Bestand

Kirchengemeinde Bergkirchen (Bestand)

Das Gemeindearchiv der vorreformatorischen Kirchengemeinde der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bergkirchen (Kirchenkreis Minden) wurde zunächst 1984 von Kreissynodalarchivpfleger Eberhard Brandhorst und 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 213 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1659 bis 2003. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.341, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.Für eine alte Kirchengemeinde ist auffallend wenig Schriftgut im Gemeindearchiv vorhanden. Es enthält aber eine Predigtsammlung aus den Jahren 1774 - 1823 von Pfarrer Joseph Juhn. Erst die 2022 zugefügten knapp 100 Akten ergänzen die Überlieferung zur Gemeinde und zum Gemeindeleben. Hierunter fallen Schulunterlagen, Unterlagen zur Frauenhilfe, Unterlagen zum Friedhof und zur Altentagesstätte. Für die kirchlichen Gebäude ist besonders der Neubau des Gemeindehauses ab den späten 1980er bis in die 2000er Jahre gut überliefert.Auch die Renovierung der Kirche in den 1970er Jahren lässt sich anhand der Unterlagen gut nachvollziehen. Im Laufe der Jahrhunderte erfuhr die örtliche etliche Erweiterungen und Umbauphasen. Die erste Kirche in der vorreformatorischen Kirchengemeinde Bergkirchen stand -wie der Name der Kirchengemeinde verrät- auf einer Anhöhe und wurde vermutlich im Hochmittelalter gebaut, was Ausgrabungen in den 1960er-Jahren vermuten lassen. Der zweiter Kirchbau an derselben Stelle erfolgte ungefähr um das Jahr 1200. Auch ein Großbrand 1752 und die anschließende Erneuerung des Gebäudes formten die Gestalt der Kirche. Ende des 19. Jahrhundert erhielt die Kirche zudem einen Westturm und wurde schließlich 1986 unter Denkmalschutz gestellt. [Vgl. Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen, S. 132.] Obwohl während der Zeit des Nationalsozialismus Bergkirchen Schauplatz der von Präses Koch einberufenen Konferenz der „Zerstörten Kirche“ war, verfügt das Archiv über kaum Materialien aus dieser Zeit. Lediglich die Kartei der Mitglieder der Bekennenden Kirche in der Ev. Kirchengemeinde Bergkirchen gibt Aufschluss über das damalige Netzwerk der Bekennenden Kirche unter Pfr. Hevendahl. [Vgl. Murken, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen, S. 132.]Ursprünglich gehörten ebenso die Gebiete Volmerdingsen, Wulferdingsen, Oberlübbe und Unterlübbe, Rothenuffeln und Haddenhausen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Ortsteile Hedingen und Haupthöfe in die Kirchengemeinde Volmerdingsen umgepfarrt. 1972 wurden Bergkirchen sowie Oberlübbe-Rothenuffeln in zwei selbständige Kirchengemeinden geteilt. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.341 Nr...(hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.341 Nr. ...".Bielefeld, 2022.Literatur: Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen, Bd. 1, Bielefeld 2008, S. 132-135.

Reference number of holding
4.341
Extent
6 lfm

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.16. Kirchenkreis Minden

Date of creation of holding
1659 - 2003

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Last update
23.06.2025, 8:11 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1659 - 2003

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