Bestand
Militärgerichte: Generalauditorat (Bestand)
Enthält: Akten über
Militärgesetze und -verordnungen, Verwaltung und Personal,
Untersuchungen und Verfahren
Bestandsgeschichte: Die
Bestände des Generalauditorats und der unteren
Militärgerichte sind offensichtlich bei der Auflösung des
kurhessischen Staates an die preußischen Nachfolgebehörden
übergeben worden. Im Jahre 1906 wurde die Akten, die die
heutigen Bestände 14 a-f bilden, vom Militärgericht der 22.
Division in Kassel an das Staatsarchiv Marburg abgegeben und
dort von Archivrat Reimer neu verzeichnet bzw. anhand alter
Behördenrepertorien aufgestellt. Eine Neuverzeichnung
erfolgte durch H. Klingelhöfer ab 1981.
Die
Bestände stellen nur einen Teil der ursprünglichen
Registraturen dar, denn bereits in kurhessischer Zeit wurden
umfangreiche Kassationen von den Behörden selbst vorgenommen.
Auch preußische Dienststellen scheinen weiter kassiert zu
haben.
Geschichte des
Bestandsbildners: Bei der Staatsorganisation des
Kurfürstentums Hessen im Jahre 1821 wurde der Grundsatz der
Trennung von Justiz und Verwaltung auch auf die
Militärbehörden angewandt und daher aufgrund der Verordnung
vom 21. April 1821 ein oberstes Militärgericht, das
Generalauditorat, eingerichtet. Fast gleichzeitig, am 23.
April 1821, wurde die Militärgerichtsbarkeit auf die
Strafrechtspflege einschließlich der Injurienklage
beschränkt. Auch der betroffene Personenkreis wurde
verkleinert; so waren Familienangehörige von Militärpersonen
der Militärgerichtsbarkeit nicht mehr länger
unterworfen.
Allerdings wurden bis zur Vollendung
der Organisation der Zivilbehörden die Funktionen des
Generalauditorats einer provisorischen Kommission übertragen.
Da es eine Militärstrafgerichtsordnung noch nicht gab,
arbeiteten diese Kommission und zunächst auch das
Generalauditorat nach der Zuständigkeit sowie den Rechten und
Pflichten des aufgelösten Generalkriegskollegiums, 1.
Departement.
Das Generalauditorat, das über
eigenes Subalternpersonal verfügte, unterstand dem
Landesherrn direkt, aber dem Justizministerium wurde nach
dessen Einrichtung eine teilweise Aufsichtsbefugnis
zugestanden. Erst durch die am 21. März 1829 erlassene
Militärstrafgerichtsordnung wurden die
Unterstellungsverhältnisse endgültig geregelt. Danach stand
das Generalauditorat hinsichtlich der Verwaltung und
Strafrechtspflege unter direkter Aufsicht des Kurfürsten, der
sich dafür des Generalkriegsdepartements bediente. Diese
Aufgabe übernahm das Kriegsministerium 1831 zugleich mit der
Eingliederung des Generalkriegsdepartements. Zwar wurde durch
Gesetz vom 1. Oktober 1834 die Militärgerichtsbarkeit weiter
beschränkt, doch wurde die Organisation des
Generalauditorats, abgesehen von kleineren Veränderungen der
Disziplinarbefugnis im Jahre 1851, bis zum Ende Kurhessens
nicht mehr verändert. Im Kriegsfall übernahm ein
Feldoberauditorat die Funktionen des Generalauditorats,
allerdings nur für die wirklich im Felde stehenden
Truppen.
Findmittel: Gemeinsames
Findbuch für die Bestände 14 a-f und 33 p von H.
Klingelhöfer, 1998
Findmittel:
HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
Referent: Herr
Klingelhöfer
- Reference number of holding
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, 14 a
- Extent
-
2 MM
- Context
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Fachverwaltungen >> Militärwesen >> Militärgerichte
- Related materials
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Korrespondierende Archivalien: Akten des Generalkriegskollegiums 1. Departement als Vorläufer des Generalauditorats in Bestand 12
Literatur: Dülfer, Kurt: Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Marburg, Bd. II, Marburg 1950
- Date of creation of holding
-
1821-1866
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.05.2024, 10:19 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1821-1866