Tektonik
Staatliche Schulämter
Enthält: Personalakten,
Stellenbesetzungen, Erwerbung der Lehrbefähigung,
Verwaltungsorganisation, Vermögensverwaltung, Schulaufsicht,
Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Unterhaltung von
Schulgebäuden, Schulvermögen
Laufzeit:
1942-2004
Enthält: Personalakten,
Stellenbesetzungen, Erwerbung der Lehrbefähigung,
Verwaltungsorganisation, Vermögensverwaltung, Schulaufsicht,
Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Unterhaltung von
Schulgebäuden, Schulvermögen
Laufzeit:
1942-2004
Enthält: Personalakten,
Stellenbesetzungen, Erwerbung der Lehrbefähigung,
Verwaltungsorganisation, Vermögensverwaltung, Schulaufsicht,
Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Unterhaltung von
Schulgebäuden, Schulvermögen
Laufzeit:
1942-2004
Enthält: Personalakten,
Stellenbesetzungen, Erwerbung der Lehrbefähigung,
Verwaltungsorganisation, Vermögensverwaltung, Schulaufsicht,
Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Unterhaltung von
Schulgebäuden, Schulvermögen
Laufzeit:
1942-2004
Findmittel: Abgabelisten in
der Dienstregistratur für die Schulämter Marburg-Biedenkopf,
Kassel und Frankenberg
Findmittel: Abgabelisten in
der Dienstregistratur für die Schulämter Marburg-Biedenkopf,
Kassel und Frankenberg
Bestandsgeschichte: Die erste
Abgabe aus der Registratur des Landratsamts Marburg erfolgte
1979. Seit Mitte der 1980er Jahre wurden - mit einem Schwerpunkt
in den 1990er Jahren - nahezu jährlich Unterlagen
übernommen.
Bestandsgeschichte: Die erste
Abgabe aus der Registratur des Landratsamts Marburg erfolgte
1979. Seit Mitte der 1980er Jahre wurden - mit einem Schwerpunkt
in den 1990er Jahren - nahezu jährlich Unterlagen
übernommen.
Geschichte des
Bestandsbildners: Die staatlichen Schulämter in Hessen sind seit
1978 die untere Ebene der zweistufigen hessischen Schulaufsicht
und für die Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten
zuständig.
Die staatlichen Schulämter haben ihre
Ursprünge in der preußischen Zeit. Sie wurden als Folge des
'Gesetzes über die Beaufsichtigung des Unterrichts- und
Erziehungswesens' vom 11.3.1872 und der damit verbundenen
staatlichen Einflussnahme auf das Schulwesen eingerichtet.
Während der Verantwortungsbereich für die höheren Schulen dem
Provinzialschulkollegium in Kassel zugeordnet wurde, lag das
gesamte Elementarschulwesen bei den Regierungs- und Schulräten
der Bezirksregierung Kassel. In der Weimarer Republik wurde die
preußische Schulorganisation und -Verwaltung auf der Grundlage
von Artikel 144 der Weimarer Verfassung fortgesetzt. Unter der
Gesamtaufsicht des Kultusministers stellten die Orts- und
Bezirksschulräte die untere Verwaltungsbehörde dar, innerhalb
derer die Gemeinden an der unmittelbaren Aufsicht und Verwaltung
der Volksschulen mitwirkten.
Die hessische Verfassung
vom 1.12.1946 legte in Artikel 56 die allgemeine Schulpflicht
fest und stellte die Schulverwaltung durch das Schulkostengesetz
vom 10.7.1953 und Schulverwaltungsgesetz vom 10.7.1953 in die
preußische Schulverwaltungstradition. Die Schulaufsichtsbehörden
bildeten nach dem Gesetz über die 'Unterhaltung und Verwaltung
der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht'
(Schulverwaltungsgesetz) vom 28.6.1961 in der Fassung vom
30.5.1969 weiterhin der Schulrat, der Landrat, der
Regierungspräsident und der Kultusminister.
Die
Schulaufsicht in Hessen wurde erst mit der Einführung der
staatlichen Schulämter Ende der 1970er Jahre auf eine neue
Grundlage gestellt. Mit dem hessischen Schulverwaltungsgesetz
vom 4.4.1978 wurden neben den Regierungspräsidien als obere
Schulaufsichtsbehörde die staatlichen Schulämter als untere
Schulaufsichtsbehörden geschaffen. Sie übernahmen mit Wirkung
vom 1.1.1980 die Aufgaben der Schulräte bei den Landkreisen und
kreisfreien Städten und übten als untere Schulaufsichtsbehörde
die Fach- und Dienstaufsicht über die Grundschulen, Hauptschulen
und Sonderschulen aus. In den Kreisen oblag den Schulämtern auch
die Rechtsaufsicht über die Schulträger. Die Aufgaben der
Schulämter erstreckt sich nach § 59 des Schulverwaltungsgesetzes
von 1980 über die Unterrichtsverteilung und Stundenpläne, die
Ein- und Umschulung, die Beurlaubung und Entlassung der Schüler,
die Betreuung der behinderten Kinder, die Lernmittelverteilung,
die Bearbeitung der Lehrerpersonalangelegenheiten, den
Lehrerstellenplan, die Lehrerfortbildung und andere
Referatsaufgaben. Das 'Gesetz zur Änderung des hessischen
Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der
staatlichen Schulämter' vom 15.5.1997 legte sowohl den
Aufgabenbereich als auch die regionale Gliederung der
Schulamtsbezirke neu fest. Die Regierungspräsidenten wurden als
obere Schulaufsichtsbehörden abgeschafft. Die Dienst- und
Fachaufsicht über die Schulen wird seither ausschließlich von
den staatlichen Schulämtern übernommen. Als neue Dienstbezirke
in der Region des Staatsarchivs Marburg wurden die ehemals
selbständigen Schulamtsbezirke Landkreis Kassel mit der Stadt
Kassel, Schwalm-Eder-Kreis mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg
und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit dem Werra-Meißner-Kreis
zusammengelegt. Die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf
blieben eigenständig.
Geschichte des
Bestandsbildners: Die staatlichen Schulämter in Hessen sind seit
1978 die untere Ebene der zweistufigen hessischen Schulaufsicht
und für die Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten
zuständig.
Die staatlichen Schulämter haben ihre
Ursprünge in der preußischen Zeit. Sie wurden als Folge des
'Gesetzes über die Beaufsichtigung des Unterrichts- und
Erziehungswesens' vom 11.3.1872 und der damit verbundenen
staatlichen Einflussnahme auf das Schulwesen eingerichtet.
Während der Verantwortungsbereich für die höheren Schulen dem
Provinzialschulkollegium in Kassel zugeordnet wurde, lag das
gesamte Elementarschulwesen bei den Regierungs- und Schulräten
der Bezirksregierung Kassel. In der Weimarer Republik wurde die
preußische Schulorganisation und -Verwaltung auf der Grundlage
von Artikel 144 der Weimarer Verfassung fortgesetzt. Unter der
Gesamtaufsicht des Kultusministers stellten die Orts- und
Bezirksschulräte die untere Verwaltungsbehörde dar, innerhalb
derer die Gemeinden an der unmittelbaren Aufsicht und Verwaltung
der Volksschulen mitwirkten.
Die hessische Verfassung
vom 1.12.1946 legte in Artikel 56 die allgemeine Schulpflicht
fest und stellte die Schulverwaltung durch das Schulkostengesetz
vom 10.7.1953 und Schulverwaltungsgesetz vom 10.7.1953 in die
preußische Schulverwaltungstradition. Die Schulaufsichtsbehörden
bildeten nach dem Gesetz über die 'Unterhaltung und Verwaltung
der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht'
(Schulverwaltungsgesetz) vom 28.6.1961 in der Fassung vom
30.5.1969 weiterhin der Schulrat, der Landrat, der
Regierungspräsident und der Kultusminister.
Die
Schulaufsicht in Hessen wurde erst mit der Einführung der
staatlichen Schulämter Ende der 1970er Jahre auf eine neue
Grundlage gestellt. Mit dem hessischen Schulverwaltungsgesetz
vom 4.4.1978 wurden neben den Regierungspräsidien als obere
Schulaufsichtsbehörde die staatlichen Schulämter als untere
Schulaufsichtsbehörden geschaffen. Sie übernahmen mit Wirkung
vom 1.1.1980 die Aufgaben der Schulräte bei den Landkreisen und
kreisfreien Städten und übten als untere Schulaufsichtsbehörde
die Fach- und Dienstaufsicht über die Grundschulen, Hauptschulen
und Sonderschulen aus. In den Kreisen oblag den Schulämtern auch
die Rechtsaufsicht über die Schulträger. Die Aufgaben der
Schulämter erstreckt sich nach § 59 des Schulverwaltungsgesetzes
von 1980 über die Unterrichtsverteilung und Stundenpläne, die
Ein- und Umschulung, die Beurlaubung und Entlassung der Schüler,
die Betreuung der behinderten Kinder, die Lernmittelverteilung,
die Bearbeitung der Lehrerpersonalangelegenheiten, den
Lehrerstellenplan, die Lehrerfortbildung und andere
Referatsaufgaben. Das 'Gesetz zur Änderung des hessischen
Schulgesetzes und anderer Gesetze und zur Neugliederung der
staatlichen Schulämter' vom 15.5.1997 legte sowohl den
Aufgabenbereich als auch die regionale Gliederung der
Schulamtsbezirke neu fest. Die Regierungspräsidenten wurden als
obere Schulaufsichtsbehörden abgeschafft. Die Dienst- und
Fachaufsicht über die Schulen wird seither ausschließlich von
den staatlichen Schulämtern übernommen. Als neue Dienstbezirke
in der Region des Staatsarchivs Marburg wurden die ehemals
selbständigen Schulamtsbezirke Landkreis Kassel mit der Stadt
Kassel, Schwalm-Eder-Kreis mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg
und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit dem Werra-Meißner-Kreis
zusammengelegt. Die Landkreise Fulda und Marburg-Biedenkopf
blieben eigenständig.
Korrespondierende Archivalien:
Bestände 152 Provinzialschulkollegium Kassel; 166 Preußische
Regierung Kassel: Abteilung II (Abteilung für Kirchen und
Schulen); 180 Landratsämter bis zur hessischen Gebietsreform;
401/20 Regierungspräsident Kassel nach 1945: Kulturpflege,
Kirchen, Schulaufsicht; 409 Personalbögen
Korrespondierende Archivalien:
Bestände 152 Provinzialschulkollegium Kassel; 166 Preußische
Regierung Kassel: Abteilung II (Abteilung für Kirchen und
Schulen); 180 Landratsämter bis zur hessischen Gebietsreform;
401/20 Regierungspräsident Kassel nach 1945: Kulturpflege,
Kirchen, Schulaufsicht; 409 Personalbögen
Literatur: Schulaufsicht in
Hessen, hrsg. vom Hessischen Kultusminister, Wiesbaden
1986.
Literatur: Schulaufsicht in
Hessen, hrsg. vom Hessischen Kultusminister, Wiesbaden
1986.
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Bildung und Kultur >> Schul- und Bildungswesen
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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