Urkunden

Hans Bader aus Steinenbronn [Kr. Böblingen], wegen Verdachts der Mordbrennerei zuerst in Leonberg gef. daselbst peinlich befragt, sodann nach Nürtingen überführt, vom Vogt zu Nürtingen peinlich beklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, auf Lebenszeit in den Zehnt des Dorfes Steinenbronn zu schwören, alle heimlichen und öffentlichen Zechen, Wirtshäuser und Gesellschaften zu meiden, auch keine Wehr zu tragen, außer ein abgebrochenes Brotmesser, sich künftig gehorsam und unverdächtig zu verhalten und über alles eine U.-Verschreibung zu errichten, gelobt unter Eid, diese Urteilsartikel zu befolgen und schwört U. Bader hatte durch seine Landstreicherei Argwohn erregt; er war ferner von einer bereits festgenommenen Verbrecherbande als ihr Mitglied bezeichnet und dadurch schwer belastet worden.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3828
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Ulrich Teschler, Bm. und Michael Hölderlin, beide B. und des Gerichts zu Nürtingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.9 Nürtingen, Amt >> 6.9.1 Außeramtliche Orte
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Bader, Hans
Indexbegriff Ort
Steinenbronn BB

Laufzeit
1541 Juni 18

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:47 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1541 Juni 18

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