Urkunden
Jörg Lutz aus Ofterdingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und entlassen, gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen und nicht mehr ohne fürstliche Erlaubnis außer Landes zu gehen, um fremden Herren Kriegsdienste zu leisten, und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5514
- Extent
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1 U
- Further information
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Siegler: Konrad Stamler, B. und des Gerichts zu Tübingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.3 Vogteiorte des Klosters Bebenhausen >> 10.2.3.7 Ofterdingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Stamler, Konrad
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:53 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1558 März 18
Other Objects (12)
![Martin Rentz aus Kusterdingen, wegen erneuter Annahme fremder Kriegsdienste - trotz früherer Haftstrafe und Verschreibung in gleicher Sache - gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängnisverpflegung zu bezahlen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis für keinen Herrn in den Krieg zu ziehen, gelobt dies eidlich und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0b5d07f1-36c5-411f-92e6-1368960ec7c1/full/!306,450/0/default.jpg)
Martin Rentz aus Kusterdingen, wegen erneuter Annahme fremder Kriegsdienste - trotz früherer Haftstrafe und Verschreibung in gleicher Sache - gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängnisverpflegung zu bezahlen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis für keinen Herrn in den Krieg zu ziehen, gelobt dies eidlich und schwört U.
![Jörg Kemler, Abraham Hirning und Hans Kimerling d.J., alle aus Schlaitdorf, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Tübingen gef., jedoch gegen Bezahlung ihrer Atzung und mit der Auflage, künftig ohne Erlaubnis der Herrschaft nicht in fremde Kriegsdienste einzutreten, freigel., geloben eidlich die Einhaltung dieser Bedingungen und schwören U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7f78b53a-a39a-45d5-92d2-7327f90a7667/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Kemler, Abraham Hirning und Hans Kimerling d.J., alle aus Schlaitdorf, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Tübingen gef., jedoch gegen Bezahlung ihrer Atzung und mit der Auflage, künftig ohne Erlaubnis der Herrschaft nicht in fremde Kriegsdienste einzutreten, freigel., geloben eidlich die Einhaltung dieser Bedingungen und schwören U.
![Paulin Krauß aus Mittelstadt, wegen Ausübung des kleinen Waidwerks ins Gefängnis eingeliefert, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8dd890c1-51ba-4a86-9588-b5a7850d91db/full/!306,450/0/default.jpg)
Paulin Krauß aus Mittelstadt, wegen Ausübung des kleinen Waidwerks ins Gefängnis eingeliefert, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.
![Veit Lutz und Hans Pantle, beide aus Ofterdingen, zu Tübingen gef., weil sie entgegen fürstlicher Mandate und Verbote in fremde Kriegsdienste eingetreten waren, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, ihre Atzung zu bezahlen, nicht mehr ohne fürstliche Erlaubnis außer Landes zu gehen und keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, geloben dies und schwören U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c001f820-c456-4521-8191-acd0fcf8fe36/full/!306,450/0/default.jpg)
Veit Lutz und Hans Pantle, beide aus Ofterdingen, zu Tübingen gef., weil sie entgegen fürstlicher Mandate und Verbote in fremde Kriegsdienste eingetreten waren, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, ihre Atzung zu bezahlen, nicht mehr ohne fürstliche Erlaubnis außer Landes zu gehen und keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, geloben dies und schwören U.
![Hans Raid und Theus Kübeleberlin, beide aus Breitenholz, zu Tübingen gef., weil sie bei der Gefangennahme des Weiß Hans aus Breitenholz durch einige Forstknechte empörerische Reden geführt hatten, jedoch nach einiger Zeit gegen Bezahlung ihrer Atzung freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich künftig gehorsam zu verhalten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1904fd68-80a5-4f0e-b07b-0dfe60f5390c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Raid und Theus Kübeleberlin, beide aus Breitenholz, zu Tübingen gef., weil sie bei der Gefangennahme des Weiß Hans aus Breitenholz durch einige Forstknechte empörerische Reden geführt hatten, jedoch nach einiger Zeit gegen Bezahlung ihrer Atzung freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich künftig gehorsam zu verhalten.
![Michel Löffler aus Breitenstein, wegen Gotteslästerung, Schwörens und Fluchens zu Tübingen gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Bitten seiner Ehefrau und seiner Freunde harter Bestrafung enthoben und mit der Auflage freigel., einen großen Frevel von 13 lb h und seine Atzung zu bezahlen, sämtliche Wirtshäuser und offenen Zechen zu meiden und sich sein Leben lang vor Gotteslästerung und Fluchen zu hüten, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu erfüllen, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9ea18a11-b2ac-4f8d-9d8c-ecf24174d178/full/!306,450/0/default.jpg)
Michel Löffler aus Breitenstein, wegen Gotteslästerung, Schwörens und Fluchens zu Tübingen gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Bitten seiner Ehefrau und seiner Freunde harter Bestrafung enthoben und mit der Auflage freigel., einen großen Frevel von 13 lb h und seine Atzung zu bezahlen, sämtliche Wirtshäuser und offenen Zechen zu meiden und sich sein Leben lang vor Gotteslästerung und Fluchen zu hüten, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu erfüllen, und schwört U.
![Hans Weiß aus Breitenholz, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., jedoch nach vier Wochen aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und 20 lb h als Strafe zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ddb73b77-7299-495c-b7b0-b90cda79f83c/full/!306,450/0/default.jpg)