Urkunden
Herzog Ludwig von Württemberg beurkundet einen Vergleich zwischen Leonhard von Gemmingen und Gen. und den Amtsleuten von Brackenheim und Neuenstadt und der Stadt Weinsberg, betr.: 1. Jagdrecht derer von Gemmingen und Gen. in Lehrensteinsfelder Markung 2. Übergabe des Anteils derer von Gemmingen und Gen. an der niederen Gerichtsbarkeit und Freveln u.a. Gefällen zu Meimsheim an Herzog Ludwig 3. Verzicht derer von Gemmingen auf die Weiterführung des Prozesses gegen Meimsheim 4. Befreiung der Gde. Lehrensteinfeld von dem von Gemmingen geforderten Weinzoll sowie Viehabgabe unter Hinweis auf den Vertrag vom Jahr 1549
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 329 U 61
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 anh. S.
- Kontext
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Brackenheim W und G >> Urkunden >> Pergamenturkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 329 Brackenheim W und G
Lehrensteinsfeld HN
Meimsheim : Brackenheim HN; Gefälle
Neuenstadt am Kocher HN
Weinsberg HN
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1585 August 20