Bestand

Best. 5: Mainzer Gerichtsbücher, Testamente (Bestand)

Gerichtsbücher bis 1586 unter dem Titel "Borgationsbücher" (von neuhochdeutsch borgen = bürgen), ab 1586 unter dem Titel Ingrossationsbücher (von lat. ingrossare = ins Reine schreiben). Zu den in den Gerichtsbüchern kopial überlieferten Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit Regesten bis 1650 vorhanden. 1935 aus dem Staatsarchiv Darmstadt durch Tausch ins Stadtarchiv gelangt.
Zu den "Pupillarangelegenheiten" des Stadtgerichts (Nr. 240-280):
Laufzeit: 1550 - 1835
In der kurfürstlichen Zeit bestanden in Mainz drei Gerichte: Neben dem Kammer-Amt und Stadtgericht noch das Vizedomamt und der kurfürstliche Regierungs-Justiz-Senat (Hartleben, S. 7). Als Grundlage des Kammer-Amts und Stadtgerichts diente die "Gerichtsverfassung für das kurfürstliche Kammer-Amt und Stadtgericht der kurfürstlichen Residenzstadt Mainz" vom 24. September 1766 (Hartleben, S. 10: Zur Vorgeschichte des Stadtgerichts, s. Hartleben, S. 8). Dem vom Stadtrat bestimmten Gericht stand ein Camerarius vor; das weitere Personal bildeten ein Scultetus oder Praetor, ein Vicescultetus, acht Assessoren, drei Gerichtsschreiber, ein Registrator und drei Pedellen (Hartleben, S. 10). Die drei Senate des Gerichts beschäftigten sich mit Zivilsachen, Merkantilangelegenheiten und Pupillarsachen (= Vormundschaftsangelegenheiten) (Hartleben, S. 11). Der Jurisdiktionsbereich des Gerichts erstreckte sich auf Zivilangelegenheiten ebenso wie auf Strafsachen (Hartleben, S. 11f.) Dem Pupillarsenat gehörten sechs assessores an (Hartleben, S. 17), die für ihre Aufgabe speziell vereidigt wurden. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Einnahme der Pupillargelder, die Eintreibung von Schulden und die Verwaltung des Deposital(gesamt)vermögens sowie die treuhänderische Verwaltung von Einzelvermögen. Über die Tätigkeit war jährlich Rechenschaft abzulegen. Zum Bestand: Der nun neu geordnete Teil des Bestandes 5 umfasst insgesamt 5 Bände, von diesen wurden 24 - aus dem Zeitraum zwischen 1770 und 1835 - neu verzeichnet und dem Bestand erstmals zugeordnet. Die neu signierten Bände umfassen die laufenden Nummern 240-280. Anlässlich der Neuverzeichnung wurde eine Übereinstimmung von Signatur und Lokatur angestrebt. Mit Ausnahme eines Bandes mit stadtgerichtlichen Entscheidungen zu Vormundschaften (Nr. 240) und eines Vormundschaftsregisters (Nr. 241) finden sich ausschließlich Unterlagen der Finanzverwaltung; Akten fehlen. Die Tätigkeit der stadtgerichtlichen Pupillarkasse wird dokumentiert durch Rechnungsbücher, Kapitalien-, Depositen- und Interessenbücher, die - mit Lücken - den Zeitraum von 1745 bis 1815 abdecken, d.h. über die kurfürstliche Zeit hinaus auch in die französische und - vereinzelt - in die hessische Zeit reichen. Die Provenienz (Pupillarsenat des Stadtgerichts) ist durch eine in der Vergangenheit vorgenommene Zuordnung nach Pertinenzprinzip nicht in allen Fällen gesichert. So lässt der Band 263 (Buch der deponierten Pupillargelder) aufgrund innerer Zusammenhänge eine Entstehung im kurfürstlichen Regierungs-Justiz-Senat vermuten. Einen weiteren Teil bilden Rechnungsbücher zur Abwicklung der Pupillarkasse; sie wurden in hessischer Zeit von einer durch Regierungsdekret eingesetzten eigenen Verwaltungskommission geführt, die mit der Abwicklung der Pupillarvermögens beauftragt war und ihre Tätigkeit bis 1835 fortsetzte. Da sich die Gesamtheit der Bände auf die Vermögensverwaltung der stadtgerichtlichen Pupillarkasse bezieht, erschien es sinnvoll, sie trotz der bis 1835 reichenden Laufzeit dem Bestand 5 zuzuordnen. Eine Einordnung in andere Bestände, die unter dem Aspekt der Laufzeit "angemessener" wären, wurde verworfen, da dies eine Störung des Gesamtzusammenhangs der Überlieferung und die Verteilung auf insgesamt drei verschiedene Bestände bewirkt hätte. Zudem finden sich in den Beständen 60 (Französische Zeit) und 70 (Hessisches Archiv) zwar Akten zur Armen- und Wohlfahrtspflege sowie zu Vormundschaftsfragen, jedoch keine Überlieferung zu der konkreten Vermögensmasse des ehemaligen stadtgerichtlichen Pupillarwesens. So existieren in Bestand 60 vereinzelte Akten zur Wohlfahrtspflege und auch zum Vormundschaftswesen und zur Versorgung unehelicher Kinder durch eine Hospizienkommission, in Nr. 338 (1798--1799) und Nr. 339 (1799-1800). Im Bestand 70 finden sich Rechnungen der städtischen Witwen- und Waisenkasse bzw. -anstalt (XVI 2) für den Zeitraum von 1827 bis 1917. Register des Verwaltungsausschusses des städtischen Witwenfonds sind ebenfalls überliefert (1826-1842), ebenso Akten der Centralarmenkommission (1846-1847). Unterlagen über die Fürsorge der Waisen und Pflegekinder (XVI 4) sind für den Zeitraum von 1815 bis 1920überliefert; um 1816/20 wurden sie von einer Hospizienspezialkommission, Hospizienverwaltungskommission oder Armenunterstützungskommission geführt. Auch die Unterhaltsgesuche (XVI 5) sind zahlreich (1838-1916); Register der Pflegekinder sind für 1829 bis 1858 überliefert, Akten zur Fürsorge für Pflegekinder für 1869 bis 1920. Die Neuverzeichnung und das vorstehende Vorwort wurden von Frau Dr. Elke-Ursel Hammer, Archivreferendarin im Dezember 1999 verfertigt. Die Eingabe in Archibal erfolgte durch Frau Gerda Kessler (Korrekturen: Archivoberinspektorin Ramona Göbel). Dabei wurde auf die Übernahme der alten Signaturen des Bestandes 5 (wie im Findbuch Best. 1-29) verzichtet, da der Bestand noch nirgends zitiert wurde.
Literatur: F.J. Hartleben, Iurisdictio Moguntina civilis ordinaria, Mainz 1784
Pupillarangelegenheiten verzeichnet: 1999

Seit Ende des 17. Jahrhunderts in mehrere Serien (nach Aufgabengebieten des Stadtgerichts) aufgespalten (Testamente, Kontrakte, Pupillar(= Vormundschafts-)angelegenheiten etc.).

Verzeichnis in Faust-DB

Form und Inhalt: Gerichtsbücher bis 1586 unter dem Titel "Borgationsbücher" (von neuhochdeutsch borgen = bürgen), ab 1586 unter dem Titel Ingrossationsbücher (von lat. ingrossare = ins Reine schreiben). Zu den in den Gerichtsbüchern kopial überlieferten Urkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit Regesten bis 1650 vorhanden. 1935 aus dem Staatsarchiv Darmstadt durch Tausch ins Stadtarchiv gelangt.
Zu den "Pupillarangelegenheiten" des Stadtgerichts (Nr. 240-280):
Laufzeit: 1550 - 1835
In der kurfürstlichen Zeit bestanden in Mainz drei Gerichte: Neben dem Kammer-Amt und Stadtgericht noch das Vizedomamt und der kurfürstliche Regierungs-Justiz-Senat (Hartleben, S. 7). Als Grundlage des Kammer-Amts und Stadtgerichts diente die "Gerichtsverfassung für das kurfürstliche Kammer-Amt und Stadtgericht der kurfürstlichen Residenzstadt Mainz" vom 24. September 1766 (Hartleben, S. 10: Zur Vorgeschichte des Stadtgerichts, s. Hartleben, S. 8). Dem vom Stadtrat bestimmten Gericht stand ein Camerarius vor; das weitere Personal bildeten ein Scultetus oder Praetor, ein Vicescultetus, acht Assessoren, drei Gerichtsschreiber, ein Registrator und drei Pedellen (Hartleben, S. 10). Die drei Senate des Gerichts beschäftigten sich mit Zivilsachen, Merkantilangelegenheiten und Pupillarsachen (= Vormundschaftsangelegenheiten) (Hartleben, S. 11). Der Jurisdiktionsbereich des Gerichts erstreckte sich auf Zivilangelegenheiten ebenso wie auf Strafsachen (Hartleben, S. 11f.) Dem Pupillarsenat gehörten sechs assessores an (Hartleben, S. 17), die für ihre Aufgabe speziell vereidigt wurden. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die Einnahme der Pupillargelder, die Eintreibung von Schulden und die Verwaltung des Deposital(gesamt)vermögens sowie die treuhänderische Verwaltung von Einzelvermögen. Über die Tätigkeit war jährlich Rechenschaft abzulegen. Zum Bestand: Der nun neu geordnete Teil des Bestandes 5 umfasst insgesamt 5 Bände, von diesen wurden 24 - aus dem Zeitraum zwischen 1770 und 1835 - neu verzeichnet und dem Bestand erstmals zugeordnet. Die neu signierten Bände umfassen die laufenden Nummern 240-280. Anlässlich der Neuverzeichnung wurde eine Übereinstimmung von Signatur und Lokatur angestrebt. Mit Ausnahme eines Bandes mit stadtgerichtlichen Entscheidungen zu Vormundschaften (Nr. 240) und eines Vormundschaftsregisters (Nr. 241) finden sich ausschließlich Unterlagen der Finanzverwaltung; Akten fehlen. Die Tätigkeit der stadtgerichtlichen Pupillarkasse wird dokumentiert durch Rechnungsbücher, Kapitalien-, Depositen- und Interessenbücher, die - mit Lücken - den Zeitraum von 1745 bis 1815 abdecken, d.h. über die kurfürstliche Zeit hinaus auch in die französische und - vereinzelt - in die hessische Zeit reichen. Die Provenienz (Pupillarsenat des Stadtgerichts) ist durch eine in der Vergangenheit vorgenommene Zuordnung nach Pertinenzprinzip nicht in allen Fällen gesichert. So lässt der Band 263 (Buch der deponierten Pupillargelder) aufgrund innerer Zusammenhänge eine Entstehung im kurfürstlichen Regierungs-Justiz-Senat vermuten. Einen weiteren Teil bilden Rechnungsbücher zur Abwicklung der Pupillarkasse; sie wurden in hessischer Zeit von einer durch Regierungsdekret eingesetzten eigenen Verwaltungskommission geführt, die mit der Abwicklung der Pupillarvermögens beauftragt war und ihre Tätigkeit bis 1835 fortsetzte. Da sich die Gesamtheit der Bände auf die Vermögensverwaltung der stadtgerichtlichen Pupillarkasse bezieht, erschien es sinnvoll, sie trotz der bis 1835 reichenden Laufzeit dem Bestand 5 zuzuordnen. Eine Einordnung in andere Bestände, die unter dem Aspekt der Laufzeit "angemessener" wären, wurde verworfen, da dies eine Störung des Gesamtzusammenhangs der Überlieferung und die Verteilung auf insgesamt drei verschiedene Bestände bewirkt hätte. Zudem finden sich in den Beständen 60 (Französische Zeit) und 70 (Hessisches Archiv) zwar Akten zur Armen- und Wohlfahrtspflege sowie zu Vormundschaftsfragen, jedoch keine Überlieferung zu der konkreten Vermögensmasse des ehemaligen stadtgerichtlichen Pupillarwesens. So existieren in Bestand 60 vereinzelte Akten zur Wohlfahrtspflege und auch zum Vormundschaftswesen und zur Versorgung unehelicher Kinder durch eine Hospizienkommission, in Nr. 338 (1798--1799) und Nr. 339 (1799-1800). Im Bestand 70 finden sich Rechnungen der städtischen Witwen- und Waisenkasse bzw. -anstalt (XVI 2) für den Zeitraum von 1827 bis 1917. Register des Verwaltungsausschusses des städtischen Witwenfonds sind ebenfalls überliefert (1826-1842), ebenso Akten der Centralarmenkommission (1846-1847). Unterlagen über die Fürsorge der Waisen und Pflegekinder (XVI 4) sind für den Zeitraum von 1815 bis 1920überliefert; um 1816/20 wurden sie von einer Hospizienspezialkommission, Hospizienverwaltungskommission oder Armenunterstützungskommission geführt. Auch die Unterhaltsgesuche (XVI 5) sind zahlreich (1838-1916); Register der Pflegekinder sind für 1829 bis 1858 überliefert, Akten zur Fürsorge für Pflegekinder für 1869 bis 1920. Die Neuverzeichnung und das vorstehende Vorwort wurden von Frau Dr. Elke-Ursel Hammer, Archivreferendarin im Dezember 1999 verfertigt. Die Eingabe in Archibal erfolgte durch Frau Gerda Kessler (Korrekturen: Archivoberinspektorin Ramona Göbel). Dabei wurde auf die Übernahme der alten Signaturen des Bestandes 5 (wie im Findbuch Best. 1-29) verzichtet, da der Bestand noch nirgends zitiert wurde.
Literatur: F.J. Hartleben, Iurisdictio Moguntina civilis ordinaria, Mainz 1784
Pupillarangelegenheiten verzeichnet: 1999
Seit Ende des 17. Jahrhunderts in mehrere Serien (nach Aufgabengebieten des Stadtgerichts) aufgespalten (Testamente, Kontrakte, Pupillar(= Vormundschafts-)angelegenheiten etc.).

Umfang
ca. 15 lfm.

Kontext
Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Akten und Amtsbücher der kurfürstlichen Zeit bis 1798 (Best. 1-29)

Bestandslaufzeit
16. bis 18. Jahrhundert

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Letzte Aktualisierung
30.01.20232023, 10:41 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 16. bis 18. Jahrhundert

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