Bestand

Landesamt für die Wiedergutmachung: Einzelfallakten (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Einzelfallakten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Aktenzeichen EK)

Wiedergutmachung und Rückerstattung nach 1945: Terminologie, Rechtsgrundlagen und Organisation: Der Begriff "Wiedergutmachung" bezeichnet mehrere sich ergänzende, aber doch voneinander zu unterscheidende Handlungsfelder deutscher Nachkriegspolitik: - die Rückerstattung oder Entschädigung entzogener materieller Vermögenswerte der NS-Verfolgten; - die individuelle Entschädigung für die an die Person gebundenen Verluste und für die Vereitelung von Lebensmöglichkeiten: Schäden an Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, in der Berufsausbildung und im beruflichen Fortkommen; - globale Abkommen sowohl des Bundes als auch einzelner Bundesländer mit anderen Staaten über die Entschädigung von NS-Unrecht auf deren Gebiet bzw. zu Lasten von deren Staatsbürgern bzw. entsprechende Globalabkommen mit NS-Opferverbänden, z.B. das Luxemburger Abkommen mit Israel und der Claims Conference 1953, die Abkommen mit mehreren westeuropäischen Staaten um 1960 und nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 mit mehreren osteuropäischen Ländern, die Entschädigungsregelung für Zwangsarbeiter im Rahmen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" um das Jahr 2000 u.a.m. Die Akten des vorliegenden Bestandes 480 Landesamt für die Wiedergutmachung betreffen den zweiten der vorgenannten Bereiche, den man als den zentralen und wichtigsten bezeichnen muss. Akten über die Verwaltung und Rückerstattung geraubter Vermögenswerte sind im Generallandesarchiv Karlsruhe vor allem im Bestand 276-1 (Schlichter für Wiedergutmachung) sowie in der Beständegruppe 508 (Oberfinanzdirektion Karlsruhe) vorhanden. Die Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatte festgelegt, dass Deutschland Entschädigung leisten sollte für die Kriegszerstörungen und für die Verfolgungsmaßnahmen aus rassischen, religiösen und politischen Gründen. Unmittelbar nach Kriegsende ging es aber zuvorderst darum, akute Notstände zu lindern. Die Fürsorge für NS-Opfer in Baden war in den ersten Monaten nach Kriegsende Sache kommunaler Stellen auf Stadt- und Landkreisebene sowie von nicht-staatlichen Verbänden und Interessenvertretungen und bewegte sich organisatorisch im Rahmen des allgemeinen Wohlfahrts- und Fürsorgewesens. Der Aufbau eines eigenständigen, überörtlich angelegten Verwaltungszweiges speziell für die NS-Opferentschädigung in staatlicher Regie begann in Württemberg-Baden mit dem "Gesetz Nr. 133 über die Bildung und vorläufige Verwendung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung" vom 13. Juni 1946. Mit diesem Gesetz wurde ein staatlicher Sonderfonds gebildet, aus dem Zahlungen an NS-Verfolgte geleistet wurden, die als Vorschuss auf spätere endgültige Wiedergutmachungsleistungen angerechnet wurden. Beantragt werden mussten die Leistungen bei den Landräten. Auf zentraler Ebene gab es ein Referat Wiedergutmachung beim Stuttgarter Innenministerium, das später zu einem Amt für Wiedergutmachung verselbständigt wurde. Durch die Verordnung Nr. 162 des Staatsministeriums über den Aufbau der Wiedergutmachungsbehörden vom 14. Juni 1947 wurde die Zuständigkeit für die Wiedergutmachung vom Innen- in das Justizressort überführt. Beim Justizministerium in Stuttgart wurde als Nachfolger des Amts für Wiedergutmachung eine Abteilung Wiedergutmachung gebildet, die fortan die Betreuung der NS-Verfolgten übernahm. In der Karlsruher Nebenstelle des Stuttgarter Justizministeriums wurde eine Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung eingerichtet, die für den Landesbezirk Baden zuständig war. Damit traten staatliche Zahlungen an NS-Opfer an die Stelle der kommunalen Leistungen und ging die administrative Zuständigkeit in die Hände eines eigens dafür gebildeten staatlichen Verwaltungszweigs über. Detaillierte gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit der Wiedergutmachungsverwaltung wurden erst ab 1949 gelegt. Das erste Entschädigungsgesetz für Württemberg-Baden wurde am 16. August 1949 durch den Länderrat der US-Zone beschlossen und rückwirkend ab April 1949 in Kraft gesetzt: "Gesetz Nr. 951 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz)". Dieses Gesetz galt als vorbildlich und setzte Maßstäbe für alle späteren Landes- und Bundesgesetze. Als NS-Opfer galt, wer aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt worden war und dabei Schaden an Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder im wirtschaftlichen Fortkommen genommen hatte. Auf Bundesebene erging die erste gesetzliche Regelung am 18. September 1953 mit dem sog. ersten Bundesentschädigungsgesetz (Bundesergänzungsgesetz, in Kraft 1.10.1953), doch erst mit dem (zweiten) Bundesentschädigungsgesetz vom 29. Juni 1956 traten die zuvor ergangenen Ländergesetze außer Kraft. Den gesetzgeberischen Abschluss brachte 1965 das Bundesentschädigungs-Schlussgesetz. In den Folgejahren kam es wiederholt zu Nachbesserungen durch die Ausdehnung des Kreises der Leistungsberechtigten auf Menschen, die ursprünglich nicht erfasst waren, z.B. Zwangsarbeiter, Homosexuelle, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte, und durch die Einrichtung von Härtefonds. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde zum 1. Juli 1952 die Wiedergutmachungsabteilung der Karlsruher Nebenstelle des Justizministeriums mit der dortigen Landesbezirksstelle zum Landesamt für die Wiedergutmachung zusammengelegt. Landesämter für die Wiedergutmachung gab es im neu gegründeten Baden-Württemberg zunächst in jedem der vier Regierungsbezirke. Zum 1. Oktober 1960 wurde das Landesamt für die Wiedergutmachung in Freiburg zur Außenstelle des Karlsruher Amtes. Die Außenstelle Freiburg wurde zum 1. April 1961 aufgehoben. Die Karlsruher Wiedergutmachungsbehörde wurde 1969 aufgelöst und ihre Aufgaben dem Landesamt für die Wiedergutmachung Baden-Württemberg in Stuttgart übertragen. Im Jahr 1992 wurde auch diese Behörde aufgelöst. Die verbliebenen Wiedergutmachungsangelegenheiten übernahm die Wiedergutmachungsstelle beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Fellbach.

Überlieferungsgeschichte: Ab 1969 war das Landesamt für die Wiedergutmachung Stuttgart die einzig verbliebene Mittelbehörde. Weil ihr nicht genügend Registraturraum zur Verfügung stand, wurde dem Landesamt für die übernommenen Altakten der aufgelösten Wiedergutmachungsämter Karlsruhe und Freiburg (Aktenzeichen "EK" und "EF") Magazinkapazität im Generallandesarchiv angeboten. Somit wurden die Wiedergutmachungsakten für ganz Baden zwar im Generallandesarchiv eingelagert, die Verwaltung der Akten oblag aber weiterhin den Mitarbeitern des Landesamts für die Wiedergutmachung in Stuttgart. Nach einer Organisations- und Wirtschaftlichkeitsüberprüfung beim Landesamt empfahl der Rechnungshof Baden-Württemberg im Dezember 1988, eine förmliche Abgabe der Akten an die Archivverwaltung in die Wege zu leiten. Eine vertragliche Vereinbarung über die im Generallandesarchiv liegenden Akten wurde am 23.10/4.11.1991 unterzeichnet. Seit diesem Moment sind die Akten als Archivgut ausschließlich vom Generallandesarchiv Karlsruhe betreut worden. 1995 wurden ca. 250 lfd. m Akten des Wiedergutmachungsamtes Freiburg (Aktenzeichen "EF") an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben. Nicht wenige Akten - schätzungsweise eine vierstellige Zahl - des ehemaligen Landesamts für die Wiedergutmachung Karlsruhe befinden sich noch bei dessen Nachfolgebehörde, der Wiedergutmachungsstelle beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Fellbach. Sie sollen nach und nach an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgeben werden, sobald sie dort für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigt werden. Diese Nachträge werden in das vorliegende Findmittel je nach Anfall eingearbeitet.

Erschließung: Die Karlsruher Entschädigungsakten wurden ca. 1987/88 durch das Landesamt für die Wiedergutmachung in einer Datenbank erfasst. Die Grundlage für die Datenerfassung bildete eine vom Landesamt geführte Kartei zu den Akten, die uneinheitlich strukturiert war, was die Übertragung im Einzelfall recht kompliziert machen konnte. Die Datenerfassung stellte eine bis heute eindrucksvolle organisatorische Leistung dar, erfolgte aber auf dem damaligen Stand der Technik. Die Längen der Datenfelder waren für heutige Verhältnisse eng begrenzt, was dazu führte, dass lange Personennamen und Ortsnamen nur verkürzt erfasst werden konnten. Umlaute, Sonderzeichen wie z.B. "ß", und diakritische Zeichen konnten nicht dargestellt werden. Weil viele Karteikarten per Hand geschrieben waren, kam es zu Lesefehlern bei der Übertragung. Die Großbuchstaben "I" und "J" wurden häufig verwechselt. Viele Akten wurden unter identischen Aktenzeichen, aber unter verschiedenen Namen mehrfach erfasst, nämlich dann, wenn der Antragsteller auf Wiedergutmachung eine andere Person war als der Verfolgte oder wenn der Name durch Eheschließung oder aus verfolgungsbedingten persönlichen Gründen geändert wurde. Umgekehrt wurden Wiedergutmachungsanträge, die auf juristische Personen lauteten, nur teilweise in die Datenbank aufgenommen (offenbar nur jüdische juristische Personen, diese zumindest großteils). Nach der Aktenübernahme durch das Generallandesarchiv wurden diesem nicht die Erschließungsdaten, sondern ein Papierausdruck als Findmittel übergeben. Im Jahr 2011 wurde das Papierfindmittel digitalisiert, per OCR-Software bearbeitet und in die Erschließungssoftware ScopeArchiv importiert. Erst jetzt zeigte sich das Ausmaß der technisch bedingten Defizite in der Datenbank der 1980er Jahre: Mehrfachvergaben identischer Aktennummern, Lücken in der Nummernfolge, verkürzte Namensangaben aufgrund der Feldlängenbeschränkungen, Verschreibungen und unvermeidbare Irrtümer aufgrund der Datenmenge. Hinzu kam ein weiteres, seit vielen Jahren bekanntes Problem. Sehr viele Akten waren zwar in der Datenbank verzeichnet, waren bzw. sind aber nach wie vor im Bestand nicht vorhanden, weil sie entweder mit anderen Akten zusammengelegt oder an andere Wiedergutmachungsämter abgegeben worden waren - vor allem aber, weil sie in die laufende Registratur des Stuttgarter Wiedergutmachungsamts und von dort in die Registratur des Landesamts für Besoldung und Versorgung übernommen worden waren. Die Erschließungsdaten alleine ergaben also kein vollständiges Bild über die tatsächlich im Generallandesarchiv Karlsruhe vorhandenen Unterlagen. Aus diesem Grund war es unerlässlich, einen Abgleich zwischen den Daten und den vorhandenen Akten vorzunehmen. Dabei wurden die aus dem Altfindmittel übernommenen Grunddaten (Aktennummer, Nach- und Vornamen, Geburtsdaten) so weit wie möglich ergänzt um: - Sterbedaten, - so weit möglich: Geburtsorte (die Geburtsorte sind oft aus den Antragsformularen auf Wiedergutmachung ersichtlich, die Wohnorte hätten dagegen durch eine Analyse der Akten ermittelt werden müssen, was aufgrund der Aktenmenge nicht leistbar war), - Umfangsangaben (eine Akte kann aus wenigen Blättern, aber auch aus mehreren Aktenheften bestehen), - Laufzeiten, - Verweisungen auf mit dem jeweiligen Fall verwandte Akten, soweit das auf den Aktendeckeln angegeben war, - Hinweise auf besondere Dokumentationsformen in den Akten, etwa Fotos und Pässe, - Namen der Antragsteller, falls abweichend von den Namen der Verfolgten. Auf dieser Grundlage kann im elektronischen Findmittel nicht nur nach den Namen der Verfolgten, sondern auch der Antragsteller und nach Geburtsorten recherchiert werden. Zusammen mit der vom Bundesarchiv erstellten Datenbank der jüdischen Residenten im Deutschen Reich, aus der sich die Wohnorte der Verfolgten ermitteln lassen, sind damit erstmals ortsbezogene Forschungen in den Karlsruher Wiedergutmachungsakten möglich. Bei der Erschließung wurden die vorarchivischen Bestellnummern der Akten beibehalten; es wurde also keine Neusignierung vorgenommen. Weil die vorarchivischen Bestellnummern identisch sind mit dem numerischen Teil der alten Aktenzeichen (EK plus laufende Nummer von 1 bis 36245), bleibt so die Verzahnung mit den Akten anderer Behörden ohne Hinzuziehen einer Konkordanz gewahrt. Die beim Abgleich der vorhandenen Akten mit den konvertierten Erschließungsdaten festgestellten Lücken in der Nummernfolge wurden dokumentiert, aber ansonsten so belassen und nicht neu belegt, weil die Ursachen für diese Lücken nicht immer bekannt sind. Mit Sicherheit dauerhaft unbelegt ist die Aktenzeichengruppe EK 15479-20000. Die übrigen Lücken können durchaus durch künftige Nachlieferungen von Akten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung noch geschlossen werden.

Abgrenzung zum Bestand 480-1: Das alte Einlieferungsverzeichnis des Landesamts für die Wiedergutmachung aus den späten 1980er Jahren beinhaltete auch ca. 1200 Eintragungen mit EK-Nummern im 66000-er und über 2600 Eintragungen im 70000-er Bereich. Bei den 66000er-Nummern handelt es sich um zumeist dünne Vorgänge des Aktenzeichens "AR" (Allgemeine Register?), die jahrgangsweise in Aktenordnern abgelegt und innerhalb dieser mit einer laufenden Nummer versehen waren, die mit jedem Jahr jeweils neu mit 1 begann; die laufenden Nummern lt. Einlieferungsverzeichnis waren also nicht auf die Akten übertragen worden und diese somit unbenutzbar. Inhaltlich handelt es bei den AR-Akten um allgemeine Korrespondenz in Wiedergutmachungsangelegenheiten und um Anträge von Menschen, die nach den damals geltenden gesetzlichen Regelungen nicht als NS-Opfer anerkannt waren, z.B. Sinti und Roma oder Zwangsterilisierte. Eine nicht rekonstruierbare Zahl von AR-Akten wurde durch das Landesamt für die Wiedergutmachung im Zuge der Antragsbearbeitung aus den AR-Ordnern entnommen und den EK-Akten beigeheftet, d.h. dass die Eintragungen im alten Findmittel in vielen Fällen obsolet waren. Ein relativ großer Rest von AR-Akten blieb aber bestehen. Die Akten im 70000-er Bereich sind Akten der Aktenzeichengruppe "EKSO" (Entschädigungsakten Karlsruhe Sozialversicherung) und betreffen Wiedergutmachungsleistungen im Bereich der Sozialversicherung. Die große Masse der EKSO-Akten wurde noch in ihrer kurrenten Zeit beim Landesamt für die Wiedergutmachung aufgelöst, den betreffenden EK-Akten zugeordnet und bekam neue EK-Nummern. Nur ein ganz geringer Rest blieb bestehen. Die meisten Eintragungen im alten Einlieferungsverzeichnis im 70000-er Bereich hatten also keine reale Entsprechung im Aktenbestand. Bei der Verzeichnung der Wiedergutmachungsakten wurden die AR-Akten und die wenigen verbliebenen EKSO-Akten aus Bestand 480 herausgelöst und zu einem neu gebildeten Bestand 480-1 formiert. Das war aus strukturellen Gründen notwendig, weil für diese Akten im Gegensatz zu den EK-Akten mit ihrer seit jeher vorhandenen laufenden Durchzählung neue Bestellnummern vergeben werden mussten. Eine Belassung im Bestand 480 unter Fortzählung der Bestellnummern ab der letzten vergebenen Nummer im Bestand 480 war nicht möglich, weil nicht bekannt war, mit welchen Nachträgen von Wiedergutmachungsakten noch zu rechnen war (s. oben Überlieferungsgeschichte). Der Bestand 480-1 nahm außerdem die wenigen im Generallandesarchiv vorhandenen Generalakten des Landesamts für die Wiedergutmachung auf, die ohne Verzeichnis eingeliefert worden waren. Außerdem wurde die Gesamtkartei der verhandelten Fälle, die die Grundlage für die Ersterfassung durch das Landesamt für die Wiedergutmachung in den 1980er Jahren gebildet hatte, in den Bestand 480-1 integriert.

Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv Karlsruhe (Auswahl): Überlieferung zu den Verfolgungsmaßnahmen im "Dritten Reich" und zum Umgang damit nach 1945 gibt es im Generallandesarchiv neben den Wiedergutmachungsakten vor allem, aber bei weitem nicht nur, in folgenden Beständen und Beständegruppen: 1. "Arisierung" von Vermögenswerten im Besitz von Juden: - 237 Zugang 1967-19 Bad. Finanzministerium - Beständegruppe 417 Finanzämter 2. Rückerstattung von entzogenen Vermögen: - 276-1 Schlichter für Wiedergutmachung - Beständegruppe 508 Oberfinanzdirektion 3. Auswanderung von Juden im Nationalsozialismus: - Bestand 330 Polizeipräsidium Karlsruhe 4. Verfolgung und Wiedergutmachung im Bereich der Justiz: - 507 Sondergericht Mannheim - 234 Justizministerium - Beständegruppe 309 Staatsanwaltschaften, insbes. 309 Zugang 1987-54 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Beständegruppe 243 Landgericht Karlsruhe: Klagen in Wiedergutmachungsverfahren nach 1945 - Justizvollzugsanstalten 5. Polizeiliche Verfolgung von politisch unliebsamen Personengruppen, Entrechtung der Juden: - detaillierte Nachweise in der Überlieferung der Bezirks- und Landratsämter. Karlsruhe, im Dezember 2014 Dr. Martin Stingl

Literaturhinweise (Auswahl): Brodesser, Herrmann-Josef u.a.: Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation: Geschichte - Regelungen - Zahlungen, München 2000. Franjic, Silvija: Die Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus in Baden 1945-1967. Von der moralischen Verpflichtung zur rechtlichen Pflichtübung, Frankfurt a.M. u.a. 2006. Zugleich Diss. phil. Karlsruhe 2005. Goschler, Constantin: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945-1954, München 1992. Goschler, Constantin: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945. Göttingen 2005. Hockerts, Hans Günter: Wiedergutmachung in Deutschland 1945-1990. Ein Überblick. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 63 (2013), S. 15-22 (im gleichen Heft mehrere andere Beiträge zum Thema).

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 480
Umfang
31280 Archivalieneinheiten in ca. 100.000 Einzelheften (Nr. 1-36245; Stand: August 2021)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Wiedergutmachung

Bestandslaufzeit
1901-2014

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
06.02.2024, 09:17 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1901-2014

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