-wöchiger Gefangenschaft diese Geldstrafe abgebüßt und schwört nun Urfehde, wobei er verspricht, sich vorzusehen, dass ihm kein Frevel mehr auferlegt werde
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 648
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Der ehrsame Johannes Lindenfels, Bürger zu Brackenheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
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Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.10 Brackenheim, Amt >> 1.10.4 Botenheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Lindenfels, Johannes, Bürger, Bürgermeister, des Gerichts, Brackenheim
Brackenheim HN
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1513 Juni 8 (Mittwoch nach Bonifazius))