Urkunden
Abt Georg und sein Konvent zu Salmansweiler verleihen dem Georg Mayer von Frankenhofen für die Zeit seines Lebens ihren halben Maierhof daselbst mit allem Zubehör, wie ihn schon sein Vater Bartholome selig inne hatte gegen eine jährlich auf Martini in ihrem Hof und Kasten in Ehingen abzuliefernde Gült von 5 Scheffel Vesen, 4 Scheffel Hafer, 2 Pfund h Heugeld Ehinger Maß und Währung
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Nr. 51
- Alt-/Vorsignatur
-
Alter Lagerort: Rep. V L. 49 F. H Nr. 1
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: 1) Abtei Salem; 2) Konvent
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel, 2) ab
Vermerke: Rückvermerk: Aichbaum; Mitte unten: jetzt auff Mayr Sohn, N: 6
- Kontext
-
Ehingen: Urkunden >> 1. Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Ehingen: Urkunden
Mayer, Bartholome; Frankenhofen
Mayer, Georg; Frankenhofen
Frankenhofen, Ehingen (Donau) UL
Salem FN
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
17.01.2023, 15:07 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1567 Februar 27 (Do. nach Reminiscere)
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Abt Petrus, Prior und Konvent zu Salmansweiler verleihen dem Christian Seitz von Frankenhofen für die Zeit seines Lebens ihren halben Hof daselbst mit allem Zubehör (Haus, Hofreite, 2 Gärten beim Haus, einem Stadel, einem Hausgarten im Brüel, der mit der Länge auf Jerg Mayers und Jakob Hermans Garten stößt, ferner das Stockäckerlein im Seldenwieslein - woraus er jährlich, wenn es Frucht trug, 2 Müttlein Vesen bzw. Hafer entrichtete -, welches dem Gut einverleibt ist), wie es zuvor sein Vater Georg Seitz inne hatte, gegen einen jährlichen auf Martini in ihr Haus zu Ehingen auf den Kasten zu entrichtenden Zins von 3 Scheffel Vesen, 3 Scheffel Hafer, 1 Pfund 15 ß h Heugeld, alles Ehinger Meß und W., 2 Hühner, 1 Henne und 60 Eier. Das Kloster will ihm den Zins für seine Lebenszeit nicht erhöhen; Schirmgeld und Dienst muß er nach Neusteußlingen leisten. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen und bei seinem Tod soll der halbe Hof dem Kloster heimfallen
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Abt Petrus, Prior und Konvent zu Salmansweiler verleihen dem Veit Seitz von Frankenhofen, Christoffel Seitz' hinterlassenem Sohn für die Zeit seines Lebens ihren Hof daselbst mit allem Zubehör, wie ihn zuvor sein Vater Christof sel. inne hatte, gegen einen jährlichen, auf Martini in des Klosters Behausung nach Ehingen zu entrichtenden Zins von 5 1/2 Scheffel Vesen, 4 1/2 Scheffel Hafer, 3 Pfund h Heugeld Ehinger Meß und W., ein Viertel Eier, 2 Hühner und eine Henne. Das Kloster will ihm für seine Lebenszeit den Zins nicht erhöhen; Schirmgeld und Dienst muß er - wie es Gewohnheit ist - nach Neusteußlingen entrichten. Wenn er gegen eine der Bestimmungen verstößt oder stirbt, soll der Hof dem Kloster heimfallen
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