Bestand

Sonstige Gerichtsbücher (Bestand)

Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht folgende Überlieferung: die insgesamt vier Bücher der Heiratsnoteln (B 14/III, Nr. 1-4) sind eine Ausgliederung aus den beiden Hauptserien, die in den 1540er Jahren begann und die Zeit bis 1674 umfassen. Zwei Reihen sind auszumachen, die Bücher 1 und 3 sowie die Bücher 2 und 4 gehören zusammen. Demnach konnte man auch hier vor zwei Tischen erscheinen, je nachdem floss der Eintrag dann in das eine oder das andere Gerichtsbuch ein. Die drei erhaltenen Bände Testamentsbücher, 1562 bis 1582, 1585 bis 1622 und 1529 bis 1699 (B 14/III, Nr. 5-7) lassen den Schluss zu, dass mindestens ein weiterer Band existiert haben muss. Die zunächst anscheinend okkasionelle Eintragung wurde mit dem Auftreten der Pest 1562 intensiviert und aus den Hauptserien vollständig ausgegliedert. Eine Reihenbildung ist nicht erkennbar. Die Inventarbücher sind eine Ausgliederung aus den Libri Conservatorii, die in den 1520er Jahren einsetzte. Die Überlieferung von sechs Bänden deckt lückenhaft den Zeitraum 1529 bis 1586 ab, ursprünglich waren es mindestens 17 Bände. Wie bei den Büchern der Heiratsnoteln handelt es sich um zwei Reihen, die Einträge sind nach Anfall entstanden, häufiger Schreiberwechsel die Folge. Die Bände sind jeweils durch ein "mitwachsendes" Register erschlossen, das in der frühen Zeit nach Vornamen, in der späten Zeit nach Nachnamen geordnet ist.Der Verfahrensablauf der streitigen Gerichtsbarkeit beim Stadtgericht lässt sich anhand einiger kleinerer Gerichtsbuchserien nachvollziehen. In die Libri Iudiciales (B 14/III, Nr. 87-94) wurden chronologisch nach Eingang die Klagen eingetragen, damit das Verfahren eröffnet werden konnte. Die Einträge enthalten die Grundinformation über den Fall (Wer? Gegen Wen? In welcher Sache?). Acht von ursprünglich mindestens 43 Bänden aus dem Zeitraum 1509 bis 1593 sind überliefert. Diese Serie hat sehr früh eingesetzt, da der siebte Band aus dem Jahr 1509 stammt und zuvor bereits eine nicht mehr erhaltene Buchstabenserie existiert hat. Um die Vertretung vor Gericht schriftlich zu fixieren, wurden die jeweiligen Bevollmächtigungen in Gewaltbücher (B 14/III, Nr. 50-85) eingetragen. Die Bände sind schon ab 1526 belegt, die Überlieferung setzt 1545 ein, lückenhaft sind sie bis ins 18. Jahrhundert erhalten. Die Serie bestand aus mindestens 107 Bänden, von denen 36 überliefert sind. Die Manuale der schriftlichen Händel (B 14/III, Nr. 47-49) erfassten offenbar nur Fälle, die ausschließlich schriftlich vor Gericht ausgetragen wurden; leider sind nur drei Bänden für die Zeiträume 1520 bis 1524, 1532 bis 1536 und 1592 bis 1595 überliefert. In Form und Inhalt ähneln sie der Serie der Stadtgerichtsmanuale (B 14/III, Nr. 27-46, Nr. 95), die 1541 einsetzen und mit Lücken bis 1770 vorliegen. Ursprünglich waren mindestens 231 numerisch und ca. 25 weitere nach Alphabet benannte Bände vorhanden. Die Stadtgerichtmanuale protokollierten die Sitzungen der Stadtgerichtstische ausschließlich unter dem Aspekt des jeweiligen Verfahrensfortschritts/Einzelentscheidung und sind mit einem Register nach Sachbetreff versehen, das einen Überblick über die verhandelten Sachen erlaubt. Die 13 erhaltenen von insgesamt mindestens 26 "Büchern der Gerichtshändel" reichen bis in die 1480er Jahre zurück, eine dichtere Überlieferung liegt für die Zeit nach 1531 bis um 1560 vor. Die Bände wurden unsystematisch und chronologisch nicht stringent geführt und scheinen umfangreiche Fälle zu dokumentieren, auf die die Urteiler zurückgreifen konnten.Drei "Libri der Bauleut" (B 14/III, Nr. 96-98) aus dem Zeitraum 1558-1570 dokumentieren Urteile des Baugerichts, außerdem sind insgesamt fünf Bände mit Protokollen des Land- und Bauerngerichts (B 14/III, Nr. 99-103) aus dem Zeitraum 1529 bis 1782 überliefert.

Reference number of holding
Stadtarchiv Nürnberg, B 14/III

Context
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe B: Amtliche Provenienzen der reichsstädtischen Zeit >> B 14 - Stadt-, Bauern- und Untergericht >> B 14/III - Stadt , Bauern und Untergericht / Sonstige Gerichtsbücher

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07.09.2023, 8:49 AM CEST

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