Akten
Mandatum de non turbando poenale Auseinandersetzung um Störung der Schweinemast
Kläger: (2) Landrat Felix Dietrich von Behr zu Bandelin und Beestland
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Demmin
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: P.H. Haselberg (A), Dr. Michael Zylius (P) Bekl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. behauptret seit einem Deivierteljahrhundert sein Recht an der Schweinemast im Demminer Stadtwald, wird daraus aber von Bewaffneten mit Jagdhunden mehrfach vertrieben und bittet dagegen um ein Mandat mit Androhung von 200 Rtlr Strafe bei weiterer Störung. Das Tribunal verbietet den Bekl. am 08.11. bei 200 Rtlr Strafe jede Gewalt und untersagt beiden Seiten die Nutzung der Mast während des schwebenden Prozesses. Am 26.11. berufen sich die Kl. auf ein 1719 ergangenes Urteil, das ihnen die Mast am fraglichen Ort zugesprochen hat, bitten, sie in ihren alten Rechten zu schützen und das Mandat wieder aufzuheben. Das Tribunal bestätigt sein Mandat am 02.12.1746.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile in der Sache vom 08.09.1745 und 01.09.1746; Auszug eines Schreiben von Friedrich Julius von Hoben zu Beestland an Bürgermeister und Syndikus Thesendorf vom 28.08.1716; Hofgerichtsmandat an den Kl. vom 21.11.1744
- Archivaliensignatur
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(1) 0156
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 403
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1716-1746) 01.11.1746-03.12.1746
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1716-1746) 01.11.1746-03.12.1746