Schandmantel

Schandmantel

Wie andere Freie Reichsstädte war auch Gmünd berechtigt, selbst Recht zu sprechen und Strafen zu verhängen. Neben der hohen Gerichtsbarkeit, die Todesurteile aussprach, umfasste die niedere Gerichtsbarkeit entehrende Strafen. So wurde der Verurteilte an den Pranger gestellt oder in einen Schandmantel gesteckt. Er sollte also weniger körperlich gezüchtigt, sondern öffentlich auf dem Marktplatz bloßgestellt werden. Der Schandmantel aus Schwäbisch Gmünd ist in der Schausammlung "LegendäreMeisterWerke" im Alten Schloss ausgestellt.

Material/Technik
Holz, gefasst, Eisen
Maße
H. 119 cm, D. 51 cm
Standort
Landesmuseum Württemberg, Stuttgart
Inventarnummer
WLM 5383
Sammlung
LegendäreMeisterWerke. Kulturgeschichte(n) aus Württemberg; Populär- und Alltagskultur

Bezug (was)
Militaria
Figürliche Darstellung
Gerichtsbarkeit
Reichsstadt

Ereignis
Gebrauch
(wo)
Schwäbisch Gmünd
(wann)
1680

Rechteinformation
Landesmuseum Württemberg
Letzte Aktualisierung
14.03.2023, 06:23 MEZ

Objekttyp

  • Schandmantel

Entstanden

  • 1680

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