Bestand

Kirchengemeinde Witten (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev.-luth. Kirchengemeinde Witten wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 785 Verzeichnungseinheiten und umfasst den Zeitraum von 1557 bis 1978. Der ältere Teil des Archivs ist im Jahre 1929 von Dr. von Rieder geordnet worden (s. Anhang zum Findbuch). Fast alle Archivalien aus diesem Teil sind erhalten geblieben, außer der Vorgänge, die den Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten (spätere Kreuzgemeinde), geführt hat (Ordner 4 und 5). Die von Rieder verzeichneten Akten sind 2005 neu bearbeitet und in den Gesamtbestand integriert worden. Diese Akten sind anhand der Altsignaturen zu erkennen, wobei die erste Zahl auf die Ordnernummer verweist. Die Geschichte der Kirchengemeinde Witten reicht in die vorreformatorische Zeit zurück und endet im Jahr 1977, als sie in drei selbständige Kirchengemeinden geteilt wurde: Ev.- luth. Christus-Kirchengemeinde Witten, Ev.-luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten und Ev.-luth. Martin-Luther-Kirchengemeinde Witten. Aussagekräftig sind die Bauakten der Kirchengemeinde. Die Reparaturen der ältesten Kirche der Stadt, der Johanniskirche, sind ab 1714 dokumentiert. 1752 ist die teils abgebrannte, teils baufällige Kirche neu errichtet worden. Interessant ist die Geschichte der Kollekte, die für den Neubau erbeten wurde. Im Archiv befinden sich zwei vom preußischen König Friedrich II. eigenhändig unterschriebene Kabinetts-Order (LkA EKvW 4.244 Nr. 368). In der ersten vom 12. Mai 1750 ist die Landes-Kollekte abgelehnt mit der Begründung, dass zur Zeit viele andere Gesuche laufen und "dadurch wenig oder nichts einkommen würde". Dem Presbyterium wurde aber erlaubt, sich "zu bequemerer Zeit" wieder zu melden. Von dieser Erlaubnis hat man etwa ein halbes Jahr später Gebrauch gemacht. Die Hartnäckigkeit der Wittener hat sich ausgezahlt: die Landes-Kollekte wurde laut der zweiten Kabinetts-Order vom 30. November 1750 genehmigt. Auch der Bau der zweiten evangelischen Kirche in Witten, der Gedächtniskirche, die 1892 eingeweiht wurde, ist gut belegt. Vermutlich aus der Zeit des Baues stammt ein Foto der Kirche, auf dem der Turm im Baugerüst zu sehen ist, wobei sich die am Bau Beteiligten mit ablichten ließen (LkA EKvW 4.244 Nr. 192). Bei zwei Bombenangriffen zum Ende des 2. Weltkrieges wurden viele kirchliche Ge-bäude in Witten stark beschädigt. Das Verlauf der Wiederaufbauarbeiten, sowie rege Bautätigkeit nach dem Krieg ist aufschlussreich dargestellt. Auch andere Fassetten der Verwaltung und des Gemeindelebens lassen sich anhand des Archivs gut nachvollziehen, wie z.B. Patronatsrecht, Verhältnis zu anderen Konfessionen, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Wahrnehmung diakonischer Aufgaben. Interessant sind die Unterlagen zum Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten geführt hat (LkA EKvW 4.244 Nr. 671-677) Obwohl das Archiv einen relativ guten Einblick in die Gemeindegeschichte bietet, fehlen fast vollständig die Verwaltungsakten von ca. 1920 bis 1945. Die gesamte Registratur der Kirchengemeinde bis März 1945 ging durch die Ausbombung des Gemeindeamtes in der Brüderstraße 10 verloren (Hinweis aus der Akte Nr. 270). Besonders bedauerlich ist es, weil dadurch u.a. die Unterlagen zum "Kirchenkampf" in Witten verloren gegangen sind. Es fehlen die Protokollbücher des Presbyteriums von 1825 bis 1870. Sehr spärlich ist der Bereich des Haushalts- und Rechnungswesens überliefert. Im Archiv befinden sich auch einige Vorgänge, die über die Grenzen der Gemeinde-geschichte hinausgehen. Relativ komplett sind die Protokolle der lutherischen Synode der Grafschaft Mark von 1713 bis 1817. Aus der Zeit der französischen Fremdherrschaft, als versucht wurde die Wohltätigkeit zu verstaatlichen, findet man einen Akte des "Wohltätigkeit-Hilfs-Bureaus" in Witten, welche die Organisation der Wohltätigkeit der Mairie Witten dokumentiert (LkA EKvW 4.244 Nr. 30). Eine Akte berichtet über die Regelung der Patronatsverhältnisse der Besitzer des Hauses Witten, Gebrüder Lohmann, zur Kirchengemeinde Rüdinghausen (LkA EKvW 4.244 Nr. 12). Es finden sich im Gemeindearchiv Jahresberichte und Kassenunterlagen des Zweig-vereins des Ev. Bundes in Witten von 1928 bis 1944, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass der Pfarrer der Kirchengemeinde Witten Dr. Winckler gleichzeitig das Amt des Vorsitzenden des Zweigvereins bekleidet hat (LkA EKvW 4.244 Nr. 217, 400-403, 405, 407-408, 410, 425). Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der EKvW vom 19.12.1989. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.244 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.244, Akte Nr. ..." Bielefeld, im April 2005 (Anna Warkentin) Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Blesken, A.H.: Rund um die Johanniskirche: Einige Kapitel aus der Wittener Kirchengeschichte, Witten 1953, 39 S. Bruno J. Sobotka: Witten an der Ruhr: Aus Vergangenheit und Gegenwart, Witten 1995, 543 S. Zum Kirchenstreit in Witten, hrsg. vom Presbyteriums der evangelischen Gemeinde in Witten, Essen 1896, 18 S. Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019. Nachtrag zum Vorwort Im Juni 2007 haben wir die fehlenden Ordner 4 und 5 vom Kirchenkreis Hattingen-Witten bekommen, die zuvor der Pfarrer der Kirchengemeinde Witten-Johannis Herr Blase verwaltet hat. Es sind v.a. Unterlagen zum Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten geführt hat. Sie sind unter Archivsignaturen 671-677 verzeichnet und in das Findbuch eingearbeitet. Bielefeld, 21.08.2007 (Anna Warkentin)

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-luth. Kirchengemeinde Witten wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 785 Verzeichnungseinheiten und umfasst den Zeitraum von 1557 bis 1978.
Der ältere Teil des Archivs ist im Jahre 1929 von Dr. von Rieder geordnet worden (s. Anhang zum Findbuch). Fast alle Archivalien aus diesem Teil sind erhalten geblieben, außer der Vorgänge, die den Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten (spätere Kreuzgemeinde), geführt hat (Ordner 4 und 5). Die von Rieder verzeichneten Akten sind 2005 neu bearbeitet und in den Gesamtbestand integriert worden. Diese Akten sind anhand der Altsignaturen zu erkennen, wobei die erste Zahl auf die Ordnernummer verweist.
Die Geschichte der Kirchengemeinde Witten reicht in die vorreformatorische Zeit zurück und endet im Jahr 1977, als sie in drei selbständige Kirchengemeinden geteilt wurde: Ev.- luth. Christus-Kirchengemeinde Witten, Ev.-luth. Johannis-Kirchengemeinde Witten und Ev.-luth. Martin-Luther-Kirchengemeinde Witten.
Aussagekräftig sind die Bauakten der Kirchengemeinde. Die Reparaturen der ältesten Kirche der Stadt, der Johanniskirche, sind ab 1714 dokumentiert. 1752 ist die teils abgebrannte, teils baufällige Kirche neu errichtet worden. Interessant ist die Geschichte der Kollekte, die für den Neubau erbeten wurde. Im Archiv befinden sich zwei vom preußischen König Friedrich II. eigenhändig unterschriebene Kabinetts-Order (LkA EKvW 4.244 Nr. 368). In der ersten vom 12. Mai 1750 ist die Landes-Kollekte abgelehnt mit der Begründung, dass zur Zeit viele andere Gesuche laufen und "dadurch wenig oder nichts einkommen würde". Dem Presbyterium wurde aber erlaubt, sich "zu bequemerer Zeit" wieder zu melden. Von dieser Erlaubnis hat man etwa ein halbes Jahr später Gebrauch gemacht. Die Hartnäckigkeit der Wittener hat sich ausgezahlt: die Landes-Kollekte wurde laut der zweiten Kabinetts-Order vom 30. November 1750 genehmigt.
Auch der Bau der zweiten evangelischen Kirche in Witten, der Gedächtniskirche, die 1892 eingeweiht wurde, ist gut belegt. Vermutlich aus der Zeit des Baues stammt ein Foto der Kirche, auf dem der Turm im Baugerüst zu sehen ist, wobei sich die am Bau Beteiligten mit ablichten ließen (LkA EKvW 4.244 Nr. 192).
Bei zwei Bombenangriffen zum Ende des 2. Weltkrieges wurden viele kirchliche Ge-bäude in Witten stark beschädigt. Das Verlauf der Wiederaufbauarbeiten, sowie rege Bautätigkeit nach dem Krieg ist aufschlussreich dargestellt.
Auch andere Fassetten der Verwaltung und des Gemeindelebens lassen sich anhand des Archivs gut nachvollziehen, wie z.B. Patronatsrecht, Verhältnis zu anderen Konfessionen, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Wahrnehmung diakonischer Aufgaben. Interessant sind die Unterlagen zum Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten geführt hat (LkA EKvW 4.244 Nr. 671-677)
Obwohl das Archiv einen relativ guten Einblick in die Gemeindegeschichte bietet, fehlen fast vollständig die Verwaltungsakten von ca. 1920 bis 1945. Die gesamte Registratur der Kirchengemeinde bis März 1945 ging durch die Ausbombung des Gemeindeamtes in der Brüderstraße 10 verloren (Hinweis aus der Akte Nr. 270). Besonders bedauerlich ist es, weil dadurch u.a. die Unterlagen zum "Kirchenkampf" in Witten verloren gegangen sind.
Es fehlen die Protokollbücher des Presbyteriums von 1825 bis 1870.
Sehr spärlich ist der Bereich des Haushalts- und Rechnungswesens überliefert.

Im Archiv befinden sich auch einige Vorgänge, die über die Grenzen der Gemeinde-geschichte hinausgehen. Relativ komplett sind die Protokolle der lutherischen Synode der Grafschaft Mark von 1713 bis 1817.
Aus der Zeit der französischen Fremdherrschaft, als versucht wurde die Wohltätigkeit zu verstaatlichen, findet man einen Akte des "Wohltätigkeit-Hilfs-Bureaus" in Witten, welche die Organisation der Wohltätigkeit der Mairie Witten dokumentiert (LkA EKvW 4.244 Nr. 30).
Eine Akte berichtet über die Regelung der Patronatsverhältnisse der Besitzer des Hauses Witten, Gebrüder Lohmann, zur Kirchengemeinde Rüdinghausen (LkA EKvW 4.244 Nr. 12).
Es finden sich im Gemeindearchiv Jahresberichte und Kassenunterlagen des Zweig-vereins des Ev. Bundes in Witten von 1928 bis 1944, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass der Pfarrer der Kirchengemeinde Witten Dr. Winckler gleichzeitig das Amt des Vorsitzenden des Zweigvereins bekleidet hat (LkA EKvW 4.244 Nr. 217, 400-403, 405, 407-408, 410, 425).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der EKvW vom 19.12.1989.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.244 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.244, Akte Nr. ..."
Bielefeld, im April 2005
(Anna Warkentin)
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Blesken, A.H.: Rund um die Johanniskirche: Einige Kapitel aus der Wittener Kirchengeschichte, Witten 1953, 39 S.
Bruno J. Sobotka: Witten an der Ruhr: Aus Vergangenheit und Gegenwart, Witten 1995, 543 S.
Zum Kirchenstreit in Witten, hrsg. vom Presbyteriums der evangelischen Gemeinde in Witten, Essen 1896, 18 S.
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019.
Nachtrag zum Vorwort
Im Juni 2007 haben wir die fehlenden Ordner 4 und 5 vom Kirchenkreis Hattingen-Witten bekommen, die zuvor der Pfarrer der Kirchengemeinde Witten-Johannis Herr Blase verwaltet hat. Es sind v.a. Unterlagen zum Kirchenstreit 1896, der zur Gründung der Altlutherischen Kirchengemeinde Witten geführt hat. Sie sind unter Archivsignaturen 671-677 verzeichnet und in das Findbuch eingearbeitet.
Bielefeld, 21.08.2007
(Anna Warkentin)

Bestandssignatur
4.244

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.10. Kirchenkreis Hattingen - Witten

Bestandslaufzeit
1557 - 1978

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1557 - 1978

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