Bestand
Oberlandesgericht, Kreis- und Landgerichte: Oberlandesgericht (früher Appellationsgericht) Kassel (Bestand)
Bestandsgeschichte: Das
Schriftgut des Oberlandesgerichts Kassel gelangte zwischen 1885 und
1943, zu einem kleinen Teil erst 1981, durch eine Abgabe des
Hauptstaatsarchivs Wiesbaden nach Marburg.
Die
Überlieferung reicht wegen starker Kriegsverluste überwiegend nur
bis in die 1920er Jahre. Sie besteht aus Akten über die Verwaltung
(Allgemeine Verwaltung, Aufsicht über die Amtsgerichte und die
Durchführung der Gesetze, Personalakten des Justizpersonals sowie
der Rechtsanwälte und Notare) und zum größten Teil aus
Zivilprozessen. Strafakten wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft
geführt, sind aber auch dort größtenteils den Kriegseinwirkungen
zum Opfer gefallen (siehe Bestand 254).
Geschichte des
Bestandsbildners: Mit der Annektierung Kurhessens durch Preußen
ging die Zuständigkeit des kurhessischen Oberappellationsgerichts
Kassel auf das Oberappellationsgericht in Berlin über, und das
Oberappellationsgericht in Kassel wurde ab dem 1.9.1867 in ein
Appellationsgericht zurückgestuft. Nach dem Erlass des Deutschen
Gerichtsverfassungsgesetzes vom 21.1.1877 trat zum 1.10.1879 an die
Stelle des Appellationsgerichts das neugebildete preußische
Oberlandesgericht Kassel. Es war zuständig für den Bereich des
ehemaligen Kurfürstentums Hessen bzw. den Regierungsbezirk Kassel
mit Ausnahme der Kreise Schaumburg und Schmalkalden, die den
Oberlandesgerichten in Celle bzw. Jena unterstellt wurden. Darüber
hinaus unterstand der zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörende
Kreis Biedenkopf dem OLG Kassel. Zum Bereich des OLG Kassel
gehörten die drei Landgerichte Hanau, Kassel und Marburg mit den
entsprechenden Amtsgerichten. Das OLG hatte außerdem die
Justizaufsicht über die in dem Fürstentum Waldeck liegenden
Amtsgerichte Arolsen, Korbach und Wildungen sowie die Zuständigkeit
in allen privatrechtlichen Angelegenheiten des Fürsten zu Waldeck
und Pyrmont und der Mitglieder des fürstlichen Hauses.
Das OLG war in einen Zivil- und einen Strafsenat gegliedert.
In Strafsachen war es zuständig für Revisionen und Beschwerden
gegenüber den Landgerichten, in Zivilsachen war es Berufungs- und
Beschwerdeinstanz für die Landgerichte. Dem Oberlandesgericht
angegliedert war das Juristische Prüfungsamt, welches zuständig war
für die Ausbildung und Prüfung der Rechtskandidaten. Der Strafsenat
des OLG war ab 1931 in allen Fällen des Landes- und Hochverrats
'von minderer Bedeutung' ebenfalls für den OLG-Bezirk Frankfurt
sowie die Landgerichtsbezirke Göttingen, Erfurt und Nordhausen
zuständig, im Jahre 1936 kam noch der OLG-Bezirk Darmstadt hinzu.
Ab dem 1.10.1944 wurde der Landgerichtsbezirk Hanau vom OLG Kassel
an das OLG Frankfurt abgetreten, wobei Fulda und weitere sechs
Amtsgerichte dem Landgerichtsbezirk Kassel angegliedert wurden.
Nach dem 2. Weltkrieg erging am 23.5.1946 die 'Verordnung über die
Errichtung eines Oberlandesgerichtes für Groß-Hessen' als
Revisionsgericht mit dem Sitz in Frankfurt a.M. und der Errichtung
von Zweigstellen in Darmstadt und Kassel (Kassel für die
Landgerichtsbezirke Kassel und Marburg sowie auch ab 1.11.1949 für
den dann eigenständigen Landgerichtsbezirk Fulda).
Findmittel: Findbuchausdruck,
2005
Findmittel:
Arcinsys-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
Referent: Herr Dr. Petter,
Frau Laube
- Bestandssignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 263
- Umfang
-
23,5 m
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Oberlandesgericht, Kreis- und Landgerichte
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Literatur: Schmidt, Eberhard: Rechtsentwicklung in Preußen, 1961
Literatur: Zimmer, Erhard: Studien zur Frankfurter Geschichte. Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., 1976
- Bestandslaufzeit
-
1868-1945
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1868-1945