Bestand

Amtsgericht Baden-Baden (Bestand)

Inhalt und Bewertung

v. a. Strafprozessakten (u.a. Anschlag auf König Wilhelm I. von Preußen 1861 in Baden-Baden), Todeserklärungen (Erster und Zweiter Weltkrieg), Entmündigungen, Zivilprozesse

Behördengeschichte: Durch das Erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Stadt Baden-Baden, namengebende Residenz der badischen Markgrafen, war stets Sitz eines Amtes und damit eines Gerichts der Unterstufe und blieb es auch nach Auflösung des Bezirksamts Baden-Baden 1924. Heute ist das Amtsgericht Baden-Baden, abgesehen von einzelnen Sonderaufgaben, örtlich für den Stadtbezirk Baden-Baden zuständig.

Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen in mehreren, jeweils relativ kleinen Ablieferungen - soweit feststellbar - seit 1893 ins Generallandesarchiv Karlsruhe, zuletzt im Jahr 2003. Alle Aktenabgaben seit 1969 wurden nicht direkt ins Generallandesarchiv übernommen, sondern wurden über das Staatsarchiv Freiburg eingeliefert. Die Zugänge seit 1978 wurden nicht mehr in den Grundbestand 250 integriert, sondern blieben als eigene Zugangsbestände bestehen. Der Bestand 250 war bis 2020 durch eine Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2020 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Im Zuge der Findmittelkonversion wurden alle jüngeren Aktenzugänge ab 1978 in den Grundbestand 250 integriert. Der Bestand 250 enthält nur eine einzige Akte aus der Zeit vor 1857, die im Bestand belassen wurde (Bestellnummer 1). Karlsruhe, im April 2020 Dr. Martin Stingl

Literaturhinweise: Haehling von Lanzenauer, Reiner: Das Landgericht Baden-Baden. In: Münchbach, Werner (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht - Oberlandesgericht Karlsruhe. Heidelberg 2003, S. 309-315. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Band 2, Karlsruhe 1977, S. 890-898.

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 250
Umfang
273 Archivalieneinheiten (Nr. 1-276)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Amtsgerichte, Notariate (mit Amtsrevisoraten) >> Baden-Baden

Bestandslaufzeit
1849-1951

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1849-1951

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