Bestand
Kabinett (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Die Errichtung des Kabinetts in Hohenlohe-Schillingsfürst ist eng mit dem Eintritt Karl Albrechts I. in die Regierung verbunden. Ab 1744 schuf er sich mit dieser Behörde ein Büro, in dem alle Fäden zusammenlaufen sollten. Es sollte Ausdruck eines persönlichen Regierungsstils des Fürsten sein.
Durch das Kabinett trat der Fürst mit seinen Behörden in Kontakt. Zugleich war es Anlaufstelle für supplizierende Untertanen. In vielen Fällen konnten die dadurch als nachgeordnete Behörden anzusehende Regierung und Kammer ohne Kabinettsbeschluss nicht tätig werden. Das Personal blieb immer überschaubar und bestand aus einem Sekretär mit juristischer Vorbildung, dem ein Kanzlist und ein Kopist unterstellt waren. Das Kabinett hatte seinen Sitz an der Residenz des Fürsten, also bis 1793 in Schillingsfürst und ab 1796 in Kupferzell.
Der Bestand umfaßt nur die in Waldenburg verwahrten Unterlagen der Behörde. Der Bestand 'Sf 15 Archiv Schillingsfürst: Kabinett' mit den im Schillingsfürster Archiv verwahrten Unterlagen ist unbedingt ergänzend heranzuziehen wie auch die Nachlaßbestände und die Bestände der übrigen Zentralbehörden im Waldenburger und Schillingsfürster Archiv.
Gliederung: 1. Fürstliches Haus; 2. Haus- und Familienangelegenheiten; 3. Verwaltung des Fürstentums; 4. Konsitorialia; 5. Gemeinde- und Untertanenangelegenheiten; 6. Kameralia; 7. Privilegien, Konzessionen, Gewerbe; 8. Beziehungen zu Auswärtigen; 9. Militaria; 10. Sonstiges.
1. Zur Geschichte des Kabinetts: Die Einrichtung des Kabinetts ist eng mit dem Eintritt Karl Albrechts I. in die Regierung verbunden. Schon als Erbprinz bekam er von seinem Vater Philipp Ernst sukzessive Regierungsaufgaben übertragen. Ab 1744 schuf er sich mit dem Kabinett ein Büro, in dem alle Fäden zusammenlaufen sollten. Es sollte Ausdruck eines persönlichen Regierungsstils des Fürsten sein. Durch das Kabinett trat der Fürst mit seinen Behörden in Kontakt. Zugleich war es Anlaufstelle für supplizierende Untertanen. In vielen Fällen konnten die dadurch als nachgeordnete Behörden anzusehende Regierung und Kammer ohne Kabinettsbeschluss nicht tätig werden. Das Personal war dabei immer sehr überschaubar; es bestand aus einem Sekretär mit juristischer Vorbildung, dem ein Kanzlist und ein Kopist unterstellt waren. Das Kabinett hatte seinen Sitz in der Residenz des Fürsten, d.h. bis 1793 in Schillingsfürst und ab 1796 in Kupferzell. Für die dazwischenliegende Zeit ist eine Tätigkeit des Kabinetts nicht nachweisbar. Eine Behörde, die der persönlichen Regierung eines Fürsten dient, hätte in den Jahren des unter Kuratel stehenden Karl Albrecht II. nur wenig Sinn gehabt. Unter Karl Albrecht III. (seit 1796) intensivierte sich wieder die Bedeutung des Kabinettes. Noch nach der Mediatisierung seiner Herrschaft versuchte dieser Fürst die Einrichtung des Kabinettes fortzuführen, obgleich sie nur einem Souverän vorbehalten war (siehe Vorwort des Bestands "Sekretariat des Fürsten Karl Albrecht III.". Zur Geschichte des Kabinetts siehe auch Vorwort zu "Archiv Schillingsfürst: Sf 15 Kabinett"). Wolfgang Stetter
2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Der vorliegende Provenienzbestand mit Akten des hohenlohe-schillingsfürstischen Kabinetts ist nicht der einzige Bestand zu dieser Provenienz. Im Archiv Schillingsfürst existiert ein weiterer, den W. Beutter 1997 bearbeitete und zum Bestand "Archiv Schillingsfürst: Kabinett" formierte. Er enthält die im Archiv Schillingsfürst verwahrten Akten des hohenlohe-schillingsfürstischen Kabinettes, der vorliegende Bestand die im Archiv Waldenburg verwahrten Akten dieser Behörde. Beide Bestände sind vom Umfang her vergleichbar, weshalb man nicht von einer zufälligen Splitterung sprechen kann, die man durch Vereinigung im Archiv wieder hätte aufheben müssen. Die Verwahrung der Akten in zwei unterschiedlichen Archiven erklärt sich aus der Geschichte der Standesherrschaft Hohenlohe-Schillingsfürst und hat eine derart lange Tradition, dass sie sich in der Beständestruktur des Hohenlohe-Zentralarchivs durch zwei unterschiedliche Bestände zu einer Behördenprovenienz wiederspiegeln muss. Auch aus eigentumsrechtlichen Gründen wäre eine Zusammenfügung der Unterlagen des Kabinettes zu einem Bestand nicht praktikabel. Die Abgrenzung beider Bestände lässt sich nur behördengeschichtlich verstehen. Mit wenigen Ausnahmen wurden die Akten des Bestandes "Archiv Schillingsfürst: Kabinett" vor 1796 abgeschlossen. Anscheinend verblieben sie in Schillingsfürst, als das Kabinett unter Karl Albrecht III. von Schillingsfürst nach Kupferzell übersiedelte. Die noch benötigten, damals noch nicht abschlossenen Akten des Kabinetts wanderten mit der Behörde und dem Fürsten nach Kupferzell und wurden dort fortgeführt. Ausserdem sind im vorliegenden Bestand nach dem Umzug begonnene Akten enthalten. Mit dem Ende des Kabinetts bzw. des Sekretariats des Fürsten und im Zuge der Residenzverlagerung kamen die Akten nach Waldenburg. In kleinerem Umfange sind Aktenablieferungen zwischen Schillingsfürst und Waldenburg im 19. Jahrhundert erfolgt. Eine sachliche Abgrenzung etwa nach Sprengel ("untere Lande" im Archiv Waldenburg, Amt Schillingsfürst im Archiv Schillingsfürst) konnte aber nicht erreicht werden. Beide Bestände sind also parallel zu benutzen. Im 19. Jahrhundert wurde in der Waldenburger Überlieferung unter der Bezeichnung "Kabinettsakten" ein Selektbestand gebildet, der nicht mit dem Bestand "Kabinett" verwechselt werden darf, obgleich viele Akten des Kabinettes in die Kabinettsakten aufgenommen wurden, wie an den Vorsignaturen erkenntlich wird. Die Kabinettsakten umfassten Schriftgut aller Provenienzen, auch aus der Zeit vor 1806, das unter dem Aspekt der Bedeutung für die damalige Verwaltung zusammengestellt worden war. Dabei wurden auch Akten nach Pertinenzkriterien vermischt, so dass sie teilweise bis zu vier Provenienzen (Kabinett, Regierung, Kameralbehörde, Amt) enthalten. Die Bezeichnung dieses Auswahlbestands leitet sich von seiner Verwahrung in enger Umgebung des Fürsten, also im "Kabinett", ab. Die hier vorliegenden Akten machen nur einen Bruchteil dieses Selekts aus, zum anderen wurden nicht alle Akten des Kabinetts vor 1806 in das Selekt aufgenommen. Spätestens mit der Aufgabe der Residenz Kupferzell gelangte das Schriftgut Mitte des 19. Jahrhunderts nach Waldenburg. Es wurde hier im Zuge einer pertinenzbestimmten Umordnung des dort verwahrten Archivs mit Unterlagen anderer hohenlohe-waldenburgischen Provenienzen vermischt. Die Zerstörung der Stadt im April 1945 überstanden die Unterlagen in den Schlossgewölben weitestgehend unbeschadet. Bei der Räumung der Gewölbe sollen Verluste entstanden sein. Die stark in Unordnung geratenen und oft ihres ursprünglichen Aktenzusammenhanges entzogenen Unterlagen wurden kurz nach dem Weltkrieg in das Schloss Neuenstein verbracht. In den 1960er Jahren erfolgte unter Karl Schumm eine listenartige Erfassung des Archivs Waldenburg durch verschiedene Mitarbeiter nach Pertinenzkriterien. Sie kann jedoch archivischen Ansprüchen nicht genügen. Später wurden die Unterlagen nach dem Einschnitt von 1806 in ein Archiv Waldenburg Neu (ab 1806) und ein Archiv Waldenburg Alt (bis 1806) aufgeteilt. Die Unterlagen des älteren Teils verzeichnete der Archivangestellte Wolfgang Stetter zwischen 1999 und 2002 und bestimmte die Provenienz der Akten. Im Rahmen dieser Arbeiten konnte er den vorliegenden Bestand weitgehend formieren und klassifizieren. Die abschließenden Arbeiten an dem Bestand erfolgten durch den Unterzeichnenden. Der Bestand Kabinett enthält vergleichsweise viele unformiert vorgefunden Unterlagen. Die Überlieferung war vergleichsweise stark gestört. Die nicht mehr im ursprünglichen Aktenzusammenhang vorgefundenen Unterlagen wurden mühsam entweder bestehenden Büscheln zugeordnet oder mit Unterlagen zum gleichen Thema zu neuen Aktenfaszikel formiert. Diese sind daran erkennbar, dass für sie keine Vorsignatur genannt ist. Sachlich eng mit den Unterlagen verwandt sind die Nachlässe der Fürsten Karl Albrecht I., Karl Albrecht II. und teilweise bis 1806 auch Karl Albrechts III. Die Privatsphäre des Fürsten ist im 18. Jahrhundert häufig nicht von der öffentlichen zu trennen. Für die Zugehörigkeit zum Nachlass spricht das Fehlen von Protokollvermerken. Reine Korrespondenzakten wurden im Zweifelsfall den Nachlässen zugeordnet, Sachakten dem Kabinett. Der vorliegende Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 80 Kabinett". Er ist parallel mit dem Bestand "Sf 15 Kabinett" im Archiv Schillingsfürst zu benutzen. Sachliche Zusammenhänge finden sich in den Nachlassbeständen und den Beständen zu den Zentralbehörden der Herrschaft Hohenlohe-Schillingsfürst in den Archiven Waldenburg und Schillingsfürst. Der Bestand "Wa 80 Kabinett" umfasst 1055 Bü in 10,3 lfd m. Die Laufzeit reicht von 1744 bis 1807. Neuenstein im Juli 2002 Dr. Schiffer
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 80
- Umfang
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1055 Bü (10,3 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Linie Hohenlohe-Schillingsfürst
- Bestandslaufzeit
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1744-1807
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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25.02.2022, 08:54 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1744-1807