Bestand
Oberamt Straßberg: Akten (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Für den Verlust der Einnahmen aus den Reichsposten im linksrheinischen Gebiet wurde der Fürst von Thurn uund Taxis durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 u.a. mit dem Reichsstift Buchau und der dazugehörigen Herrschaft Straßberg entschädigt. Noch vor der Verabschiedung der endgültigen Fassung des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 wurden die als Entschädigung vorgesehenen Gebiete provisorisch in Besitz genommen, um einem eventuellen Zugriff anderer Staaten zuvorzukommen. Die Herrschaft Straßberg bestand aus den Orten Frohnstetten, Kaiseringen und Straßberg mit Lenzenhütte.
An die Stelle des ehemaligen reichsstiftlich - buchauischen Obervogteiamtes Straßberg trat nun ein thurn und taxissches Oberamt. Mit der Mediatisierung von 1806 kam das Amt Straßberg unter hohenzollern-sigmaringische Landeshoheit. Thurn und Taxis behielt seinen Domanialbesitz und blieb Standesherr der Herrschaft Straßberg. Gesetzgebungsrecht, hohe Gerichtsbarkeit, Oberpolizei, Aushebungs- und Besteuerungsrecht gingen an die neue Landesherrschaft über. Der Standesherrschaft blieben niedere Gerichtsbarkeit, Forst- und Kameralsachen und Grundherrlichkeit.
Das Oberamt hatte sowohl Weisungen der Landes- wie der Standesherrschaft zu befolgen. Der Aufgabenbereich des Oberamtes erstreckte sich auf Justiz (Entscheidungen von Zivilsachen in erster Instanz, Inquisition von Kriminalsachen), Verwaltungs- und Polizeiangelegenheiten, Aufsicht über das Armen-, Waisen- und Schulwesen, über geistliche Verwaltungen, Straßenbau und Zoll. Für diese Zeit fanden sich die Bezeichnungen "Fürstlich Thurn und Taxissches Oberamt Straßberg", "Fürstlich Hohenzollern- Sigmaringisches Oberamt Straßberg" und "Fürstlich Hohenzollern- Sigmaringisches, Fürstlich Thurn und Taxissches Oberamt Straßberg". Neben dem Begriff Oberamt kam selten auch der Begriff Obervogteiamt vor. Vermutlich war mit dem Oberamt das Rentamt institutioneil verbunden.
Durch den Kaufvertrag vom 3. Juli 1835 ging die Herrschaft Straßberg rückwirkend zum l. Juli des Jahres für die Summe von 80.000 Gulden Reichswährung an die von Langensteinsche Kuratel über.
Doch bereits am 13. März 1836 trat der Erbprinz Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen als Zessionar ein und übernahm die Herrschaft als Allodialbesitz, wiederum rückwirkend auf l. Juli 1835. Es wurde kein neuer Kaufvertrag aufgesetzt, sondern der alte beibehalten und mit einem Zusatz versehen, in dem der Name des Käufers berichtigt wurde. Diese korrigierte Fassung des Kaufvertrages wurde am 3. Dezember 1836 vom Hofgericht bestätigt. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte durch die landesherrliche Verordnung vom 13. Januar 1837.
Wahrscheinlich wurde eine von Langensteinsche Verwaltung in Straßberg überhaupt nicht tätig.
Nach Abtretung der niederen Gerichtsbarkeit im Obervogteiamt Jungnau durch den Fürsten von Fürstenberg 1840 an die Landesherrschaft Hohenzollern-Sigmaringen hob eine landesherrliche Verordnung vom 15. Oktober 1840 das Obervogteiamt mit Wirkung zum l. November 1840 auf. Die zum Amtsbezirk gehörigen Orte wurden auf die benachbarten Oberämter verteilt. Dabei gelangten die Orte Blättringen, Storzingen, Ober- und Unterschmeien und Thiergarten an das Oberamt Straßberg. Dieselbe landesherrliche Verordnung bestimmte die Zuweisung der bisher dem Oberamt Gammertingen zugehörigen Orte Benzingen und Harthausen auf der Scher an das Oberamt Straßberg.
Die landesherrliche Verordnung vom 15. Oktober 1840 behandelte das Oberamt Straßberg wie ein landesherrliches Amt. Die Zuständigkeit des Amtes erstreckte sich nun über die ursprünglichen Orte des Amtsbezirks, die der Standesherrschaft des Erbprinzen unterstanden, über die Orte, die vom Oberamt Gammertingen dem Oberamt Straßberg zugewiesen wurden und direkt der La ndesherrschaft unterstanden, und über einige Orte des ehemaligen Obervogteiamtes Jungnau, in denen der Fürst von Fürstenberg auch nach Abgabe der niederen Gerichtsbarkeit an die Landesherrschaft noch standesherrliche Rechte und Pflichten besaßen (z.B. Einkünfte, Armenunterstützung). Vermutlich hatte der Erbprinz die Standesherrschaft über die Herrschaft Straßberg bis 1849 inne. Nach dem Übergang der Hohenzollerischen Fürstentümer 1850 an Preußen bestanden die Oberämter zunächst in ihrer Organisation und Zuständigkeit fort.
Doch bereits die königliche Verordnung vom 7. Januar 1852 / sah eine wesentliche Vereinfachung der Oberamtseinteilung vor, die die Hohenzollernschen Lande in lediglich zwei Amtsbezirke einteilte, nämlich Sigmaringen und Hechingen, wobei das Oberamt Straßberg dem Oberamt Sigmaringen zugewiesen werden sollte. Diese Einteilung gelangte nicht zur Durchführung.
Mit der Neuorganisation der Gerichtsbehörden seit l. Januar 1852 verloren die Oberämter ihre richterlichen Befugnisse. ; Die Oberämter entwickelten sich zu reinen Verwaltungsbehörden, die jedoch weiterhin gegen Gesetzesverletzungen vorzugeehen hatten.
Die königliche Verordnung vom 18. Januar 1854 verfügte die Einteilung der Hohenzollernschen Lande in sieben Amtsbezirke mit Wirkung auf den l. Oktober 1854. Dabei wurde das Oberamt Straßberg aufgelöst. Die Orte Benzingen, Blättringen, Frohnstetten, Harthausen auf der Scher, Kaiseringen, Storzingen und Straßberg wurden dem Oberamt Gammertingen, die Orte Ober- und Unterschmeien dem Oberamt Sigmaringen zugeteilt. Folgende Amtsverwalter bzw. Oberamtmänner und Amtsverweser werden genannt: Oberamtsverwalter Berner vermutlich von 1803 bis 1814 Oberamtsverwalter Hepp von 1814 bis 1830/31 Oberamtsverweser v. Sallwürk von 1832-1834 Oberamtsverweser Schießle von 1834 bis 1837 genannt Oberamtmann Brucker genannt ab 1841 bis April 1844 Oberamtsverweser v. Schütz 28.4.1844 bis 5.11.1844 Oberamtmann Stehle 5.11.1844 bis 1851 genannt Oberamtsverweser Custodis 1852 bis 30. September 1854 In thurn und taxisscher Zeit wurde der Amtsvorstand als Oberamtsverwalter, später als Oberamtmann, bezeichnet. Die Oberamtsverwesern waren nur interimistisch bis zur Bestellung eines neuen Oberamtsverwalters oder Oberamtmannes, bzw. in der Übergangszeit bis zur Auflösung des Oberamtes, tätig.
Inhalt und Bewertung
Bestandsgeschichte
Der Bestand lag im Magazin in der Karlstraße in Sigmaringen an zwei verschiedenen Plätzen. Die Aktenpakete waren unterschiedlich verpackt. Beim Umzug in das Außenmagazin 1986 nach Bingen wurde der Bestand zusammengeführt. In den Aktenpaketen fanden sich Zettel mit der gestempelten Aufschrfit "Ab(lieferung) Regierung 1938 Provenienz Straßberg". Im Akzessionsbuch des Staatsarchivs Sigmaringen war am 1.7.1938 (Acc. 5a/1938) eine Ablieferung der Regierung mit Akten ehemaliger Oberämter eingetragen. Vermutlich gelangte zumindest ein Teil der Akten nach Auflösung des Oberamtes Straßberg an die Preußische Regierung und wurde von dieser 1938 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Da mit der Zuweisung der Orte Benzingen, Blättringen, Frohnstetten. Harthausen a.d.Sch., Kaiseringen, Storzingen und Straßberg - nach Auflösung des Oberamtes Straßberg 1854 - zum Oberamt Gammertingen wahrscheinlich auch Akten nach Gammertingen kamen, ist anzunehmen, daß ein anderer Teil des Bestandes mit einer Ablieferung der Akten des Oberamtes Gammertingen an das Staatsarchiv kam. Eine grobe Vorordnung und teilweise flache Verzeichnung wurde vermutlich von Staatsarchivdirektor Dr. Herberhold begonnen.
Bearbeiterbericht
Der Bestand umfaßt Akten und Bände aus der Zeit von 1802 bis 1854, mit Vorakten aus buchauischer Zeit (die Herrschaft Straßberg war bis 1625 ein buchauisches Lehen, ab 1625 nahm das Reichsstift Buchau die Herrschaft in eigene Verwaltung) von 1527 bis 1801. Als Vorprovenienz wurde hier das buchauische Obervogteiamt Straßberg angegeben. Als Vorprovenienzen erschienen außerdem das Oberamt Gammertingen und das Obervogteiamt Jungnau für die Akten derjenigen Orte, die vor 1840 begonnen wurden und nach der Zuteilung der Orte Benzingen und Harthausen a.d.Sch. vom Oberamt Gammertingen und der Orte Blättringen, Storzingen, Ober- und Unterschmeien und Thiergarten vom Obervogteiamt Jungnau an das Oberamt Straßberg weitergeführt wurden. Als Daten nach der eigentlichen Laufzeit der Akten (1855 bis 1859) erscheinen nur Einträge auf Heimatscheinen und Reisepässen der einzelnen besuchten Gemeinden (siehe Nr. 236). Da aber die Reisepässe und Heimatscheine selbst durch das Oberamt Straßberg ausgestellt worden waren, wurden sie im Bestand belassen.Bei der Amtskassenrechnung Straßberg für 1854 fand sich ein Prüfungsvermerk des Oberamtes Gammertingen vom März 1855 (siehe Nr. 185). Da die Kassenrechnung selbst in Straßberg geführt wurde, die Rechnung sich auf das Amtsgebiet des bis 30. September 1854 bestehenden Oberamtes bezog und lediglich der Prüfungsvermerk vom Oberamt Gammertingen stammte, wurde die Rechnung ebenfalls im Bestand belassen und auf den Prüfungsvermerk im Darin-Vermerk hingewiesen. Der Bestand war nach Registratursignaturen grob vorgeordnet, teilwese lag bereits eine flache Verzeichnung vor. Nicht alle Aktenfaszikel waren mit Umschlägen und Titeln versehen. Bei fehlender Registratursignatur waren von einem früheren Archivmitarbeiter in eckigen Klammern auf den meisten Schriftstücken Rubrikenzuweisungsvorschläge gemacht worden. Die Verzeichnungseinheiten mußten größtenteils völlig neu formiert werden, u.a. um eine Einzelblattverzeichnungg zu umgehen und überschaubare Einheiten zu bilden. Beispielsweise wurde das "Ehegesuch des Xaver M. aus Harthausen" dem Büschel "Ehegesuche in der Gemeinde Harthausen" zugeordnet. Nahezu durchweg wurden neue Titel gebildet oder die vorhandenen ergänzt und mit Enthält- und Darin-Vermerken versehen. Die Registratursignaturen, die als Altsignaturen aufgeführt wurden, bezogen sich auf die Rubriken der "Registraturordnung für sämtliche Justiz- und Verwaltungsbehörden des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen" von 1840. In diese Ordnung waren auch die meisten der vor 1802/03 bzw. vor 1840 abg eschlossenen Akten eingearbeitet. Die Registratursignaturen waren zweistufig. Beim ersten Teil handelte es sich um die alphabetische Rubrikenzuweisung, der zweite Teil gab den Hinweis, ob es sich um General-, Normal- oder Spezialakten handelte. Generalakten waren Akten, die entweder den ganzen Amtsbezirk oder mehrere Orte des Amtsbezirks betrafen. In den Normalakten fanden sich "Normen", Instruktionen und Verordnungen. Die Spezialakten waren in die einzelenen Orte des Amtsbezirks untergliedert und unterlagen einem eigenen Zahlenschlüssel :
1. Benzingen
2. Blättringen
3. Frohnstetten
4. Harthausen
5. Kaiseringen
6. Oberschmeien
7. Storzingen
8. Straßberg
9. Thiergarten
10. Unterschmeien
Für Orte außerhalb des Amtsbezirks gab es noch eine eigene Untergliederung (ausw.).
Die Rubriken waren folgenden Obergruppen zugeteilt:
I. Verwaltungsgegenstände
II. Freiwillige Gerichtsbarkeit
III. Zivilgerichtsbarkeit
IV. Kriminalgerichtsbarkeit
Der Anteil an Verwaltungsakten machte über 90 aus. Die Verzeichnungseinheiten innerhalb der Rubriken wurden thematisch gebildet. Dabei kam es auch vor, daß General-, Normal- und Spezialakten in einer Verzeichnungseinheit zusammengefaßt wurden.
Im Bestand fand sich ein "Repertorium zur Oberamtsregistratur" von 1832 (siehe Nr. l). Es handelte sich hier aber um kein Repertorium, sondern um eine Registraturordnung. Diese Registraturordnung von 1832 war wohl der Vorläufer derjenigen von 1840, wie ein stichprobenartiger Vergleich der Rubrikennummern vermuten läßt. Im Gegensatz zu der Registraturordnung von 1840 kamen 1832 keine Springnummern bei der alphabetischen Rubrikeneinteilung vor, alle Nummern von l bis 204 waren belegt. Obergruppen gab es keine.
Die Untergliederung der Spezialakten erfolgte nach dem damaligen Zuständigkeitsbereich des Amtsbezirks:
1. Frohnstetten
2. Kaiseringen
3. Straßberg mit Lenzenhütte
Vereinzelt fanden sich bei Akten alte Rubrikennummern, die in der neuen Registraturordnung nicht mehr belegt waren. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses zur Registraturordnung von 1840 konnten sie an der richtigen Stelle eingeordnet werden.
Neben Akten kamen im Bestand auch vereinzelt Bände vor. Auf eine Herausnahme und Sonderlagerung der Bände wurde verzichtet, da es sich nur um eine geringe Anzahl handelte, die Bände teilweise Bestandteil einer Verzeichnungseinheit (durch Quadrangeln gekennzeichnet, siehe Nr. 188) waren oder aber sowohl in gehefteter als auch in gebundener Form vorlagen (vgl. Rubrik 37 Nr. 72 bis 81).
Die Klassifikation erfolgte anhand der Obergruppen- und Rubrikeneinteilung der Registraturordnung von 1840.
Bei der Provenienzenangabe wurde generell auf eine Angabe der Bezirksbezeichnung "Straßberg" verzichtet, da sie sich aus der Bestandsbezeichnung "Oberamt Straßberg" ergab. Es wurde lediglich zwischen "Fürstlich Thurn und Taxisschem Oberamt" (F.T.u.T.OA.) von 1802/03 bis 1835, "Fürstlich Hohenzollerischem Oberamt" (F.Hz.OA.) von 1836 bis 1849 und "Königlich Preußischem Oberamt" (K.Pr.OA.) von 1850 bis 1854 unterschieden.
Akten folgender Provenienzen wurden aus dem Bestand herausgenommen und den entsprechenden Beständen zugeordnet. Akten aus buchauischer Zeit, die nach 1802 nicht fortgesetzt wurden (0,03 lfd.m), wurden dem Bestand Ho 162 Herrschaft Straßberg zugeordnet. Akten der Orte Benzingen und Harthausen a.d.Sch., die vor 1840 abgeschlossen waren (0,12 lfd.m), wurden dem Bestand Ho 193 Oberamt Gammertingen zugeführt. Akten der Orte Blättringen, Storzingen, Ober- und Unterschmeien und Thiergarten, die vor 1840 abgeschlossen waren (0,02 lfd.m), wurden dem Bestand Ho 196 Obervogteiamt Jungnau zugeführt.
Es fanden sich auch Akten der Grafschaft Veringen, (0,01 lfd.m), die dem gleichnamigen Bestand Ho 170 zuge wiesen wurden und Akten des Obervogteiamtes Trochtelfingen (0,01 lfd.m), die dem gleichnamigen Bestand Ho 197 zugeteilt wurden. Außerdem befand sich im Bestand ein Holzregister für die Orte Emerkingen und Unterstadion, dieses wurde dem Bestand Wü 64/7 Thurn und Taxissche Ämter zugeordnet.
Akten gleicher Provenienzen befinden sich in folgenden Beständen:
Ho 200 NVA Oberamt Straßberg
Ho 208 Thurn und Taxissches Oberamt Straßberg
Dep. 39 Fürstlich Hohenzollerisches Haus- und Domänenarchiv DS Oberamt Straßberg, Herrschaft Straßberg
und vermutlich in den Beständen Ho 193 Oberamt Gammertingen und Dep. 30 Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal und möglicherweise im Fürstlich Thurn und Taxisschen Archiv in Regensburg.
Der Bestand umfaßt 6,4 lfd.m mit 312 Verzeichnungseinheiten. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Archivinspektoranwärterin Birgit Kirchmaier in den Monaten Juli und August 1990.
Sigmaringen, August 1990
Birgit Kirchmaier
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 200 T 1
- Umfang
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312 Akten (6,4 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt Straßberg
- Verwandte Bestände und Literatur
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Franz Herberhold: Das fürstliche Haus Thurn und Taxis in Oberschwaben, ZWLG 13, 1954, S. 262 ff.
Gregor Richter: Das Fürstlich Thurn und Taxissche Archiv Obermarchtal im Staatsarchiv Sigmaringen, Schwäbische Heimat 25, 1974, H. l S. 36 ff.
E. Senn: Inventar der hohenzollerischen Bestände der Fürstlich Thurn und Taxisschen Archive in Regensburg und Obermarchtal, 1939
Keßler: Beschreibung der Hohenzollernschen Lande, Sigmaringen 1893.
Das Land Baden-Württemberg, Bd. VII, Stuttgart 1978.
Birgit Kirchmaier: Das Oberamt Straßberg im 19. Jahrhundert. In: Straßberg 1150 Jahre. Herausgegeben von der Gemeinde Straßberg. 1993. S. 90f.
- Indexbegriff Ort
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Straßberg BL; Oberamt
- Bestandslaufzeit
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(1527-1801) 1802-1854 (1855-1859)
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 08:37 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1527-1801) 1802-1854 (1855-1859)