Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Zueignung zwangsversteigerter Gebäude
Kläger: (2) Christian Krüger, schwedischer Zeugwart, als Vertreter der Erben des Hans Kröpelin (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Rathsack als Vertreter der Erben des Carl Rathsack (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: seit 1722: Dr. Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: seit 1722: Dr. Hinrich Tanck (A)
Fallbeschreibung: Im Falle der Kröpelinschen Erben vs. Gustav Johann Thurmann hat das Tribunal auf Bitten Carl Rathsacks, des Kreditors Thurmanns, den Wismarer Rat angewiesen, das Kröpelinsche Haus in der Altwismarschen Straße versteigern zu lassen. Die Rathsackschen Erben haben mit 400 Rtlr das höchste Gebot auf Scheune und Äcker Kröpelins abgegeben und den Rat gebeten, ihnen das Anwesen zuzuschreiben. Die Kl. appellieren dagegen vor dem Tribunal und berufen sich auf dessen Urteil von 1703, das sie nach Abzug der Kosten selbst 2/3 des Kaufpreises, Thurmann das verbleibende 1/3 erhalten sollten. Die Rathsackschen Erben können daher nur aus dem Thurmann gehörenden Drittel befriedigt werden, auf keinen Fall dürfen das baufällige Haus und Scheune und Äcker getrennt versteigert werden. Zudem sei der Rat nicht befugt, in dieser Frage, die vor dem schwedischen Tribunal anhängig war, zu entscheiden und Scheune und Äcker den Bekl. zuzueignen. Stattdessen muß der Fall vom Oberlanddrosten als Nachfolger des Tribunals in der letztinstanzlichen Rechtsprechung entschieden werden, worum Kl. bitten. Bekl. bittet am 10.11. den Oberlanddrosten, Kl. zur Verfolgung ihrer Appellation aufzufordern oder das Ratsgerichtsurteil zu bestätigen und erhält am selben Tag ein Reskript an Kl., mit ihrem Schriftsatz binnen 3 Wochen einzukommen. Am 07.12. wiederholen Bekl. ihre Bitte, am selben Tag legen Kl. ihren Schriftsatz vor. Der Oberlanddrost fordert Bekl. am 09.12. zur Erwiderung auf, die am 28.12.1718 eingeht und in der diese das Vorgehen des Rates verteidigen. Das Gericht erläßt am 28.02.1719 Citationes an beide Parteien auf den 14.03. und fordert sie zur Vorlage von Rechnungen über Reparaturen am Haus auf. Der Vergleich scheitert, der Prozeß wird daraufhin ausgesetzt. Am 25.11.bittet Bekl. um einen Abschlag auf seine Forderungen aus dem Verkauf eines Ackers, den Kl. vorgenommen haben. Der Oberlanddrost fordert Kl. am 12.12.1719 zur Erwiderung auf. am 22.01.1720 bittet Bekl. um erneutes Mandat an Kl., da diese nicht geantwortet haben und erhält es am 23.01. Am 24.01. lehnen Kl. den Vorschlag der Bekl. ab, das Gericht teilt Bekl. dies am 05.02. mit. Am 07.05. bitten Bekl. darum, den Kl.n den Verkauf des Ackers zu verbieten und erhalten ein entsprechendes Mandat am 08.06.1720 bei Strafe von 100 Rtlr. Am 05.06.1722 melden sich Bekl., daß auf die Scheune und den Acker von ihrem Erblasser 400 Rtlr geboten worden wären und es daneben keine weiteren Gebote gäbe und bitten darum, ihnen für Scheune und Acker den Zuschlag zu erteilen. Das Tribunal verweigert dies am 12.06. und verweist Bekl. auf Urteile im Falle Gustav Johann Thurmanns vs. die Erben des Hans Kröpelin während der Besatzungszeit. Am 23.09. bitten Bekl. darum, Kl. anzuweisen eine beglaubigte Abrechnung über ihre Baukosten vorzulegen und erhalten am 06.10.1722 ein entsprechendes Mandat, wobei sich das Tribunal die Verteilung der restlichen Summe vorbehält. Am 10.11. beschweren sich Bekl., daß Kl. ihre Rechnung nicht vorgelegt hätten und erbitten verschärftes Mandat an sie, das am 13.11.1722 mit der Auflage ergeht, den Vergleich binnen 3 Wochen vorzunehmen. Am 09.12. bieten Kl. an, den Anteil, der Bekl. zusteht, in der Tribunalskanzlei einzuzahlen, sobald das Haus verkauft ist. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 11.12.1722 mit. Am 09.10.1723 und 24.07.1724 bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal sagt dies am 16.11.1723 und 02.08.1724 zu. Am 22.01.1725 lädt das Tribunal Parteien zu einem Vergleich auf den 07.02. vor, am 05.02. bittet Krüger um Terminverlegung wegen seiner Mitinteressenten. Am 16.02. wird ein neuer Termin auf den 16.03. angesetzt. Am 08.03. legen Kl. Aufstellung über Baukosten an dem Haus vor. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.03. zur Erwiderung auf. Am 09.07. bitten Bekl., sie in den Besitz von Scheune und Acker einzusetzen, das Tribunal fordert Kl. am 21.09.1725 zur Erklärung auf, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1716 2. Tribunal 1717-1725
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 07.12.1701, 01.05.1715, 23.06.1716; Verschreibung Gustav Johann Thurmanns über 535 Mk. lüb. für Unterkunft und Verpflegung bei Carl Rathsack vom 29.03.1704; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 25.06.1716; undatierte Supplik Johann Rathsacks, Tribunalsurteile vom 14.02., 30.10. und 13.12.1703; 18.01.1706 und 01.05.1715; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung vom 08.10.1722; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 19.01.1725; Aufstellung über die von Kl. bezahlten Reparatur- und Einquartierungskosten im Kröpelinschen Hause seit 1709 über insgesamt 263 Rtlr 15 s
- Reference number
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(1) 1691
- Former reference number
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Wismar K 95 (W K 4 n. 95)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1701-1716) nach 02.08.1717-08.06.1720; 05.06.1722
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:01 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1701-1716) nach 02.08.1717-08.06.1720; 05.06.1722