Urkunden
Der öffentliche Notar Peter Rutling beurkundet: In seiner und der beigezogenen Zeugen Gegenwart hat Martin von Ottersbach, Mönch des Klosters St. Stephan in Würzburg, von den im Haus des Schultheißen zu Gaubüttelbrunn (Buttelbrun) Johannes Flurhei versammelten Beständnern des Klosters ein Weistum über die Gerichts- und sonstigen Rechte des Klosters im Dorf erbeten. Dieses wurde ihm auch erteilt. Danach steht dem Kloster das Recht zu, bei Bedarf zweimal im Jahr Gericht in Gaubüttelbrunn zu halten. Dabei müssen die Vertreter des Klosters auf ihrem Hof in Gaubüttelbrunn von ihrem dortigen Hofbauern verpflegt werden. Die Inhaber der elf Hufen des Klosters im Dorf sind verpflichtet, das Getreide, das der Hofbauer jedes Jahr an das Kloster entrichten muss, mit ihren Fuhrwerken nach Würzburg zu bringen. Möchte einer der Beständner seine Hufe verkaufen, dann soll er sich mit dem Käufer zu dem Hofbauern begeben. Dieser soll dann zusammen mit drei anderen Hufeninhabern entscheiden, ob der Verkauf vorgenommen und die Hufe dem Käufer übergeben werden kann. Beim Tod eines Beständners steht dem Kloster ein Besthaupt zu. Sofern Angehörige des Klosters auf einer Klosterhufe das Recht auf Herberge in Anspruch nehmen und gleichzeitig die Vögte des Dorfes in den Ort kommen und dort ebenfalls von ihrem Herbergsrecht Gebrauch machen wollen, dann haben die Klosterangehörigen zu weichen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie auf dem Klosterhof Herberge genommen haben. Der Hofbauer hat, wie jeder andere Beständner im Ort auch, vor dem Dorfgericht Recht zu geben und zu nehmen. Bezüglich der dem Vogt im Ort zustehenden Abgaben erklären die Beständner des Klosters, dass dieser früher von jeder Hufe 2 Pfund und 14 Würzburger Pfennige, 1 Malter Hafer und 1 Fastnachtshuhn erhalten hat. Derzeit gibt man ihm von jeder Hufe 2 rheinische Gulden sowie weitere 2 Gulden für die Ablösung des Atzungsrechts. Auf Bitte des Martin von Ottersbach hat der Notar ein Notariatsinstrument über dieses Weistum ausgefertigt. Zeugen: Die Edelknechte Gottfried von Simmringen (Sv/e/meringen) und Wilhelm Simon. Aussteller: Peter Rutling. Empfänger: Kloster St. Stephan
- Archivaliensignatur
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Staatsarchiv Würzburg, Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 336
- Alt-/Vorsignatur
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StA Würzburg: Würzburger Urkunden 64 / 100
Registratursignatur/AZ: 9 (18. Jh.); 1169 (18. Jh.); 1423 / 6 (18. Jh.); Ge x 59 (18. Jh.); § 1 n 6 (a) (18. Jh.); L 28 III N 6 (18. Jh.)
- Material
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Pergament
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: Notar; Signet, unbesch.
Überlieferung: Notariatsinstrument
Ausstellungsort: Gaubüttelbrunn
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 516 Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 610 S. 293 - 297 (nach kopialer Vorlage; vgl. dazu die Ergänzungen und Berichtigungen in Urkundenbuch St. Stephan, Ergänzungsheft, S. 79)
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 16./17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
- Kontext
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Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Bestand
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Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Flurhei, Johannes, Gaubüttelbrunn, Schultheiß
Ottersbach, Martin von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Simmringen, Gottfried von
Simon, Wilhelm
Rutling, Peter, Notar, öffentlicher
Gaubüttelbrunn (Gde. Kirchheim/Lkr. Würzburg), Dorfgericht
Gaubüttelbrunn (Gde. Kirchheim/Lkr. Würzburg), Hof
Gaubüttelbrunn (Gde. Kirchheim/Lkr. Würzburg), Hufe
Gaubüttelbrunn (Gde. Kirchheim/Lkr. Würzburg), Vogt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Mönch
Würzburg, Währung
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02.11.2023, 07:14 MEZ