Monografie
Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, souverainer Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen ... die beiden Kriegssteuern Laurentii und Jacobi fortan gänzlich cessiren und Unsern Unterthanen erlassen werden
- Weitere Titel
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Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, souverainer Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen ... die beiden Kriegssteuern Laurentii und Jacobi fortan gänzlich cessiren und Unsern Unterthanen erlassen werden
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
1 Bogen
- Maße
-
2°
- Standort
-
Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar -- Ruppert 3714
- Letzte Aktualisierung
-
05.09.2023, 09:00 MESZ
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [Weimar] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1811
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![Von Gottes Gnaden Wir, Carl August Herzog zu Sachsen etc. ... Entbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren, ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. ... Gruß und geben zu vernehmen; daß Wir die nothwendige Tilgung der Landes-Schulden, ... von einer Deputation der getreuen Weimar- und Jenaischen Lanschafften in Berathschlagung ziehen lassen, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d2b923bc-a564-422a-b15e-3e2c9b19095f/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherren ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen ... In Genehmigung des Uns von der Sub-Deputation der getreuen Stände dieserhalb vorgelegten Antrags haben Wir die Einführung der gedachten Personen-Steuer vom 1sten Januar 1814 an, vorerst auf fuenf Jahre beschlossen, und setzen darueber folgendes fest: § 1. Alle und jede Unsern Landesherrlichen Schutz genießende Personen ... sind, ... der Personensteuer unterworfen, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a2807735-dff0-45ae-ace8-d43f065ee4e9/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, denen von der Ritterschaft und Adel ... wie auch sonst ... allen Unsern Unterthanen der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen ... wasmassen bey dem vorgewesenen letztern Ausschuß-Tage die getreuen Stände der Jenaischen Landes-Portion, in ihrer Bewilligungs-Schrift unter andern darauf angetragen, daß, zu Vermehrung des durch das Stempel-Papier zu erlangenden Fonds, auch die Spiel-Charten und Calender, sowohl einheimische als fremde, gestempelt, und mit einiger Abgabe beleget werden möchten. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/987a300d-710f-487d-90bd-920643c0a7ae/full/!306,450/0/default.jpg)
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