Bestand
Best. 5: Mainzer Gerichtsbücher, Testamente (Bestand)
Gerichtsbücher bis 1586 unter dem Titel
"Borgationsbücher" (von neuhochdeutsch borgen = bürgen), ab 1586 unter dem
Titel Ingrossationsbücher (von lat. ingrossare = ins Reine schreiben). Zu
den in den Gerichtsbüchern kopial überlieferten Urkunden der freiwilligen
Gerichtsbarkeit Regesten bis 1650 vorhanden. 1935 aus dem Staatsarchiv
Darmstadt durch Tausch ins Stadtarchiv gelangt.
Zu den
"Pupillarangelegenheiten" des Stadtgerichts (Nr. 240-280):
Laufzeit: 1550 - 1835
In der kurfürstlichen Zeit bestanden
in Mainz drei Gerichte: Neben dem Kammer-Amt und Stadtgericht noch das
Vizedomamt und der kurfürstliche Regierungs-Justiz-Senat (Hartleben, S. 7).
Als Grundlage des Kammer-Amts und Stadtgerichts diente die
"Gerichtsverfassung für das kurfürstliche Kammer-Amt und Stadtgericht der
kurfürstlichen Residenzstadt Mainz" vom 24. September 1766 (Hartleben, S.
10: Zur Vorgeschichte des Stadtgerichts, s. Hartleben, S. 8). Dem vom
Stadtrat bestimmten Gericht stand ein Camerarius vor; das weitere Personal
bildeten ein Scultetus oder Praetor, ein Vicescultetus, acht Assessoren,
drei Gerichtsschreiber, ein Registrator und drei Pedellen (Hartleben, S.
10). Die drei Senate des Gerichts beschäftigten sich mit Zivilsachen,
Merkantilangelegenheiten und Pupillarsachen (=
Vormundschaftsangelegenheiten) (Hartleben, S. 11). Der Jurisdiktionsbereich
des Gerichts erstreckte sich auf Zivilangelegenheiten ebenso wie auf
Strafsachen (Hartleben, S. 11f.) Dem Pupillarsenat gehörten sechs assessores
an (Hartleben, S. 17), die für ihre Aufgabe speziell vereidigt wurden. Zu
ihrem Aufgabenbereich gehörte die Einnahme der Pupillargelder, die
Eintreibung von Schulden und die Verwaltung des Deposital(gesamt)vermögens
sowie die treuhänderische Verwaltung von Einzelvermögen. Über die Tätigkeit
war jährlich Rechenschaft abzulegen. Zum Bestand: Der nun neu geordnete Teil
des Bestandes 5 umfasst insgesamt 5 Bände, von diesen wurden 24 - aus dem
Zeitraum zwischen 1770 und 1835 - neu verzeichnet und dem Bestand erstmals
zugeordnet. Die neu signierten Bände umfassen die laufenden Nummern 240-280.
Anlässlich der Neuverzeichnung wurde eine Übereinstimmung von Signatur und
Lokatur angestrebt. Mit Ausnahme eines Bandes mit stadtgerichtlichen
Entscheidungen zu Vormundschaften (Nr. 240) und eines
Vormundschaftsregisters (Nr. 241) finden sich ausschließlich Unterlagen der
Finanzverwaltung; Akten fehlen. Die Tätigkeit der stadtgerichtlichen
Pupillarkasse wird dokumentiert durch Rechnungsbücher, Kapitalien-,
Depositen- und Interessenbücher, die - mit Lücken - den Zeitraum von 1745
bis 1815 abdecken, d.h. über die kurfürstliche Zeit hinaus auch in die
französische und - vereinzelt - in die hessische Zeit reichen. Die
Provenienz (Pupillarsenat des Stadtgerichts) ist durch eine in der
Vergangenheit vorgenommene Zuordnung nach Pertinenzprinzip nicht in allen
Fällen gesichert. So lässt der Band 263 (Buch der deponierten
Pupillargelder) aufgrund innerer Zusammenhänge eine Entstehung im
kurfürstlichen Regierungs-Justiz-Senat vermuten. Einen weiteren Teil bilden
Rechnungsbücher zur Abwicklung der Pupillarkasse; sie wurden in hessischer
Zeit von einer durch Regierungsdekret eingesetzten eigenen
Verwaltungskommission geführt, die mit der Abwicklung der Pupillarvermögens
beauftragt war und ihre Tätigkeit bis 1835 fortsetzte. Da sich die
Gesamtheit der Bände auf die Vermögensverwaltung der stadtgerichtlichen
Pupillarkasse bezieht, erschien es sinnvoll, sie trotz der bis 1835
reichenden Laufzeit dem Bestand 5 zuzuordnen. Eine Einordnung in andere
Bestände, die unter dem Aspekt der Laufzeit "angemessener" wären, wurde
verworfen, da dies eine Störung des Gesamtzusammenhangs der Überlieferung
und die Verteilung auf insgesamt drei verschiedene Bestände bewirkt hätte.
Zudem finden sich in den Beständen 60 (Französische Zeit) und 70 (Hessisches
Archiv) zwar Akten zur Armen- und Wohlfahrtspflege sowie zu
Vormundschaftsfragen, jedoch keine Überlieferung zu der konkreten
Vermögensmasse des ehemaligen stadtgerichtlichen Pupillarwesens. So
existieren in Bestand 60 vereinzelte Akten zur Wohlfahrtspflege und auch zum
Vormundschaftswesen und zur Versorgung unehelicher Kinder durch eine
Hospizienkommission, in Nr. 338 (1798--1799) und Nr. 339 (1799-1800). Im
Bestand 70 finden sich Rechnungen der städtischen Witwen- und Waisenkasse
bzw. -anstalt (XVI 2) für den Zeitraum von 1827 bis 1917. Register des
Verwaltungsausschusses des städtischen Witwenfonds sind ebenfalls
überliefert (1826-1842), ebenso Akten der Centralarmenkommission
(1846-1847). Unterlagen über die Fürsorge der Waisen und Pflegekinder (XVI
4) sind für den Zeitraum von 1815 bis 1920überliefert; um 1816/20 wurden sie
von einer Hospizienspezialkommission, Hospizienverwaltungskommission oder
Armenunterstützungskommission geführt. Auch die Unterhaltsgesuche (XVI 5)
sind zahlreich (1838-1916); Register der Pflegekinder sind für 1829 bis 1858
überliefert, Akten zur Fürsorge für Pflegekinder für 1869 bis 1920. Die
Neuverzeichnung und das vorstehende Vorwort wurden von Frau Dr. Elke-Ursel
Hammer, Archivreferendarin im Dezember 1999 verfertigt. Die Eingabe in
Archibal erfolgte durch Frau Gerda Kessler (Korrekturen:
Archivoberinspektorin Ramona Göbel). Dabei wurde auf die Übernahme der alten
Signaturen des Bestandes 5 (wie im Findbuch Best. 1-29) verzichtet, da der
Bestand noch nirgends zitiert wurde.
Literatur: F.J. Hartleben,
Iurisdictio Moguntina civilis ordinaria, Mainz 1784
Pupillarangelegenheiten verzeichnet: 1999
Seit Ende des 17. Jahrhunderts in mehrere
Serien (nach Aufgabengebieten des Stadtgerichts) aufgespalten (Testamente,
Kontrakte, Pupillar(= Vormundschafts-)angelegenheiten etc.).
Verzeichnis in Faust-DB
Form und Inhalt: Gerichtsbücher bis
1586 unter dem Titel "Borgationsbücher" (von neuhochdeutsch borgen =
bürgen), ab 1586 unter dem Titel Ingrossationsbücher (von lat. ingrossare =
ins Reine schreiben). Zu den in den Gerichtsbüchern kopial überlieferten
Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit Regesten bis 1650 vorhanden. 1935
aus dem Staatsarchiv Darmstadt durch Tausch ins Stadtarchiv gelangt.
Zu den "Pupillarangelegenheiten" des Stadtgerichts (Nr. 240-280):
Laufzeit: 1550 - 1835
In der kurfürstlichen Zeit bestanden
in Mainz drei Gerichte: Neben dem Kammer-Amt und Stadtgericht noch das
Vizedomamt und der kurfürstliche Regierungs-Justiz-Senat (Hartleben, S. 7).
Als Grundlage des Kammer-Amts und Stadtgerichts diente die
"Gerichtsverfassung für das kurfürstliche Kammer-Amt und Stadtgericht der
kurfürstlichen Residenzstadt Mainz" vom 24. September 1766 (Hartleben, S.
10: Zur Vorgeschichte des Stadtgerichts, s. Hartleben, S. 8). Dem vom
Stadtrat bestimmten Gericht stand ein Camerarius vor; das weitere Personal
bildeten ein Scultetus oder Praetor, ein Vicescultetus, acht Assessoren,
drei Gerichtsschreiber, ein Registrator und drei Pedellen (Hartleben, S.
10). Die drei Senate des Gerichts beschäftigten sich mit Zivilsachen,
Merkantilangelegenheiten und Pupillarsachen (=
Vormundschaftsangelegenheiten) (Hartleben, S. 11). Der Jurisdiktionsbereich
des Gerichts erstreckte sich auf Zivilangelegenheiten ebenso wie auf
Strafsachen (Hartleben, S. 11f.) Dem Pupillarsenat gehörten sechs assessores
an (Hartleben, S. 17), die für ihre Aufgabe speziell vereidigt wurden. Zu
ihrem Aufgabenbereich gehörte die Einnahme der Pupillargelder, die
Eintreibung von Schulden und die Verwaltung des Deposital(gesamt)vermögens
sowie die treuhänderische Verwaltung von Einzelvermögen. Über die Tätigkeit
war jährlich Rechenschaft abzulegen. Zum Bestand: Der nun neu geordnete Teil
des Bestandes 5 umfasst insgesamt 5 Bände, von diesen wurden 24 - aus dem
Zeitraum zwischen 1770 und 1835 - neu verzeichnet und dem Bestand erstmals
zugeordnet. Die neu signierten Bände umfassen die laufenden Nummern 240-280.
Anlässlich der Neuverzeichnung wurde eine Übereinstimmung von Signatur und
Lokatur angestrebt. Mit Ausnahme eines Bandes mit stadtgerichtlichen
Entscheidungen zu Vormundschaften (Nr. 240) und eines
Vormundschaftsregisters (Nr. 241) finden sich ausschließlich Unterlagen der
Finanzverwaltung; Akten fehlen. Die Tätigkeit der stadtgerichtlichen
Pupillarkasse wird dokumentiert durch Rechnungsbücher, Kapitalien-,
Depositen- und Interessenbücher, die - mit Lücken - den Zeitraum von 1745
bis 1815 abdecken, d.h. über die kurfürstliche Zeit hinaus auch in die
französische und - vereinzelt - in die hessische Zeit reichen. Die
Provenienz (Pupillarsenat des Stadtgerichts) ist durch eine in der
Vergangenheit vorgenommene Zuordnung nach Pertinenzprinzip nicht in allen
Fällen gesichert. So lässt der Band 263 (Buch der deponierten
Pupillargelder) aufgrund innerer Zusammenhänge eine Entstehung im
kurfürstlichen Regierungs-Justiz-Senat vermuten. Einen weiteren Teil bilden
Rechnungsbücher zur Abwicklung der Pupillarkasse; sie wurden in hessischer
Zeit von einer durch Regierungsdekret eingesetzten eigenen
Verwaltungskommission geführt, die mit der Abwicklung der Pupillarvermögens
beauftragt war und ihre Tätigkeit bis 1835 fortsetzte. Da sich die
Gesamtheit der Bände auf die Vermögensverwaltung der stadtgerichtlichen
Pupillarkasse bezieht, erschien es sinnvoll, sie trotz der bis 1835
reichenden Laufzeit dem Bestand 5 zuzuordnen. Eine Einordnung in andere
Bestände, die unter dem Aspekt der Laufzeit "angemessener" wären, wurde
verworfen, da dies eine Störung des Gesamtzusammenhangs der Überlieferung
und die Verteilung auf insgesamt drei verschiedene Bestände bewirkt hätte.
Zudem finden sich in den Beständen 60 (Französische Zeit) und 70 (Hessisches
Archiv) zwar Akten zur Armen- und Wohlfahrtspflege sowie zu
Vormundschaftsfragen, jedoch keine Überlieferung zu der konkreten
Vermögensmasse des ehemaligen stadtgerichtlichen Pupillarwesens. So
existieren in Bestand 60 vereinzelte Akten zur Wohlfahrtspflege und auch zum
Vormundschaftswesen und zur Versorgung unehelicher Kinder durch eine
Hospizienkommission, in Nr. 338 (1798--1799) und Nr. 339 (1799-1800). Im
Bestand 70 finden sich Rechnungen der städtischen Witwen- und Waisenkasse
bzw. -anstalt (XVI 2) für den Zeitraum von 1827 bis 1917. Register des
Verwaltungsausschusses des städtischen Witwenfonds sind ebenfalls
überliefert (1826-1842), ebenso Akten der Centralarmenkommission
(1846-1847). Unterlagen über die Fürsorge der Waisen und Pflegekinder (XVI
4) sind für den Zeitraum von 1815 bis 1920überliefert; um 1816/20 wurden sie
von einer Hospizienspezialkommission, Hospizienverwaltungskommission oder
Armenunterstützungskommission geführt. Auch die Unterhaltsgesuche (XVI 5)
sind zahlreich (1838-1916); Register der Pflegekinder sind für 1829 bis 1858
überliefert, Akten zur Fürsorge für Pflegekinder für 1869 bis 1920. Die
Neuverzeichnung und das vorstehende Vorwort wurden von Frau Dr. Elke-Ursel
Hammer, Archivreferendarin im Dezember 1999 verfertigt. Die Eingabe in
Archibal erfolgte durch Frau Gerda Kessler (Korrekturen:
Archivoberinspektorin Ramona Göbel). Dabei wurde auf die Übernahme der alten
Signaturen des Bestandes 5 (wie im Findbuch Best. 1-29) verzichtet, da der
Bestand noch nirgends zitiert wurde.
Literatur: F.J. Hartleben,
Iurisdictio Moguntina civilis ordinaria, Mainz 1784
Pupillarangelegenheiten verzeichnet: 1999
Seit Ende des 17.
Jahrhunderts in mehrere Serien (nach Aufgabengebieten des Stadtgerichts)
aufgespalten (Testamente, Kontrakte, Pupillar(=
Vormundschafts-)angelegenheiten etc.).
- Umfang
-
ca. 15 lfm.
- Kontext
-
Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Akten und Amtsbücher der kurfürstlichen Zeit bis 1798 (Best. 1-29)
- Bestandslaufzeit
-
16. bis 18. Jahrhundert
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
30.01.20232023, 10:41 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Mainz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 16. bis 18. Jahrhundert