Bestand
Jesse, Otto; Superintendent (Bestand)
Der Nachlass von Superintendent Otto Jesse (1872 - 1950) enthält fast ausschließlich die wissenschaftlichen Arbeiten von Jesse, die in der Zeit von 1899 bis kurz vor seinem Tode entstanden sind. Sup. Jesse hat eine ganze Reihe von kleineren Arbeiten zur westfälischen Ortskirchengeschichte geschrieben, die zum Teil publiziert worden sind. Seine wichtigste Arbeit aber wurde nicht veröffentlicht: Es handelt sich um Untersuchungen zum Pfarrstellenbesetzungsrecht der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche. Ein vollständiges, posthum erweitertes Exemplar wird beim Landeskirchlichen Archiv aufbewahrt (Signatur A 6-02); jede Pfarrstellenbesetzungsakte in der laufenden Registratur hat als Vorblatt ein Exemplar der je-weiligen Ausarbeitung erhalten.Otto Jesse wurde am 26. Juli 1872 in Münster geboren und studierte Theologie in Greifswald, Erlangen und Halle. Die Theologischen Prüfungen legte er in Münster ab. Nach Hilfspredigertätigkeiten in Grevenbrück und Herringen, trat er die Pfarrstelle in Ahaus-Vreden an, die er bis zu seinem Ruhestand 1938 inne hatte. Seit 1927 (bis 1934) war Jesse zugleich Superintendent des Kirchenkreises Münster. Er verstarb in Münster am 29. Dezember 1950.Der Nachlass von Superintendent Jesse wurde 1965 dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.8 Nr. ...".Bielefeld, im Mai 2016
Form und Inhalt: Der Nachlass von Superintendent Otto Jesse (1872 - 1950) enthält fast ausschließlich die wissenschaftlichen Arbeiten von Jesse, die in der Zeit von 1899 bis kurz vor seinem Tode entstanden sind. Sup. Jesse hat eine ganze Reihe von kleineren Arbeiten zur westfälischen Ortskirchengeschichte geschrieben, die zum Teil publiziert worden sind. Seine wichtigste Arbeit aber wurde nicht veröffentlicht: Es handelt sich um Untersuchungen zum Pfarrstellenbesetzungsrecht der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche. Ein vollständiges, posthum erweitertes Exemplar wird beim Landeskirchlichen Archiv aufbewahrt (Signatur A 6-02); jede Pfarrstellenbesetzungsakte in der laufenden Registratur hat als Vorblatt ein Exemplar der je-weiligen Ausarbeitung erhalten.
Otto Jesse wurde am 26. Juli 1872 in Münster geboren und studierte Theologie in Greifswald, Erlangen und Halle. Die Theologischen Prüfungen legte er in Münster ab. Nach Hilfspredigertätigkeiten in Grevenbrück und Herringen, trat er die Pfarrstelle in Ahaus-Vreden an, die er bis zu seinem Ruhestand 1938 inne hatte. Seit 1927 (bis 1934) war Jesse zugleich Superintendent des Kirchenkreises Münster. Er verstarb in Münster am 29. Dezember 1950.
Der Nachlass von Superintendent Jesse wurde 1965 dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.8 Nr. ...".
Bielefeld, im Mai 2016
- Bestandssignatur
-
3.8
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1899 - 1949
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1899 - 1949