Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Einschränkungen beim Backen
Kläger: (2) Amt der Los- und Kuchenbäcker zu Greifswald (KL. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Otto Hinrichsen, Zucker- und Kuchenbäcker zu Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Michael Zylius (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 22.08. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 24.08. legen die Kl. am 04.10. ihren Schriftsatz vor. Der Bekl., ein ehemaliger Soldat aus Rostock, hat im Jahr 1746 das Greifswalder Bürgerrecht als Zucker- und Kuchenbäcker angenommen.Er bäckt Torten und Kuchen und verkauft sie aus seinem Haus und auf dem Markt. Das Torten- und Kuchenbacken steht laut ihrer Amtsrolle aber allein den Kl.n zu, die den Bekl. nicht in ihr Amt aufnehmen, weil er keine ordentliche Lehre absolviert hat. Die Kl. verklagen den Bekl. vor der Stadtkämmerei, die dem Bekl. das Backen von Torten und Kuchen verbietet. Der Bekl. appelliert an das Ratsgericht, das das Verbot spezifiziert und ihm verbietet, Kuchen aus Mehl anzufertigen, die im Ofen gebacken werden. Dagegen appelliert der Bekl. an die Landesregierung, die ihm, weil die Amtsrolle der Bäcker kein Exklusivrecht beansprucht, zugesteht, alles, was aus und mit Zucker gebacken wird und von anderen Zuckerbäckern gebacken wird, auch zu backen. Ausgeschlossen sind nur Torten. Dagegen legen die KL. restitutio in integrum ein und appellieren, als die Landesregierung ihr Urteil bestätigt, an das Tribunal. Hier erinnern sie an ihre alten Privilegien, daran, daß der Bekl. keine Ausbildung absolviert habe und den Ruf der Greifswalder Bäcker schädigen würde und bitten um Bestätigung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert die Landesregierung am 29.11.1748 zur Einsendung der Akten der Vorinstanzen auf. Am 21.04.1749 bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 25.04. erhalten. Am 07.07. bitten die Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Prozeßakten der Vorinstanz, den das Tribunal am 11.07. auf den 16.07.1749 ansetzt. Am 19.01. und 13.04.1750 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1750 bestätigt das Tribunal die Urteile der Landesregierung, stellt den Kl.n aber weitere Beweise frei. Am 01.09.1750 sendet das Tribunal die Akten an die Landesregierung zurück.
Instanzenzug: 1. Stadtkämmerei zu Greifswald 1746 2. Ratsgericht zu Greifswald 1746 3. Vorpommersche Landesregierung 1746-1747 4. Vorpommersche Landesregierung 1747-1748 5. Tribunal 1748-1750
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Landesregierung vom 15.03.1747 und 22.05.1748; von Notar Johann Albrecht Battus aufgenommene Appellation vom 28.05.1748; Urteil des Greifswalder Ratsgerichts vom 19.10.1746; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Zylius vom 02.06.1749; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittungen für ein Tribunalsmandat vom 09.06.750 sowie für die Akten der Vorinstanz vom 05.10.1750
- Reference number
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(1) 0274
- Former reference number
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Rep. 29, Nr. 460
- Context
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
- Holding
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
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22.08.1748-08.07.1750 (1750)
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- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:02 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- 22.08.1748-08.07.1750 (1750)