Bestand

Oberlandesgericht bzw. Appellationsgericht Paderborn (Bestand)

Verwaltungsakten, vor allem Personalakten und Rechnungen; Zivilgerichtsbarkeit, Konkurse; Strafgerichtsbarkeit; Lehnssachen, Grundakten; Testamente; Familienrechtssachen, Nachlässe, Erbsachen; Stiftungen, Fideikommisse.

Bestandsgeschichte: 1815 als Oberlandesgerichtskommission in Minden für die "Provinzen" Minden, Ravensberg, Paderborn, Corvey, Reckenberg und Rheda errichtet; 1816 verlegt nach Paderborn, zuständig für den Regierungsbezirk Minden; 1817 Oberlandesgericht; 1849 Appellationsgericht; 1879 aufgelöst.

Form und Inhalt: Die Gerichtsordnung im Gebiet des Regierungsbezirkes Minden musste nach dem endgültigen Übergang dieses Landesteiles an Preußen neu organisiert werden. Durch Kabinettsorder vom 20. November 1814 wurde in Minden eine Oberlandesgerichtskommission gegründet, die am 1. Januar 1815 unter dem Oberlandesgerichtspräsidenten von Schlechtendahl ihre Arbeit aufnahm. Der Zuständigkeitsbereich umfasste die ”Provinzen“ Minden, Ravensberg, Paderborn, Corvey, Rechenberg und Rheda. Mit Wirkung vom 8. November 1816 wurde die Kommission nach Paderborn verlegt und im März 1817 definitiv als Königlich Preußisches Ober-Landes-Gericht bzw. Königlich Preußisches Pupillen-Collegium festgesetzt (vgl. Amtsblatt der kgl. Pr. Regierung zu Minden 1816 Nr. 19, S. 198 u. 1817 Nr. 18, S. 155). Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte 1849/50 wurde das Oberlandesgericht umbenannt in Appellationsgericht, behielt aber die früheren Zuständigkeiten. Mit der Einführung der neuen Gerichtsordnung 1879 endete am 30. September 1879 die Tätigkeit als Appellationsgericht. Nachfolgebehörden wurden das Oberlandesgericht Hamm bzw. die Landgerichte Bielefeld und Paderborn (vgl. Festschrift zur Einleitung des neuen Dienstgebäudes des Landgerichts Bielefeld S. 39 - 42).

1817 bestand das Oberlandesgericht aus dem Präsidenten: Chefpräsident von Schlechtendahl und Vizepräsident von Goldbeck, u. einem Kollegium von 12 Oberlandesgerichtsräten. Die Subalternen wurden unterschieden in: Expedition, Journal, Archiv, Registratur, Kassen und zwar: Depositenkasse und Salarienkasse, Kalkulatur, Kanzlei und die Unterbedienten, im Ganzen 54 Bedienstete. Chefpräsident von Schlechtendahl amtierte von 1815 - 1841. Ihm folgten: Lange 1841 - 1866, Büchtemann 1866, Meyer 1866 - 1879.

Die Zuständigkeit regelte sich zunächst nach einer provisorischen Instruktion für die Gerichte vom 10. Juni 1815. Die Forderung einer Verfassung des Oberlandesgerichts ab 01. Januar 1840 (Amtsblatt 1840 Nr. 2 S. 10) zeigt folgende Zuständigkeitsverteilung:
Das Plenum befasste sich mit allen gemeinsamen Sachen, wie Generalia, Gesetzgebung, allgemeine Einrichtungen, Ausstellungs- und Etatsachen, Justizvisitationen und allgemeine Beschwerden, später auch die Aufsicht über das Grundbuchwesen der Untergerichte.
Der erste Kriminalsenat hatte alle Prozess- und Strafsachen zu behandeln.
Der zweite Senat bearbeitete die Pupillen (Vormundschafts-), Nachlass-, Requisitions- und Erbschaftssachen und wurde in Pupillensachen Pupillenkollegium genannt.
Ferner bestand eine eigene Hypothekendeputation.
Die Zuständigkeit des Appellationsgerichtes wurde durch das Geschäftsregulativ vom 17. September 1850 (Justiz Min.Bl. S. 323 - 332) geregelt. Danach war das Gericht weiterhin Appellations- und Rekursinstanz in Zivil- und Strafsachen und übte als Beschwerdeinstanz Aufsicht über die Untergerichte. Zum Departement des Appellationsgerichts gehörten 1876 (vgl. Jahrbuch der Preußischen Gerichtsverfassung 12 Zg., 1876 S. 346) u. a. 7 Kreisgerichte, 3 ständige Gerichtsdeputationen und 20 Gerichtskommissionen.

Das Registraturwesen des OLGs und des Appellationsgerichts richtete sich nach den Bestimmungen der allgemeinen Gerichtsordnungen (z. B. Allgemeine Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten Berlin 1835 3. Teil S. 189 ff). Bei dem erhaltenen Aktenbestand sind aber die alten Registratureinzelheiten nicht mehr zu rekonstruieren, da die Überlieferung zu lückenhaft ist. Daher wurde eine eigene Systematik aufgestellt, die sich weitgehend an die im Gerichtswesen üblichen Pläne hält. Der vorliegende Restbestand umfasst als Hauptgruppen die Testamentsakten, die im Gegensatz zu anderen Akten über den Krieg gerettet wurden (Zug. 80/1965) und die in der Papiermühle Schieder geretteten Register und Bücher. An das Staatsarchiv Münster war vor dem Zweiten Weltkrieg nur ein kleiner Teil der General- und Prozessakten gelangt, die zusammen mit den 1965 abgegebenen Restbeständen die übrigen Gruppen dieses Verzeichnisses bilden.

Zu zitieren ist M 8 Nr. .........

gez. Sagebiel

Das ältere maschinenschriftliche Findbuch wurde 2002 in Midosa 95 abgeschrieben. Diese Midosa-Datei wurde im Juni 2007 durch die Firma Startext nach VERA konvertiert.

gez. Gahde, 21.6.2007

In das nach VERA konvertierte Findbuch wurden noch einige Restakten aus Zugängen der Amtsgerichte Paderborn und Warburg aufgenommen.

gez. Lüking, 05.03.2008

Bestandssignatur
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe, M 8
Umfang
254 Kartons und 11 großformatige Kartons = 1130 Archivbände (1545) 1629-1879. - Findbuch: M 8.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.2. Justiz >> 1.2.2.1. Oberlandesgericht bzw. Appellationsgericht Paderborn

Bestandslaufzeit
(1545) 1629-1879

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Letzte Aktualisierung
16.02.2024, 07:56 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1545) 1629-1879

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