Akten

Appellationis Auseinandersetzung um die Zueignung von vier Hufen Land in Turow

Kläger: (2) Johann Dähne, Regimentsquartiermeister, ab 07.06.1681 seine Kinder (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Universität Greifswald und die Erben des Christian Bünsow, die Witwe des Nicodemus Erich, Dr. Konrad Friedlieb und Christoph Bünsow (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. N N Corschwanten (A), Dr. Caspar Friedrich Coch (P), seit 18.04.1670 Dr. Quilow (A), seit 11.07.1687: Dr. Johann Schlichtkrull (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Lic. Johann Thurmann (A & P), seit 14.07.1670: Dr. Adam von Bremen (A & P), seit 07.01.1673: Jacob Christiani (A), Lic. Gottfried Christian Michaelis (P), seit 11.10.1686 Dr. Friedrich Gerdes (A) für die Universität Greifswald

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 25.04. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.04. legt der Kl. am 30.04. seinen Schriftsatz vor. Darin erklärt er, die Universität habe ihn unter Hinweis auf den Visitationsrezeß von 1666 vor der Landesregierung auf Herausgabe von 4 Hufen Land in Turow samt der Erträge von diesem Land verklagt, die Landesregierung habe ihn in zwei Instanzen entsprechend angewiesen. Der Kl. verweist darauf, daß ihm das fragliche Land von den Erben Christian Bünsows als Entschädigung für einen gewährten Kredit zugeeignet worden ist und hofft auf deren Unterstützung, die allerdings ausbleibt. Wegen einer eventuellen Regreßklage gegen die Erben Bünsows wird der Kl. an das Hofgericht verwiesen. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal, belegt sein Recht an den fraglichen 4 Hufen und fordert, daß sich die Universität an den Erben Bünsows schadlos halte. Das Tribunal fordert am 03.05. die Akten der Vorinstanz von der Landesregierung an. Am selben Tag bittet die Universität darum, die Appellation als "frivol" abzuweisen, das Tribunal lehnt dies am 04.05. ab. Am 10.06. bittet die Universität darum, dem Kl. aufzuerlegen, alle Quittungen von bezahlten Steuern auf diese 4 Hufen vorzulegen, damit man sich darüber vergleichen und die Universität rasch wieder in den Besitz der 4 Hufen gelange. Am 08.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Vorinstanzakten und erhält sie am 10.07.1667. Am 27.01.1669 bitten die Parteien um Eröffnung der am selben Tag eingegangenen Akten der Vorinstanz, das Tribunal setzt am 31.01. den 21.02. dazu an. Am 19.10.1668 entbindet das Tribunal den Kl. von der Bezahlung der "Abnützungen" der vier Hufen und verweist die Universität mit ihren Ansprüchen an den vorherigen Besitzer. Zur Bestimmung der Meliorationskosten soll eine Kommission eingesetzt werden, die deren Höhe bestimmt. Am 14.11.1668 bittet die Universität, den Landsyndikus Johannes Hercules und den Ratsherrn Claus Jürgen Schmiterlow zu Kommissaren zu ernennen, das Tribunal folgt dieser Bitte am selben Tag. Am 28.01.1669 bittet der Kl., von seiner Seite Baltzer Horn auf Rantzin zur Kommission hinzuzuziehen, das Tribunal beauftragt Horn am selben Tag. Am 19.08. übergibt die Universität ihre Einwände gegen die vom Kl. aufgestellten Rechnungen über seine Einnahmen von den 4 Hufen und hält der Rechnung Dähnes den üblichen Gebrauch in Pommern entgegen, den sie bei der Revision der Rechnung anzuwenden bittet. Am 19.08.1669 legen die Kommissare ihren Bericht vor, den das Tribunal am 26.02.1670 ad acta nimmt. Am 14.03. erkennen die Bekl. den Kommissionsbericht an und erbitten ein Urteil. Am 18.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.04. erhält. Am 04.07. veranschlagt das Tribunal die "Abnützung der 4 Huffen" auf 100 fl. / Jahr und fordert den Kl. auf, Belege für die Zahlung von Steuern und allen Abgaben beizubringen. Am 14.07. bittet die Universität um Festsetzung eines Termins, bis zu dem der Kl. seine Angaben zur Steuerzahlung vorzutragen hat. Am 16.07. setzt das Tribunal den nächsten Rechtstag als Termin an. Am 24.10. legt der Kl. seine "Administrationsrechnung" über die 4 Hufen vor. am selben Tag bittet die Universität, den Kl. zur umgehenden Auszahlung von 1.000 fl. anzuweisen (pro Nutzungsjahr 100 fl.). Am 12.12.1670 bittet die Universität um schnelle Entscheidung und Beschneidung weiterer Rechtsmittel für Kl., der den Prozeß seit Jahren verschleppt. Am 23.01.1671 legt der Kl. seine abschließende Erklärung vor, bestreitet Einkünfte, die ihm die Bekl. berechnen wollen und besteht auf seinen Ausgaben, die er mit Zeugenaussagen belegt. Am 29.06. protestiert die Universität gegen den letzten Schriftsatz des Kl.s und bittet um schnelles Urteil, am 06.09.1671 geht der Kl. auf die noch streitigen Punkte wegen der Rechnungslegung ein und erbittet Entscheidung des Tribunals. Am 04.03. und 10.09.1672 bitten die Bekl. um Urteil in der Sache, am 21.10.1672 fordert das Tribunal von beiden Seiten bessere Beweise für ihre gegenseitigen Forderungen und die Benennung von Kommissaren zur Prüfung der Forderungen und Beweise, es bestätigt zudem sein Urteil vom 04.07.1670. Am 07.01.1673 fordert die Universität die Rückgabe der 3 Pfandhufen, das Tribunal fordert den Kl. am 14.01. zur Stellungnahme auf. Am 23.04. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 29.04. erhält. Am 08.07. wehrt der Kl. die Ansprüche der Universität auf die ihm von den Erben Ernst Normanns überlassenen Pfandhufen ab. Das Tribunal weist die Bekl. am 12.07. zur Entgegnung an, am 20.10. bitten diese, den Kl. zur Rückgabe der 6,5 Hufen in Turow anzuweisen und ihn wegen eventuellen Schadensersatzes an diejenigen zu verweisen, die ihm die Hufen übertragen haben. Am 25.10.1673 fordert das Tribunal die abschließende Erklärung des Kl.s, am 26.01. und 04.05. 1674 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 31.01. und 08.05. gewährt wird. Am 26.07. bittet er um Ansetzung einer Kommission, die einen Vergleich in der Sache vermitteln soll. Das Tribunal weist den Kl. am 11.07. zur Abgabe seiner Erwiderung bis zum nächsten Rechtstag an, am 19.10. bittet der Kl. erneut um Fristverlängerung, die ihm am 24.10. gewährt wird. Am 13.11. bittet die Universität, den Kl. zur Vorlage verschiedener Dokumente, die seinen Pfandbesitz an weiteren Hufen in Turow belegen, umgehend zu veranlassen und erwirkt am 14.11. ein entsprechendes Mandat. Am 02.12. wehrt sich der Kl. abschließend dagegen, die von der Universität geforderten Hufen abzugeben, da sie ihm von den jeweiligen Besitzern übertragen worden sind und er nicht habe wissen können, daß sie nicht dazu berechtigt waren. Er bietet an, den jährlich Abnutz von 100 fl. zu bezahlen, besteht aber auf seinem rechtmäßigen Besitz, dessen Verkauf er für 3.270 fl. anbietet. Das Tribunal schließt daraufhin am 02.12.1674 die Beweisaufnahme. Am 18.01.1675 präsentiert die Kommission ihren Bericht, der am 23.01. eröffnet wird. Am 20.04.1675 bringt der Kl. die von der Universität geforderten Originaldokumente ad acta. Am 07.06.1681 bitten die Kinder des verstorbenen Dähne um Rückgabe der Originalurkunden, da die Landesregeirung diese zu sehen wünscht, und erhalten am 11.06.1681 beglaubigte Kopien. Am 11.10.1686 bittet die Universität um Prozeßbeschleunigung, am 11.07.1687 die Kl. um Fortsetzung der Kommission zur Ermittlung der gegenseitigen Ansprüche und bitten, den Kapitänleutnant von Rahden auf Rustow und Joachim Eichmann auf Mesekenhagen zu Kommissaren zu ernennen. Das Tribunal fordert die Universität am 01.09. zur Erklärung auf. Diese benennt am 12.09. den Stralsunder Syndikus Dr. Georg Schwartz und den Greifswalder Ratsherrn Christian Matthias und verlangt Ersetzung Rahdens, der in kurbrandenburgische Dienste getreten ist. Das Tribunal erläßt am 16.09. den Auftrag an die Kommissare, am 07.11.1687 auch an Rahden, der sich weiterhin Vorpommern aufhält. Am 15.03.1689 teilen die Parteien mit, daß sie sich mit der Universität verglichen haben, die Kl. bitten um Rückgabe der Originaldokumente, das Tribunal folgt dem am 22.04.1689

Instanzenzug: 1. Landesregierung 1666 2. Landesregierung 1666-1667 3. Tribunal 1667-1670 4. Tribunal 1670-

Prozessbeilagen: (7) vom Wolgaster Notar Johannes Heller aufgenommene Appellation vom 28.01.1667; Urteil der Landesregierung vom 19.01.1667; Überschreibung von vier Hufen Land in Turow durch die Erben Christian Bünsows an Kl. vom 10.07.1660; Kaufvertrag zwischen Christian Gustav von Owstin und dem Kl. über die 4 Hufen in Turow vom 12.12.1660; von Tribunalsbote Erich Wiese ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12. und 14.05.1667; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Coch vom 21.10.1667; Schreiben der Universität an die Kommissare vom 28.04.1669; Auszug aus dem Vertrag des Kl.s vom 10.07.1660; Auszug aus der Relation von Dr. Caspar March und Michael Cnuth vom 16.01.1654; Kommissionsprotokoll vom 28.04.-05.07.1669; Berechnung der Erträge der 4 Hufen zwischen dem 01.01.1661 und 31.12.1668; Gegendarstellung des Kl.s (o.D.); Schreiben von Dr. Michael Quilow an Dr. Hercules vom 06.06.1669; vom Kl. verfaßte Aufstellung über Steuern und Abgaben 1660-1666; Rechnung über Einnahmen und Ausgaben von Turow 1660-1666; von Notar Eberhard Essing ausgestellte Bestätigung über Einsicht in 62 Quittungen zwischen 26.10.1660 und 31.12.1668 vom 11.10.1670; Schreiben von Dr. Abraham Battus an Kl. vom 08.04.1670; von Ingenieur Dietrich Garliep aufgenommene Vermessung von Turow vom 09.10.1670; von Notar Christoph Völschow aufgenommenes Augenscheinprotokoll einer Scheune in Turow und Zeugenvernahmeprotokoll des Kapitän Dietrich Garlip auf Rantzin, des Nicolaus Banekamp, Pastor zu Züssow und des Jochim Arndt, Untertan vom 13.01.1671; Schreiben Augustin Rhaws an Kl. vom 10.02.1670 und 30.06.1671; "Gründlicher Bericht wegen der 4 Turowschen Hufen; Kaufvertrag über 6,5 Hufen in Turow zwischen Kl. und den Erben Ernst Normanns vom 22.02.1652; Pfandverschreibung von Herzog Philipp Julius über 3 Höfe in Turow vom 06.12.1614; Auszug aus dem Visitationsrezeß der Universität vom 16.05.1666; Auszug aus dem Instrumentum dotationis" über das Amt Eldena vom 16.02.1634; Auszug aus den Wolgaster Landtagsabschieden vom 10.03.1614 und 12.12.1627; Auszug aus dem Stettiner Landtagsabschied vom 12.03.1627; Auszug aus dem Inventar über Turow vom Juni 1634; Auszug aus der Pommerschen Kirchenordnung (o.D.); Aufstellung der Forderungen der Universität an Kl. (o.D.); Lehnsbrief Philipp Julius von Pommern-Stettin für Ernst Normann zu Gnatzkow vom 06.12.1614; Lehnsbrief von Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast für Melchior Normann zu Kuntzow und Gnatzkow vom 10.04.1589; Erklärung von Philipp Melchior Normann vom 22.02.1653; Prozeßvollmacht der Bekl. für Michaelis vom 20.11.1686

Reference number
(1) 0135
Former reference number
Rep. 29, Nr. 393

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
25.04.1667-27.04.1675

Other object pages
Delivered via
Last update
09.05.2025, 3:03 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Gerichtsakten

Time of origin

  • 25.04.1667-27.04.1675

Other Objects (12)