Urkunden
König Albrecht bestimmt, dass ein im Zehnten oder Gericht von Ulm gelegenes steuerbares Gut, wenn es in geistliche Hand kommt, binnen Jahresfrist an einen Bürger verkauft werden muss und der Steuerpflicht nicht entzogen werden darf.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 172
- Sprache der Unterlagen
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Lateinisch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Zürich
Aussteller: Albrecht I., König
Empfänger: Stadt Ulm
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel leicht beschädigt
Druck: WUB Bd. XI, Nr. 5492, Seite 411
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Zürich [CH]
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:53 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Ulm
Entstanden
- 1300 Juni 17