Bestand

Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm (Bestand)

Form und Inhalt: Oberlandesgericht Hamm

Zur Organisation des Justizwesens in den wiederbesetzten Provinzen waren durch Kabinettsverfügung vom 20. November 1814 drei vorläufige Oberlandesgerichtskommissionen in Emmerich, Münster und Minden angeordnet worden. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 schuf an Stelle der bisherigen Oberlandesgerichtskommissionen die Oberlandesgerichte Emmerich, Münster, Hamm, Paderborn und Arnsberg (dieses noch unter seiner alten Bezeichnung "Hofgericht").
Ende November 1815 trat an die Stelle des Oberlandesgerichtes Emmerich, das für die rechtsrheinischen, ehemals preußischen Landesteile und die Gebiete der ehemaligen Reichsstifter und -abteien Elten, Essen und Werden zuständig war, das Oberlandesgericht Kleve, das aber bereits am 1. Januar 1820 mit dem Oberlandesgericht Hamm vereinigt wurde. Das Oberlandesgericht Hamm umfasste somit den alten märkischen Anteil des Regierungsbezirks Arnsberg einschließlich Dortmund und den rechtsrheinischen, bis 1807 preußischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf, mit Ausnahme von Duisburg.
Mit Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde das Oberlandesgericht Hamm in "Appellationsgericht" umbenannt, jedoch unter Beibehaltung seiner bisherigen sachlichen und räumlichen Zuständigkeit. In Verfolg der Neuorganisation der preußischen Justizverwaltung wurde bei Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes vom Jahre 1877, das u.a. fortan für jede Provinz nur ein oberes Gericht vorsah, das Appellationsgericht Hamm am 4.3.1878 zum Oberlandesgericht der Provinz Westfalen erklärt. Der zum bisherigen Appellationsgericht Hamm gehörige Teil der Rheinprovinz verblieb bei dem neuen Oberlandesgericht.
Der Bestand Oberlandesgericht faßt also zusammen:
1. Die Akten des alten Oberlandesgerichts Hamm 1815-1849 einschließlich des ihm einverleibten Oberlandesgerichts Kleve bzw. der Oberlandesgerichts-Komission Emmerich;
2. Die Akten des Appelationsgerichtshofes Hamm 1849-1878;
3. Die Akten des neuen Oberlandesgerichts Hamm 1879 ff.
Die Ablieferung der Akten an das Staatsarchiv erfolgte mit den Zugängen 4/02, 25/05, 15/09, 13/12, 3/16, 20/27, 7/33, 13/35, 15/37, 18/42, wozu noch eine kleinere ältere Abgabe vor 1900 tritt.
Bei der Neuverzeichnung wurde die frühere Aufstellung nach Zugängen zu Gunsten des alten Registraturplanes aufgegeben. Ferner wurden die nach Auflösung der übrigen westfälischen Obergerichte übernommenen Akten ausgeschieden. Desgleichen blieben die Personalakten einstweilen unberücksichtigt. Die Akten des alten Oberlandes- bzw. Appellationsgerichts wurden als Abt. A zusammengefasst und in folgende Abschnitte unterteilt:
I. Präsidialregistratur
II. Generalregistratur
III. Hypothekenregistratur
IV. Lehenregistratur
V. Prozeßregistratur.

Die Akten des Oberlandesgerichts seit 1879 bilden die Abt. B.

Reference number of holding
Q 002
Extent
331 Akten.
Language of the material
German

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.7. Justizverwaltung (Q) >> 3.7.1. Oberlandesgerichte / Appellationsgerichte (bis 1879) >> Oberlandesgericht / Appellationsgericht Hamm

Other object pages
Delivered via
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

Data provider

This object is provided by:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Other Objects (12)