Bestand
Kirchengemeinde Fürstenberg (Bestand)
VorwortDas Archiv der Ev. Kirchengemeinde Fürstenberg (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2013 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 161 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 2015 erstrecken.Damit gibt der Archivbestand einen - wenn auch aufgrund seines geringen Umfangs kleinen - Einblick in die Geschichte der Kirchengemeinde Fürstenberg Bereits aus der Zeit vor ihrer Verselbstständigung 1894 finden sich Akten zur Errichtung des Bet- und Schulhauses in Fürstenberg 1854 (LkA EKvW 4.9 Nr. 38) oder der Kirche in Westheim 1858 ( LkA EKvW 4.9 Nr. 39), zur Schule in Fürstenberg und schließlich zur Errichtung der Kirchengemeinde (LkA EKvW 4.9 Nr. 2.). Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Fürstenberg zur Kirchengemeinde Büren gehört. Seit 1854 war zur Unterstützung der Pfarrer in Büren und Lichtenau ein Seelsorgebezirk geschaffen worden, dem nun Orte aus Büren (darunter Fürstenau) und Lichtenau (darunter Westheim) angehörten. Seelsorge und Schuldienst wurden hier von einem Pfarrverweser mit Wohnsitz im Fürstenberger Kirchhaus wahrgenommen. Doch die Diasporagemeinde blieb an Seelenzahl klein, während der Bezirk Westheim aufblühte. 1879 musste die evangelische Volksschule in Fürstenberg mangels Schülerzahl aufgelöst werden, 1881 verlegte der Pfarrverweser seine Wohnung und die Schule nach Westheim, das 6 Jahre später mit Scherfede zu einer eigenen Kirchengemeinde vereinigt wurde. (Daher empfiehlt es sich, bei Recherchen zur Fürstenberger Gemeindegeschichte auch das Archiv der Kirchengemeinde Scherfede-Rimbeck (LkA EKvW 4.261) hinzuzuziehen.) 1894 waren schließlich auch die Selbständigkeitsbemühungen in Fürstenberg von Erfolg gekrönt. Die neuerrichtete Kirchengemeinde war seelenmäßig die kleinste im Kirchenkreis Paderborn und erstreckte sich über 7 Ortschaften. Der bisherige Bürener Hilfsgeistliche Heinrich Bökenkröger, der den Bezirk seit 1888 betreut hatte, wurde Pfarrverweser der neuen Gemeinde, bis die Pfarrdotation zur Errichtung einer ordentlichen Pfarrstelle im Jahr 1897 ausreichte. Mit der Pfarrstellenerrichtung konnte auch wieder eine eigene evangelische Schule ins Leben gerufen werden. Sie war klein (die Fürstenberger Pfarrer waren gleichzeitig auch Schullehrer) und musste 1929 abermals wegen zu geringer Kinderzahl aufgelöst werden. 1931 wurde Fürstenberg pfarramtlich wieder mit der Muttergemeinde Büren verbunden, da keine Staatszuschüsse mehr für die Pfarrbesoldung von Kirchengemeinden mit weniger als 200 Gemeindegliedern gezahlt wurden. Der Fürstenberger Pfarrer Stallmann wurde zum Pfarrer in Büren berufen und mit der gleichzeitigen Versorgung beider Kirchengemeinden beauftragt. Dies änderte sich nach dem Zweiten Weltkrieg durch den großen Zustrom von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen aus den Ostgebieten (Zur Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen s. LkA EKvW Nr. 134, zur Aufnahme von Spätaussiedlern im Flüchtlingslager Friedrichsgrund s. LkA EKvW 4.9 Nr. 142). 1946 wuchs die Gemeinde von 78 auf 1050 Seelen um das 15fache. Mit Kurt Benndorf erhielt Fürstenberg wieder einen eigenen Hilfsprediger, seit 1948 Pfarrverweser, seit 1950 Pfarrer der Kirchengemeinde. Auch eine einklassige evangelische Volksschule wurde 1948 wieder eröffnet. Abwanderungen aus dem ländlichen Raum mit fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten in den folgenden Jahrzehnten und der Bevölkerungsrückgang führten 2009 schließlich doch wieder Mutter und Tochter zusammen. Fürstenberg und Büren vereinigten sich zur Ev. Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg. Im Jahr 2009 ist das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen worden, wobei die Verzeichnungseinheiten z.T. neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen leiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. 2013 wurde dem Bestand ein größerer Nachtrag von Akten aus der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg hinzugefügt und der gesamte Archivbestand in eine einheitliche systematische Gliederung gebracht, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.9 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.9 Nr. ...".Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 55-59LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 637-639Schäferjohann-Bursian, Iris, "Verzage nicht, du Häuflein klein..." Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin/Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 34), Bielefeld 2008, S. 139-141
Form und Inhalt: Vorwort
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Fürstenberg (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2013 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 161 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1829 bis 2015 erstrecken.
Damit gibt der Archivbestand einen - wenn auch aufgrund seines geringen Umfangs kleinen - Einblick in die Geschichte der Kirchengemeinde Fürstenberg Bereits aus der Zeit vor ihrer Verselbstständigung 1894 finden sich Akten zur Errichtung des Bet- und Schulhauses in Fürstenberg 1854 (LkA EKvW 4.9 Nr. 38) oder der Kirche in Westheim 1858 ( LkA EKvW 4.9 Nr. 39), zur Schule in Fürstenberg und schließlich zur Errichtung der Kirchengemeinde (LkA EKvW 4.9 Nr. 2.). Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Fürstenberg zur Kirchengemeinde Büren gehört. Seit 1854 war zur Unterstützung der Pfarrer in Büren und Lichtenau ein Seelsorgebezirk geschaffen worden, dem nun Orte aus Büren (darunter Fürstenau) und Lichtenau (darunter Westheim) angehörten. Seelsorge und Schuldienst wurden hier von einem Pfarrverweser mit Wohnsitz im Fürstenberger Kirchhaus wahrgenommen. Doch die Diasporagemeinde blieb an Seelenzahl klein, während der Bezirk Westheim aufblühte. 1879 musste die evangelische Volksschule in Fürstenberg mangels Schülerzahl aufgelöst werden, 1881 verlegte der Pfarrverweser seine Wohnung und die Schule nach Westheim, das 6 Jahre später mit Scherfede zu einer eigenen Kirchengemeinde vereinigt wurde. (Daher empfiehlt es sich, bei Recherchen zur Fürstenberger Gemeindegeschichte auch das Archiv der Kirchengemeinde Scherfede-Rimbeck (LkA EKvW 4.261) hinzuzuziehen.) 1894 waren schließlich auch die Selbständigkeitsbemühungen in Fürstenberg von Erfolg gekrönt. Die neuerrichtete Kirchengemeinde war seelenmäßig die kleinste im Kirchenkreis Paderborn und erstreckte sich über 7 Ortschaften. Der bisherige Bürener Hilfsgeistliche Heinrich Bökenkröger, der den Bezirk seit 1888 betreut hatte, wurde Pfarrverweser der neuen Gemeinde, bis die Pfarrdotation zur Errichtung einer ordentlichen Pfarrstelle im Jahr 1897 ausreichte. Mit der Pfarrstellenerrichtung konnte auch wieder eine eigene evangelische Schule ins Leben gerufen werden. Sie war klein (die Fürstenberger Pfarrer waren gleichzeitig auch Schullehrer) und musste 1929 abermals wegen zu geringer Kinderzahl aufgelöst werden. 1931 wurde Fürstenberg pfarramtlich wieder mit der Muttergemeinde Büren verbunden, da keine Staatszuschüsse mehr für die Pfarrbesoldung von Kirchengemeinden mit weniger als 200 Gemeindegliedern gezahlt wurden. Der Fürstenberger Pfarrer Stallmann wurde zum Pfarrer in Büren berufen und mit der gleichzeitigen Versorgung beider Kirchengemeinden beauftragt. Dies änderte sich nach dem Zweiten Weltkrieg durch den großen Zustrom von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen aus den Ostgebieten (Zur Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen s. LkA EKvW Nr. 134, zur Aufnahme von Spätaussiedlern im Flüchtlingslager Friedrichsgrund s. LkA EKvW 4.9 Nr. 142). 1946 wuchs die Gemeinde von 78 auf 1050 Seelen um das 15fache. Mit Kurt Benndorf erhielt Fürstenberg wieder einen eigenen Hilfsprediger, seit 1948 Pfarrverweser, seit 1950 Pfarrer der Kirchengemeinde. Auch eine einklassige evangelische Volksschule wurde 1948 wieder eröffnet. Abwanderungen aus dem ländlichen Raum mit fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten in den folgenden Jahrzehnten und der Bevölkerungsrückgang führten 2009 schließlich doch wieder Mutter und Tochter zusammen. Fürstenberg und Büren vereinigten sich zur Ev. Kirchengemeinde Büren-Fürstenberg.
Im Jahr 2009 ist das Archiv von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen worden, wobei die Verzeichnungseinheiten z.T. neue Archivsignaturen erhielten. Die alten Archivsignaturen leiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. 2013 wurde dem Bestand ein größerer Nachtrag von Akten aus der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg hinzugefügt und der gesamte Archivbestand in eine einheitliche systematische Gliederung gebracht, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.9 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.9 Nr. ...".
Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 55-59
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 637-639
Schäferjohann-Bursian, Iris, "Verzage nicht, du Häuflein klein..." Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin/Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte 34), Bielefeld 2008, S. 139-141
- Bestandssignatur
-
4.9
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn
- Bestandslaufzeit
-
1854 - 1969
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1854 - 1969