Urkunde
Hans Bader aus Steinenbronn [Kr. Böblingen], wegen Verdachts der Mordbrennerei zuerst in Leonberg gef. daselbst peinlich befragt, sodann nach Nürtingen überführt, vom Vogt zu Nürtingen peinlich beklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, auf Lebenszeit in den Zehnt des Dorfes Steinenbronn zu schwören, alle heimlichen und öffentlichen Zechen, Wirtshäuser und Gesellschaften zu meiden, auch keine Wehr zu tragen, außer ein abgebrochenes Brotmesser, sich künftig gehorsam und unverdächtig zu verhalten und über alles eine U.-Verschreibung zu errichten, gelobt unter Eid, diese Urteilsartikel zu befolgen und schwört U. Bader hatte durch seine Landstreicherei Argwohn erregt; er war ferner von einer bereits festgenommenen Verbrecherbande als ihr Mitglied bezeichnet und dadurch schwer belastet worden.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3828
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Ulrich Teschler, Bm. und Michael Hölderlin, beide B. und des Gerichts zu Nürtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.9 Nürtingen, Amt >> 6.9.1 Außeramtliche Orte
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Bader, Hans
- Indexbegriff Ort
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Steinenbronn BB
- Laufzeit
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1541 Juni 18
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
- 21.11.2025, 15:20 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1541 Juni 18