Tektonik

05.03.04.02 Schulämter

Durch das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 3. Juli 1991 wurden die Oberschulämter und Schulämter als nachgeordnete Schulaufsichtsbehörden des Kultusministeriums eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 verschmolzen die bisherigen Oberschulämter und Schulämter in fünf Regionalschulämtern in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Seit 1. Januar 2007 ist die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit Sitz in Chemnitz die dem Staatsministerium für Kultus (SMK) unmittelbar nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde. Die bisherigen Regionalschulämter fungieren seitdem als Regionalstellen dieser Behörde. Sie üben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Dienst- und Fachaufsicht über alle Grund-, Ober- und Förderschulen sowie Gymnasien, Kollegs und Berufsbildenden Schulen aus. Sie sichern deren schulische Beratung und sind personalführende Behörde. In die SBA mit eingegliedert wurde die 1992 eingerichteten Landeslehrerprüfungsämter in Leipzig und Dresden.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.04 Kultus

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Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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