Urkunden
Bürgermeister und Gericht der Stadt Dornhan verpflichten sich gegenüber Ludwig, Herzog von Württemberg, und seinen Erben, die Stadtmauer entlang des von Agatha Schwenck an den Herzog verkauften Hauses in Zukunft auf eigene Kosten zu erhalten. Zuvor hatten sie in der Meinung, für den Erhalt dieses verfallenen Mauerstücks nicht verpflichtet zu sein, an ihn suppliziert, worauf der Herzog ihnen 20 Gulden Bausteuer gegeben habe unter der Bedingung, dass sie hinfort diesen Stadtmauerteil erhalten. Orig., Perg., in A 337 U 4
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {U 4 = H 101/15 Bd. 2-4 Bl. 23v-25, Bd. 8-11 Bl. 30v-32v}
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferungsart: Abschrift
Anmerkungen: Abschriften unter Bestellsign.: H 101/15 Bände 2-4, Blatt 23v-25 / Bände 8-11, Blatt 30v-32v
- Kontext
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Weltliche Lagerbücher: OA Dornhan >> Urkundenabschriften in den Bänden des Bestands H 101/15 - Amt Dornhan
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 101/15 Weltliche Lagerbücher: OA Dornhan
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1574 September 29