Monografie
Von Gottes Ganden/ Wir Ernst/ Hertzog zu Sachsen ... Fügen ... insonderheit allen und jeden Unsern getreuen Unterthanen ... mit Entbietung Unsers gnädigen Willens hiermit zu wissen. Demnach einige Zeit hero Preiß derer Consumptibilen/ sonderlich des Geträides/ mercklich angestiegen/ und darbey wahrzunehmen/ daß sothane Steigerung mehrenrheils durch eigennütziger Wucherer ... wie nicht weniger durch des überflüßige Brandweinbrennen und dessen übermäßigen Gebrauch/ Causiret werde ... Als sind wir bewogen worden ... daß bißherige Frucht- Brandeweinbrennen in Unsern Antheil Lande ... gäntzlich abzustellen ... so geschehen Hildburghausen den 8. Novembr. 1698.
- Sprache
-
Deutsch
- Identifier
-
1063404320
- URN
- Rechteinformation
-
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
26.01.2023, 13:53 MEZ
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
Entstanden
- 2008
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Von Gottes Ganden/ Wir Ernst/ Hertzog zu Sachsen ... Fügen ... insonderheit allen und jeden Unsern getreuen Unterthanen ... mit Entbietung Unsers gnädigen Willens hiermit zu wissen. Demnach einige Zeit hero Preiß derer Consumptibilen/ sonderlich des Geträides/ mercklich angestiegen/ und darbey wahrzunehmen/ daß sothane Steigerung mehrenrheils durch eigennütziger Wucherer ... wie nicht weniger durch des überflüßige Brandweinbrennen und dessen übermäßigen Gebrauch/ Causiret werde ... Als sind wir bewogen worden ... daß bißherige Frucht- Brandeweinbrennen in Unsern Antheil Lande ... gäntzlich abzustellen ... so geschehen Hildburghausen den 8. Novembr. 1698.
![Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thürigen ... Fügen allen und jeden Unsern getreuen Unterthanen, Vasallen, Landsassen ... hiermit zu wissen; Demnach leider! mehr als zu viel bekannt, was vor gefährliche Kriegsläuffte so wohl, als böse ansteckende Kranckheiten ... sich zeithero ereignet und hervor gethan, und .. leicht auch Theurung und Hungers Noth nach sich ziehen ... Wollen und Begehren ... hiermit .... ernstlich, daß ein jeder ... auff ein Jahr lang den bedürffenden Vorrath an Geträydig ... anschaffen, derjenige aber ... was übrig haben möchte, und solches auswärtig zuverkauffen, willens seyn solte, selbiges ... Unsern Ambte vorhero gebührend anzeigen ... solle ... : Zu Uhrkund ist dieses mit Unserm ... Jnnsiegel bekräfftiget, und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Hildburghausen, den 17. Novembr. 1713.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d4d742d-7eb2-465a-839e-24a149b44e61/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thürigen ... Fügen allen und jeden Unsern getreuen Unterthanen, Vasallen, Landsassen ... hiermit zu wissen; Demnach leider! mehr als zu viel bekannt, was vor gefährliche Kriegsläuffte so wohl, als böse ansteckende Kranckheiten ... sich zeithero ereignet und hervor gethan, und .. leicht auch Theurung und Hungers Noth nach sich ziehen ... Wollen und Begehren ... hiermit .... ernstlich, daß ein jeder ... auff ein Jahr lang den bedürffenden Vorrath an Geträydig ... anschaffen, derjenige aber ... was übrig haben möchte, und solches auswärtig zuverkauffen, willens seyn solte, selbiges ... Unsern Ambte vorhero gebührend anzeigen ... solle ... : Zu Uhrkund ist dieses mit Unserm ... Jnnsiegel bekräfftiget, und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Hildburghausen, den 17. Novembr. 1713.
![Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Liebe Getreue! Nachdem Wir bis anhero mißfällig wahrnehmen müssen, was gestalt in Unsern ... Provintzien und Landen, der Preiß des Getraydes mercklich angestiegen, weßhalb eine nicht geringe Verlegenheit zu besorgen; Als seynd Wir ... bewogen worden, ... die Ausfuhr alles Getraydes ... gäntzlich zu untersagen und zu verbiethen ... : Gegeben Cleve in Unserer Krieges- und Domainen-Cammer den 6. Decembris 1749.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e5d62797-3194-4f0f-8c08-88b1db357ae5/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, souverainer Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen ... die beiden Kriegssteuern Laurentii und Jacobi fortan gänzlich cessiren und Unsern Unterthanen erlassen werden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/164053ea-2270-447e-8968-9866f3f51d66/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden/ Wir Augustus/ Postulirter Administrator des Primat: und Erzstiffts Magdeburg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prælaten, Graffen ... auch ins gemein allen Unsern Lehenleuten und Unterthanen Unsern gnädigen Gruß/ und fügen Jhnen hiermit zuwissen: Demnach wir aus Landes väterlicher sorgfalt befunden/ das die wiederanbauunge der wüsten Hauß-stäten und verlassenen Güter in Städten und auffn Land daher mercklich gehindert ... Zu Uhrkund haben wir Unser Regierungs Secret hier unten auffdrücken lassen/ Geschehen und geben zu Hall/ den 10 Octob: Anno 1651](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c434e688-8303-4d2c-880b-6c7413d7f116/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm Heinrich, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Justitz-Cammern und andern Collegiis, wie auch denen getreuen Ständen Unsers Fuerstenthums Eisenach und der Jenaischen Landes-Portion, ... Unsern gnädigen Gruß, und geneigten Willen, und fügen ihnen hiermit zu wissen, welchergestalten Unsere Steuer- und andere Einnahmen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3abd9e35-a56e-4904-8ff3-d4866d66803b/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern getreuen Ständen Unsers Herzogthums Eisenach und Jena ... wie auch Unsern sämtlichen Justiz-Bedienten, ... überhaupt allen Unsern Unterthanen Unsern gnädigen Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen, was massen Wir durch das überhand nehmende Laster der Hurerey bewogen worden, um demselben Einhalt zu thun ... eine besondere Verfügung ergehen zu lassen, und ist solchemnach Unser gnädigster Befehl 1) Daß eine jede ledige Weibs-Person, welche ein uneheliches Kind gebieret, der getriebenen Hurerey halber, sechs Rthlr. dem Fisco und zwey Rthlr. in das Waisenhaus Straffe geben, anbey Kirchenbusse thun, und den wahren Vater des Kindes anzeigen soll .... Zu dessen Uhrkund und damit dieser ... Befehl zu jedermanns Wissenschafft kommen möge, haben Wir denselben in öffentlichen Druck bringen und gewöhnlicher Orten affigiren lassen. Gegeben in Unserer Residenz-Weimar den 25. Septembr. 1741.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/64e9a8eb-7616-430b-ab56-3c22e2f7de5c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Fugen hiermit zu wissen; Obwohlen wir Uns erinnern, welchergestalt bißhero einigen Juden und Italiänern, gegen ein jährliches Pachtgeld erlaubet gewesen, auff dem Lande zu Haußiren, auch mit Vieh und andern Waaren zu handeln ... Nachdem aber im Verfolg vielfältig sich geäußert, ... das Vieh-Handeln mit Juden zu beschwerlichen kostbaren Processen unvermeidlichen Anlaß gegeben: Als sind wir bewogen worden, sothanes Haußiren und Gemein-schädliches Handeln auf dem Lande gäntzlich abzustellen ... : So geschehen Hildburghausen, den 22ten Decembr. 1716.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fe2517cc-8707-4ff1-8394-232b64fc9928/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westfalen ... Fügen Unsern getreuen Ständen der Jenaischen Landes-Portion und des dazu gehörigen Amtes Allstedt andurch zu wissen: Es haben die getreuen Ausschuß-Stände ... die zeitherigen Funfzehn jährlichen ordinar- und extraordinar-Steuern ... auf anderweite Sechs Jahre bewilligt auch Uns sothane Steuern und Abgaben ausschreiben, gebeten ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9d020659-5b61-4812-8b45-cca602ee9780/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue ! Nachdeme Uns von Unsrem Synodo gehorsamst hinterbracht worden, daß bey denen ... Leichen-Abdanckungen zerschiedene Mißbräuche und Unordnungen ... sich eingeschlichen haben : Und Wir nun ... um derley Inconvenienzien vorzubeugen gnädigst vor gut angesehen haben, sothane Leichen-Abdanckungen ins künfftige durchgehends gäntzlich abzustellen ... ; ... Stutgart, den 10. Novemb. 1751 ; Ex speciali Resolutione](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ad50e19a-fac5-442e-8566-65000775c571/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen: wasmaasen Wir zwar durch eine bereits unterm ... 10. Sept. 1809 confirmirte Constitution die Drey Landschaften Weimar, Eisenach und Jena gänzlich vereinigt ... Urkundlich haben wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/659562cc-f08a-4c7d-88e0-e2bc401739cd/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen ... Entbiethen Unseren Beamten, Befehlshabern, Bürgermeistern, Räthen in den Städten ... und allen andern Unsern Unterthanen ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen: Welchergestalt Wir zu folge ... von der Römis. Königl. Majest. ergangenen Mandats, der Nothdurfft befunden, daß zu ... Vortheil der Käyserl. des Reichs und hohen Alliirten, und hingegen zu mercklicher Schwächung der Feindlichen Waffen ... denen Feinden kein Zugang der Pferde gestattet, sondern selbige zurück- und zu künfftigen Bedarff behalten werden ... : Gegeben in Unserer Residentz Hildburghausen, den 12. Januarii 1705.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9a561218-6cc5-469d-bf3d-e745761723de/full/!306,450/0/default.jpg)