Monografie
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben bey der allernächst bevorstehenden Heu-Einheimsungs-Zeit sowohl als der bald darauf folgenden Frucht-Ernde den gnädigsten Entschluß gefaßt, den- Unserer Herzoglichen Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehenden Heu- auch grossen und kleinen Frucht- und Noval-Zehenden, nicht weniger die Theil- und Land-Garb-Gebühren vor diß Jahr wiederum durch offentlichen Aufstreich an den Meistbiethenden naturaliter verleyhen zu lassen, ... : [Stuttgart , den 30ten May 1781.]
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
2 ungezählte Seiten
- Anmerkungen
-
Kopftitel
Datierung am Textende: Stuttgart, den 30ten May 1781.
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-9#Beibd.22
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11136707-7
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:58 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1781]
Ähnliche Objekte (12)
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte, die Unserer Herzoglichen Rent-Kammer und Kammer-Schreiberey zuständige Heu- und Oehmd- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, ingleichem die Theil- und Landgarb-Gebühren, ... durch offentlichen Aufstreich ... verleihen zu lassen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9da8b771-e68d-4a2d-bc68-a51263b6bdf6/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte, die Unserer Herzoglichen Rent-Kammer und Kammer-Schreiberey zuständige Heu- und Oehmd- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, ingleichem die Theil- und Landgarb-Gebühren, ... durch offentlichen Aufstreich ... verleihen zu lassen ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Demnach Wir vor heuer wiederum die- Unserer Herzogl. Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch große und kleine Frucht- und Noval-Zehenden eben sowohl, als die Theil- und Land-Garb Frucht-Gebühren durch öffentliche Verleyhung an den Meistbietenden verkauffen zu lassen gedenken; ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/82f2014f-4f3c-498c-a3e5-e2dd5ccf002c/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Demnach Wir vor heuer wiederum die- Unserer Herzogl. Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch große und kleine Frucht- und Noval-Zehenden eben sowohl, als die Theil- und Land-Garb Frucht-Gebühren durch öffentliche Verleyhung an den Meistbietenden verkauffen zu lassen gedenken; ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da wir bey herannahener Ernde wiederum den gnädigsten Entschluß gefaßt haben, die Unserm Kirchen-Gut sowol in dem Lande als ausländischen Orten zustehende Heu- und Oehmd, auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, nicht weniger die Theil- und Landgarb-Früchten offentlich an den Meistbietenden unter Vorbehalt des letzten Streichs verleihen zu lassen, ... : Hohenheim den 10. May 1792.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/efda9619-26aa-4a97-af8a-42adedd50f23/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da wir bey herannahener Ernde wiederum den gnädigsten Entschluß gefaßt haben, die Unserm Kirchen-Gut sowol in dem Lande als ausländischen Orten zustehende Heu- und Oehmd, auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, nicht weniger die Theil- und Landgarb-Früchten offentlich an den Meistbietenden unter Vorbehalt des letzten Streichs verleihen zu lassen, ... : Hohenheim den 10. May 1792.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir dieses Jahr wiederum die- dem Herzoglichen Kirchen-Gut zustehende- sowohl Heu- und Oehmd- als grosse und kleine Frucht-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, öffentlich an den Meistbiethenden, jedoch unter Vorbehalt des lezten Streichs, verleihen zu lassen gedenken; ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/996e78d8-6a4e-4467-bf1b-82df6c626881/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir dieses Jahr wiederum die- dem Herzoglichen Kirchen-Gut zustehende- sowohl Heu- und Oehmd- als grosse und kleine Frucht-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, öffentlich an den Meistbiethenden, jedoch unter Vorbehalt des lezten Streichs, verleihen zu lassen gedenken; ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben bey dißjähriger Beziehung der- Unserer Herzoglichen Rentkammer (Kammerschreiberey) gebührenden Heu- Großen und Kleinen Frucht- und Noval-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, Unser Höchstes Augenmerk wiedermalen auf die- durch lange Erfahrung erprobte offentliche Verleihung an den Meistbiethenden gerichtet, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e16599cd-8497-4508-870b-6f053c785d9c/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben bey dißjähriger Beziehung der- Unserer Herzoglichen Rentkammer (Kammerschreiberey) gebührenden Heu- Großen und Kleinen Frucht- und Noval-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, Unser Höchstes Augenmerk wiedermalen auf die- durch lange Erfahrung erprobte offentliche Verleihung an den Meistbiethenden gerichtet, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns gnädigst entschlossen, die Unserer Herzoglichen Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, Theil und Landgarb-Früchten für heuer wieder durch offentliche Verleyhung an den Meistbietenden um Frucht bringen, verkäuflich hinzugeben, und ... diese Verleyhung nach Anleitung Unserer Herzogl. Zehend- und Ernd-Ordnung ... legaliter vornehmen, ... : Stuttgardt den 26ten May 1784.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/54c5fbca-9fb8-49aa-8df9-c33d37dc0077/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns gnädigst entschlossen, die Unserer Herzoglichen Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, Theil und Landgarb-Früchten für heuer wieder durch offentliche Verleyhung an den Meistbietenden um Frucht bringen, verkäuflich hinzugeben, und ... diese Verleyhung nach Anleitung Unserer Herzogl. Zehend- und Ernd-Ordnung ... legaliter vornehmen, ... : Stuttgardt den 26ten May 1784.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir gedenken die Unserer Herzogl. Renntkammer (Kammerschreiberey) gebührende Heu- auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, Theil- und Land-Garb-Früchten, vor diß Jahr wiederum durch offentliche Verstaigerung an den Meistbietenden naturaliter verleihen zu lassen, ... : Stuttgard, den 24ten May 1783.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0c39893f-cfc8-4765-bdb2-3664d7605d4f/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir gedenken die Unserer Herzogl. Renntkammer (Kammerschreiberey) gebührende Heu- auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, Theil- und Land-Garb-Früchten, vor diß Jahr wiederum durch offentliche Verstaigerung an den Meistbietenden naturaliter verleihen zu lassen, ... : Stuttgard, den 24ten May 1783.
![Von Gottes Gnaden Ludwig Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Tek ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns entschlossen, auch für heuer die Unserer Herzoglichen Rentkammer und Kammer-Schreiberei zustehende Heu- und Oehmd- auch kleine und grosse Frucht- und Noval-Zehenden und Theil- und Landgarben-Gebühren durch öffentlichen Aufstreich an die Meistbiethenden verleihen zu lassen ... : Stuttgart, den 13. Mai 1794.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/24f56975-a972-437f-bc27-5b47e850b3ab/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Ludwig Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Tek ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns entschlossen, auch für heuer die Unserer Herzoglichen Rentkammer und Kammer-Schreiberei zustehende Heu- und Oehmd- auch kleine und grosse Frucht- und Noval-Zehenden und Theil- und Landgarben-Gebühren durch öffentlichen Aufstreich an die Meistbiethenden verleihen zu lassen ... : Stuttgart, den 13. Mai 1794.
![Von Gottes Gnaden Friederich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte wollen Wir hiemit aufgegeben haben, die gewöhnliche Verleihungen der Unserer Herzoglichen Rentenkammer, auch Kammerschreiberey zustehenden großen- und kleinen- Frucht- und Noval- auch Heu- und Oehmd-Zehenden, nebst Theil- und Landgarb-Gebühren, in der vorgeschriebenen Ordnung vorzunehmen ... : Stuttgart, den 26. Mai 1795.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f12ce46b-7636-433c-afe2-d1eb044cac32/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friederich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte wollen Wir hiemit aufgegeben haben, die gewöhnliche Verleihungen der Unserer Herzoglichen Rentenkammer, auch Kammerschreiberey zustehenden großen- und kleinen- Frucht- und Noval- auch Heu- und Oehmd-Zehenden, nebst Theil- und Landgarb-Gebühren, in der vorgeschriebenen Ordnung vorzunehmen ... : Stuttgart, den 26. Mai 1795.
![Von Gottes Gnaden Friederich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte wollen Wir hiemit aufgegeben haben, die gewöhnliche Verleihungen der Unserer Herzoglichen Rentenkammer, auch Kammerschreiberey zustehenden großen- und kleinen- Frucht- und Noval- auch Heu- und Oehmd-Zehenden, nebst Theil- und Landgarb-Gebühren, in der vorgeschriebenen Ordnung vorzunehmen ... : Stuttgart, den 26. Mai 1795.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1df2a509-b93d-4629-b5f2-338dd65abb47/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friederich Eugen, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte wollen Wir hiemit aufgegeben haben, die gewöhnliche Verleihungen der Unserer Herzoglichen Rentenkammer, auch Kammerschreiberey zustehenden großen- und kleinen- Frucht- und Noval- auch Heu- und Oehmd-Zehenden, nebst Theil- und Landgarb-Gebühren, in der vorgeschriebenen Ordnung vorzunehmen ... : Stuttgart, den 26. Mai 1795.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Bei der bevorstehenden Heu- und Frucht-Ernde, gedenken Wir die- Unserer Herzogl. Rentkammer und Cammerschreiberey zustehende Heu- und Oemd- auch groß und kleine Frucht- und Novalzehenden, und Theil und Landgarb-Gebühren, ... öffentlich verleihen zu lassen: ... : Stuttgard, den 28ten Mai 1792.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c5109452-b834-4091-a1a3-158ca2c9ac75/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Bei der bevorstehenden Heu- und Frucht-Ernde, gedenken Wir die- Unserer Herzogl. Rentkammer und Cammerschreiberey zustehende Heu- und Oemd- auch groß und kleine Frucht- und Novalzehenden, und Theil und Landgarb-Gebühren, ... öffentlich verleihen zu lassen: ... : Stuttgard, den 28ten Mai 1792.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Die hiernächst bevorstehende Heu-Einheimsungs- und bald darauf folgende Frucht-Erndte-Zeit gibt Uns Anlaß, Unsern Herzogl. Cameral-(Kammerschreiberei) Beamten die gnädigste Anweisung zu ertheilen, wie sie sich mit Einziehung der Unserer Herzogl. Rennt-Cammer (Kammmerschreiberei) zustehenden Heu- und Oehmd- auch großen und kleinen Frucht-Zehenden, und samtlichen Theil- und Landgarb-Gebühren zu verhalten haben ... : Stuttgart, den 7. Junii 1786.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ad6f8982-fbd8-47a0-8b80-2464d3ca55f6/full/!306,450/0/default.jpg)