Bestand
Militärgerichte: Kurhessisches permanentes Kriegsgericht (Bestand)
Enthält: v.a.
Untersuchungs- und Verfahrensakten
Bestandsgeschichte: s.
unter Bestand 14 a
Geschichte des
Bestandsbildners: Durch die Verordnung vom 7. September 1850
über die Verhängung des Kriegszustandes und die ergänzende
Verordnung vom 28. September 1850 wurde eine Reihe von
Vergehen, auch wenn sie durch Zivilisten begangen wurden,
nach Kriegsrecht untersucht und abgeurteilt. Am 30. September
1850 wurde verordnet, daß das hierfür einzusetzende
Kriegsgericht in Abweichung von den Vorschriften der
Militärstrafgerichtsordnung, die ein jedesmaliges besonderes
Kriegsgericht vorschrieb, ständig als Gericht 1. Instanz
bestehen sollte.
Zur Errichtung eines ständigen
Kriegsgerichts kam es infolge der Durchführung der
Bundesexekution aber nicht mehr. Vielmehr übernahmen zunächst
die Bundesmilitärgerichte Untersuchung und Aburteilung der
nach den Septemberverordnungen unter Kriegsrecht gestellten
Vergehen sowie der Vergehen gegen die Septemberverordnungen
selbst.
Erst Ende Januar 1851 wurde auf Antrag des
Bundeszivilkommissars das kurhessische permanente
Kriegsgericht eingerichtet und zunächst mit Mitgliedern der
Bundestruppen besetzt. Später wurden diese durch kurhessische
Militärangehörige ergänzt und allmählich ersetzt. Die
offizielle Bekanntgabe über die Errichtung erfolgte am 6.
Februar 1851 durch ein Ministerialausschreiben des
Gesamtministeriums. Am gleichen Tag erhielt das neu
konstituierte Gericht eine Instruktion. Danach bildete das
Kriegsgericht die 1. Instanz und hatte das Generalauditorat
als zweite Instanz anzuerkennen. Die Untersuchungen für das
Kriegsgericht, die dieses bis dahin selbst geführt hatte oder
führen sollte, wurden durch eine Verordnung vom 25. Februar
1851 dem Garnisonsgericht Kassel übertragen. Die
Aburteilungen geschahen weiterhin durch das kurhessische
permanente Kriegsgericht selbst. Mit der Aufhebung des
Kriegszustandes durch die Verordnung vom 19. Dezember 1854
wurden das permanente Kriegsgericht sowie die Abteilung für
die Untersuchungen des permanenten Kriegsgerichts beim
Garnisonsgericht Kassel ebenfalls aufgehoben. Unerledigte
Untersuchungen wurden den ordentlichen Gerichten
zugewiesen.
Findmittel: Gemeinsames
Findbuch für die Bestände 14 a-f und 33 p von H.
Klingelhöfer, 1998
Findmittel:
HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
- Bestandssignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, 14 b
- Umfang
-
0,75 m
- Kontext
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Fachverwaltungen >> Militärwesen >> Militärgerichte
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Literatur: Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. II, Marburg 1950
- Bestandslaufzeit
-
1850-1854
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1850-1854