Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Gültigkeit eines Vertrages

Kläger: (2) Anna Selcke, Witwe des Wagenmachers Hans Jorcks zu Wismar (Kl.in in 1. Instanz)

Beklagter: Christian Holst, Tischler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcke (A & P) Bekl.: Dr. Rudolph Stadtländer (A & P)

Fallbeschreibung: Kl.in hatte ihrem Neffen, dem Bekl., ihr Haus in der Lübschen Straße für den Fall ihres Todes versprochen, sich aber zeit ihres Lebens ihren Unterhalt vom Bekl. erbeten. Bekl. hat sich zwar als Besitzer des Hauses in das Stadtbuch eintragen lassen, zahlt Kl.in aber den Unterhalt nicht und will sie aus dem Haus werfen lassen. Deshalb klagt sie auf Nichtigkeit des Vertrages, den sie auch aus formalen Gründen anficht. Da der Rat jedoch das Recht des Bekl. an dem Haus bestätigt hat, wendet sich Kl.in an das Tribunal und bittet um Aufhebung des Vertrages. Das Tribunal fordert am 11.01. die Akten der Vorinstanz an, am 01.02. protestiert der Rat wegen seiner Appellationsprivilegien und mit Hinweis auf das Lübische Recht gegen diese Forderung. Am 05.02. erneuert das Tribunal sein Mandat, am 09.03. bittet Kl.in um ein Mandat an Rat zur Herausgabe der versiegelten Originalakten, da sie die Kopien als arme Witwe nicht bezahlen kann. Das Tribunal fordert von Kl.in am 10.03. die Leistung des Armeneides, am 22.03. bittet Kl.in Rat anzuweisen, nur die üblichen Schreibgebühren zu erheben und erwirkt ein entsprechendes Mandat am selben Tag. Am 05.04. erklärt Kl.in, daß Rat trotzdem auf seiner Forderung beharre und fordert erneutes Mandat mit Androhung von 50 Rtlr Strafe. Am 06.04. verteidigt der Rat sein Vorgehen, das Tribunal weist ihn am 24.04. zur Reduzierung der Rechnung an. Am 26.04. bittet Kl.in um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten und erhält diese am 28.04. Am 29.04. protestiert der Rat gegen Reduzierung der Rechnung. Am 03.05. bittet Kl.in um Termin zur Eröffnung der Akten, am 04.05. setzt das Tribunal den 08.05. dazu an. Am 18.10.1658 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf und fordert Bekl. auf, das Haus zu räumen. Am 05.11.1658 berichtet Kl.in, daß Bekl. sich weigert, das Haus zu räumen und bittet um Vollstreckung des Mandats. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag entsprechend an.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1657 2. Tribunal 1658

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.02., 20.03.1658, 27.10.1658; Auszug aus dem Wismarer Appellationsrezeß aus dem Jahr 1600; Vertrag über Schenkung eines Hauses durch Anna Selcke an Christian Holst vom 23.06.1655; Auszug aus dem Wismarer Grundbuch vom 10.08.1655; Revokation Anna Selckes an Bürgermeister und Rat vom 22.09.1656; Auszug aus der Supplik der Kl.in vom 17.01.1657; Auszug aus dem Lübischen Recht; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabebescheinigungen für Tribunalsmandate vom 14.01. und 23.03.1658; Rechnung für Schreibgebühren der Ratskanzlei (5 Rtlr 24 s); Auszug aus Mecklenburgischer Hofgerichtsordnung; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Stadtländer vom 24.04.1658 und der Kl.in für Dr. Wilcken vom 03.05.1658; Bericht des Notars Gottfried Reichardt über Gespräch mit Bekl. vom 22.10.1658

Archivaliensignatur
(1) 1509
Alt-/Vorsignatur
Wismar J 3 (W J 1 n. 3 )

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1600-1658) 08.01.1658-11.11.1658

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1600-1658) 08.01.1658-11.11.1658

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