Monografie
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir gedenken die Unserer Herzogl. Renntkammer (Kammerschreiberey) gebührende Heu- auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, Theil- und Land-Garb-Früchten, vor diß Jahr wiederum durch offentliche Verstaigerung an den Meistbietenden naturaliter verleihen zu lassen, ... : Stuttgard, den 24ten May 1783.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
1 ungezähltes Blatt
- Anmerkungen
-
Kopftitel
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-9#Beibd.49
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11136734-6
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:58 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1783]
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Demnach Wir vor heuer wiederum die- Unserer Herzogl. Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch große und kleine Frucht- und Noval-Zehenden eben sowohl, als die Theil- und Land-Garb Frucht-Gebühren durch öffentliche Verleyhung an den Meistbietenden verkauffen zu lassen gedenken; ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/82f2014f-4f3c-498c-a3e5-e2dd5ccf002c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Lieber Getreuer! Nachdeme Wir vor heuer wiederum die Unserm Herzogl. Geistl. Gut zustehende grose und kleine Frucht-Zehenden sowol, als die Theil- und Land-Garb-Frucht-Gebühren innerhalb Landes, woferne nicht ein oder andern Orts solche zu Behuef eigener Erfordernuß zum Selbst-einzug bereits bestimmt wären, ... durch offentliche Verstaigerung an den Meistbietenden, um Frucht verleihen zu lassen gedenken, ... : Stuttgard, den 16. Jun. 1786.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/996bdb12-9756-44a9-8fb6-d319f2229b1d/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Bei der bevorstehenden Heu- und Frucht-Ernde, gedenken Wir die- Unserer Herzogl. Rentkammer und Cammerschreiberey zustehende Heu- und Oemd- auch groß und kleine Frucht- und Novalzehenden, und Theil und Landgarb-Gebühren, ... öffentlich verleihen zu lassen: ... : Stuttgard, den 28ten Mai 1792.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c5109452-b834-4091-a1a3-158ca2c9ac75/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns gnädigst entschlossen, die Unserer Herzoglichen Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehende Heu- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, Theil und Landgarb-Früchten für heuer wieder durch offentliche Verleyhung an den Meistbietenden um Frucht bringen, verkäuflich hinzugeben, und ... diese Verleyhung nach Anleitung Unserer Herzogl. Zehend- und Ernd-Ordnung ... legaliter vornehmen, ... : Stuttgardt den 26ten May 1784.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/54c5fbca-9fb8-49aa-8df9-c33d37dc0077/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Da Wir bei heran nahender Erndt Uns gnädigst entschlossen haben, samtliche Unserm Herzogl. Geistlichen Guth innerhalb Landes zustehende große und kleine Frucht-Zehenden, auch Theil- und Land-Garben, welche nicht zu Behuf aigener Erfordernisse bereits zum Selbst-Einzug bestimmt sind, ... der Innwohnerschaft jeden Orths heuer wiederum in offentlicher Verstaigerung ... an den Meistbietenden um Frucht dergestalt zu verleihen, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b6d069d8-fbab-4fa7-8850-5c7d62829d12/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben bey dißjähriger Beziehung der- Unserer Herzoglichen Rentkammer (Kammerschreiberey) gebührenden Heu- Großen und Kleinen Frucht- und Noval-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, Unser Höchstes Augenmerk wiedermalen auf die- durch lange Erfahrung erprobte offentliche Verleihung an den Meistbiethenden gerichtet, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e16599cd-8497-4508-870b-6f053c785d9c/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da wir bey herannahener Ernde wiederum den gnädigsten Entschluß gefaßt haben, die Unserm Kirchen-Gut sowol in dem Lande als ausländischen Orten zustehende Heu- und Oehmd, auch grosse und kleine Frucht-Zehenden, nicht weniger die Theil- und Landgarb-Früchten offentlich an den Meistbietenden unter Vorbehalt des letzten Streichs verleihen zu lassen, ... : Hohenheim den 10. May 1792.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/efda9619-26aa-4a97-af8a-42adedd50f23/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir dieses Jahr wiederum die- dem Herzoglichen Kirchen-Gut zustehende- sowohl Heu- und Oehmd- als grosse und kleine Frucht-Zehenden, auch Theil- und Landgarb-Früchten, öffentlich an den Meistbiethenden, jedoch unter Vorbehalt des lezten Streichs, verleihen zu lassen gedenken; ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/996e78d8-6a4e-4467-bf1b-82df6c626881/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir gedenken auf die heurige Erndte Unserer Herzogl. Rent-Cammer (Cammerschreiberei) zustehende Heu- und Oehmd-ingleichem grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden auch Theil- und Landgarb-Gebühren wieder auf bisherige Weiße durch öffentlichen Ausstreich verleihen zu lassen; ... : Stuttgardt, den 24. Mai 1791.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a63ec0c6-f792-4abc-baf4-401038c9fa9a/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da Wir auf die bevorstehende Heu- und Frucht-Erndte, die Unserer Herzoglichen Rent-Kammer und Kammer-Schreiberey zuständige Heu- und Oehmd- auch grosse und kleine Frucht- und Noval-Zehenden, ingleichem die Theil- und Landgarb-Gebühren, ... durch offentlichen Aufstreich ... verleihen zu lassen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9da8b771-e68d-4a2d-bc68-a51263b6bdf6/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben bey der allernächst bevorstehenden Heu-Einheimsungs-Zeit sowohl als der bald darauf folgenden Frucht-Ernde den gnädigsten Entschluß gefaßt, den- Unserer Herzoglichen Rennt-Cammer (Cammerschreiberey) zustehenden Heu- auch grossen und kleinen Frucht- und Noval-Zehenden, nicht weniger die Theil- und Land-Garb-Gebühren vor diß Jahr wiederum durch offentlichen Aufstreich an den Meistbiethenden naturaliter verleyhen zu lassen, ... : [Stuttgart , den 30ten May 1781.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/91b3577e-22c6-4174-b4d9-b0bc410ae8db/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir finden Uns bey der innstehenden Heu-Einheimßungs- und darauf folgenden Frucht-Erndte Zeit veranlaßt, Unsern Herzoglichen Cameral- (Cammerschreiberei) Beamten anmit in Gnaden zu erkennen zu geben, daß Wir für diß Jahr wieder den gnädigsten Entschluß gefaßt haben, die Unserer Herzoglichen Renntkammer (Kammerschreiberei) zuständige samtliche Zehend- Theil- und Landgarben Gebühren offentlichem Aufstreich an den Meistbietenden losschlagen zu lassen, ... : Stuttgart den 30. Mai 1788.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dd6382ce-ee77-4a07-8cab-24433ba79aae/full/!306,450/0/default.jpg)