Urkunde
Hans Bader von Bissingen, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er am St. Jakobstag desselben Jahres, als 200 Mann aus der Stadt und dem Amt Kirchheim nach Cannstatt und Waiblingen Herzog Ulrich zuiehen sollten, ohne Befehl Briefe von Dettingen nach Bissingen überbracht hatte, des Inhalts, man solle sich zusammenrotten, jenen nacheilen und treulos mit ihnen handeln, auf Fürbitten aus der Haft entlassen, schwört U. Außerdem verspricht er, künftig seine Pflicht als Gelobter und Geschworener zu erfüllen, zur Bueß 3 Pfund Heller an den Herzog zu zahlen: Je 30 Schilling an den beiden nächstfolgenden Martinstagen zu Händen der Vögte oder Amtleute zu Kirchheim, sich selbst und seinen Besitz nur mit Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Fürstentum zu verändern und sich jederzeit wieder im Gefängnis zu stellen, falls sich herausstellen sollte, daß er sich noch andere Vergehen zuschulden kommen ließ.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2064
- Further information
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Siegler: die edlen und festen Gall Spat zu Sultzburg und Veit Spät von Thumnow
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
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Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.3 Bissingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Bader, Hans
- Indexentry place
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Bissingen an der Teck ES
- Date of creation
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1514 September 25 (Mo nach Matthäus)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:30 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1514 September 25 (Mo nach Matthäus)