Postzollordnung vom 28. Januar 1909 nebst Ausführungsbestimmungen : [Nebst] Berichtigungen
- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
-
4
- Extent
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VI, 77 S.
- Language
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Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Berlin
- (who)
-
[Decker]
- (when)
-
1934
- Table of contents
- Rights
-
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- Last update
-
11.03.2025, 11:37 AM CET
Data provider
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Associated
- [Decker]
Time of origin
- 1934
Other Objects (12)

Publicandum. Nachdem zwischen Seiner Königlichen Majestät von Preußen Unserm allergnädigsten Herrn und Ihrer Majestät dem Kaiser aller Reußen, über verschiedene die gänzliche Auflösung der ehemaligen Republik Pohlen und die Theilung ihres Gebiets betreffende Gegenstände, unter dem 15./20. Januar laufenden Jahres zu St. Petersburg eine besondere Convention geschlossen worden ... : Gegeben Berlin den 15ten September 1797
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f0cf3ec-15b0-4ddc-bc34-429e50f2232a/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797

Da die unterm 10. August 1712 emanirte Post-Ordnung, durch die seitdem bey dem Königlichen Post-Wesen getroffenen Verbesserungs-Anstalten, und die deshalb von Zeit zu Zeit erlassene Verordnungen, in den mehresten Gegenständen nähere Bestimmungen und Erläuterungen erhalten ... So ist resolvirt worden ...eine erneuerte und erweiterte allgemeine Post-Ordnung für sämmtliche Königliche Provinzien entwerfen zu lassen. Dem Post-Amt zu werden demnach von dieser neuen Post-Ordnung ... anbey Exemplaria zugefertiget ... Berlin, den 30. Januar 1783
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Ihr werdet Euch erinnern, daß nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. Tit. 8. § 11. bey Zufertigung von Contumacial-Bescheiden ein Attest von dem Postamte des Abgangs; und bey andern an einen Beklagten zu erlaßenden Verordnungen, nach Tit. 7. §. 26. ein dergleichen Attest von dem Postamte des Orts, wohin die Citation gerichtet ist, als hinlängliche Documenta insinuationis angenommen werden ... : [Gegeben Berlin, den 23sten Januar 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f26d2e95-b26c-414a-af09-638851b05f2d/full/!306,450/0/default.jpg)