Urkunde
Hans Bader, B. zu Heimsheim, gef. zu Leonberg wegen etlicher Übeltaten beim letzten Heranzuge Herzog Ulrichs, jedoch auf Fürbitten seiner schwangeren Ehefrau und auf Bezahlung seiner Atzung hin freigelassen, verspricht, nichts mehr gegen das Haus Österreich und das Fürstentum Württemberg zu unternehmen und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2737
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Hans von Mur, des Gerichts, und Benedikt Knoll, beide B. zu Leonberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S. mit Pap.Decke.
Anmerkungen: vgl. U. Nr. 2740
- Kontext
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Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.1 Leonberg, Amt >> 5.1.7 Heimsheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Bader, Hans
- Indexbegriff Ort
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Heimsheim PF
- Laufzeit
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1526 Mai 26 (Sa nach Pfingsten)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:19 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1526 Mai 26 (Sa nach Pfingsten)
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