Bestand

Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 1999 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2017 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 150 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1937 bis 2015 erstrecken.Ein Großteil der Überlieferung beginnt schon weit vor Errichtung der selbstständigen Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln im Jahr 1980. Zuvor zur Kirchengemeinde Coesfeld gehörig, entfaltete sich in den Gemeindebezirken Billerbeck und Nottuln schon nach Ende des Zweiten Weltkrieges eigenes kirchliches Leben. Durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener und Flüchtlinge wuchs die Kirchengemeinde Coesfeld so stark, dass bereits seit 1946 Billerbeck Wohnsitz eines Hilfspredigers wurde. Die 1948 errichtete Pfarrstelle für Billerbeck hatte zunächst Pfarrer Ernst Stümke aus Danzig inne. Aus der Amtstätigkeit von ihm und seinem Nachfolger Dr. theol. Georg Braumann finden sich zahlreiche Unterlagen und Aufzeichnungen im vorliegenden Archivbestand. Gut dokumentiert ist außerdem die bauliche Entwicklung der noch nicht selbstständigen Kirchengemeinde: Über die Errichtung der ersten Diaspora-Kapelle 1950, eine Bartning-Notkirche, über den Erwerb des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses als Pfarr- und Gemeindehaus 1955 und den Bau der Kirche in Nottuln 1967 geben die vorliegenden Bauakten ebenso Auskunft wie über die Errichtung des Kirchenzentrums in Billerbeck 1974. Dass in diesem vergleichsweise kleinen Archivbestand außerdem viele Materialsammlungen, Chroniken und Presseberichte zu Gemeindegeschichte und Gemeindeleben so gut bewahrt wurden, ist sicherlich dem Engagement des langjährigen Archivpflegers der Gemeinde Wolfgang Pracht zu verdanken. Ebendiese Sammlungen reichen über die Zeit des 23-jährigen Bestehens der Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln hinaus, die 2003 aufgeteilt wurde in die neuen Kirchengemeinden Billerbeck und Nottuln.Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Eine Einbindung in den Registraturplan der EKvW von 1966 wies lediglich ein Teil der Akten auf. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.296 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.296 Nr. ...".Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:Braumann, Georg, Diaspora Billerbeck-Nottuln. Ein Gemeindebuch, Billerbeck 1976Braumann, Georg, Evangelische Diaspora-Kirche in Billerbeck/Westfalen. Festschrift zur Fertigstellung des Kirchenzentrums „Vom Guten Hirten“ in der Evangelischen Kirchengemeinde Coesfeld Pfarrbezirk Billerbeck, 1974LkA EKvW A6-02 (Sammlung Jesse)Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 197-199

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 1999 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2017 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 150 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1937 bis 2015 erstrecken.
Ein Großteil der Überlieferung beginnt schon weit vor Errichtung der selbstständigen Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln im Jahr 1980. Zuvor zur Kirchengemeinde Coesfeld gehörig, entfaltete sich in den Gemeindebezirken Billerbeck und Nottuln schon nach Ende des Zweiten Weltkrieges eigenes kirchliches Leben. Durch den Zuzug vieler Heimatvertriebener und Flüchtlinge wuchs die Kirchengemeinde Coesfeld so stark, dass bereits seit 1946 Billerbeck Wohnsitz eines Hilfspredigers wurde. Die 1948 errichtete Pfarrstelle für Billerbeck hatte zunächst Pfarrer Ernst Stümke aus Danzig inne. Aus der Amtstätigkeit von ihm und seinem Nachfolger Dr. theol. Georg Braumann finden sich zahlreiche Unterlagen und Aufzeichnungen im vorliegenden Archivbestand. Gut dokumentiert ist außerdem die bauliche Entwicklung der noch nicht selbstständigen Kirchengemeinde: Über die Errichtung der ersten Diaspora-Kapelle 1950, eine Bartning-Notkirche, über den Erwerb des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses als Pfarr- und Gemeindehaus 1955 und den Bau der Kirche in Nottuln 1967 geben die vorliegenden Bauakten ebenso Auskunft wie über die Errichtung des Kirchenzentrums in Billerbeck 1974. Dass in diesem vergleichsweise kleinen Archivbestand außerdem viele Materialsammlungen, Chroniken und Presseberichte zu Gemeindegeschichte und Gemeindeleben so gut bewahrt wurden, ist sicherlich dem Engagement des langjährigen Archivpflegers der Gemeinde Wolfgang Pracht zu verdanken. Ebendiese Sammlungen reichen über die Zeit des 23-jährigen Bestehens der Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln hinaus, die 2003 aufgeteilt wurde in die neuen Kirchengemeinden Billerbeck und Nottuln.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Eine Einbindung in den Registraturplan der EKvW von 1966 wies lediglich ein Teil der Akten auf. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.296 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.296 Nr. ...".
Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
Braumann, Georg, Diaspora Billerbeck-Nottuln. Ein Gemeindebuch, Billerbeck 1976
Braumann, Georg, Evangelische Diaspora-Kirche in Billerbeck/Westfalen. Festschrift zur Fertigstellung des Kirchenzentrums „Vom Guten Hirten“ in der Evangelischen Kirchengemeinde Coesfeld Pfarrbezirk Billerbeck, 1974
LkA EKvW A6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 197-199

Bestandssignatur
4.296

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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